Asylpolitik

Schmidt: Balkan-"Winterflüchtlinge" abschieben

Asylbewerberin mit Kind auf dem Gelände der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt
Flüchtlinge aus "Westbalkan-Ländern" solle man schnell abschieben, um sich um die wirklich dringenden Fälle kümmern zu können, meint Manfred Schmidt. © picture alliance / ZB / Patrick Pleul
Manfred Schmidt im Gespräch mit Marietta Schwarz · 15.01.2014
Asylbewerber vom Westbalkan sollten wieder in ihre Herkunftsländer zurückgeschickt werden, meint Manfred Schmidt, der Präsident des Bundesamtes für Migration, denn ihre Herkunftsländer seien sicher. Die Asylanträge dieser Menschen würden die Arbeit der Verwaltung blockieren und verhindern, dass Anträge von Schutzsuchenden aus Bürgerkriegsregionen zügig bearbeitet werden können.
Marietta Schwarz: Die Zahl der Asylanträge in Deutschland ist so hoch wie seit vielen Jahren nicht mehr. Das geht aus dem Migrationsbericht hervor, der heute vorgestellt wird. Eine Tatsache, die die Debatte um Zuwanderung in Deutschland weiter beflügeln wird - zumal, wenn Forderungen nach pauschaler Abschiebung aus dem Bundesamt für Migration selbst kommen.
Demnach sollen nämlich die Länder des Westbalkan, also Mazedonien, Bosnien und Serbien, als sichere Herkunftsländer eingestuft werden, um die Asylbewerber schneller zurückschicken zu können. Am Telefon ist der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt. Guten Morgen, Herr Schmidt!
Manfred Schmidt: Einen wunderschönen guten Morgen!
Schwarz: Herr Schmidt, Sie haben es ja gestern sicher mitbekommen. Ich würde Sie gerne zunächst fragen nach dem Unwort des Jahres. Es wurde ja das Wort Sozialtourismus gewählt. Was halten Sie von dieser Entscheidung?
Schmidt: Ich finde, das ist eine gute Entscheidung, dass man dieses Wort gewählt hat, weil es noch mal so ein bisschen deutlich macht, dass wir ja in der Debatte relativ viel mit Pauschalen arbeiten. Und Pauschalen entsprechen eben auch nicht dieser Differenziertheit der Welt, die wir einfach haben. Und deswegen ist das, glaube ich, eine ganz gute Entscheidung.
Schwarz: Das heißt, die Asylsuchenden aus Mazedonien, Bosnien und Serbien, die Sie am liebsten gleich wieder nach Hause schicken wollen, sind keine Sozialtouristen?
Schmidt: Jetzt wird es natürlich wieder mal kompliziert. Wir haben im letzten Jahr, im Jahr 2013, etwa 35.000, 37.000 Anträge allein aus dem Westbalkan gehabt. Wir sind ja die einzige Bundesbehörde, die über Asylanträge entscheidet, und die Anerkennungsquote aus dem Westbalkan, um das nicht zu differenziert zu machen, liegt bei etwa 0,1 bis 0,2 Prozent.
Im Gegensatz dazu: Schutzsuchende aus dem Iran, Irak liegen so etwa bei 60 Prozent, Schutzsuchende aus dem Land Syrien, aus den Bürgerkriegsgebieten, liegen etwa so bei 95 Prozent. Also insofern sehen wir schon eine Tendenz auch bei den Zuzügen, in der Frage der Folgeanträge, dass wir hier Zuzüge haben, die nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, obwohl die Menschen, und das ist, glaube ich, insgesamt unbestritten, aus sehr prekären Situationen kommen.
"Es gibt eine Diskriminierung"
Schwarz: Was sind das für Leute, die aus diesen Ländern kommen?
Schmidt: Es sind Menschen, die im Moment, sagen wir mal, in einer wirtschaftlich prekären Situation leben, die hier im Herbst, nach dem Sommer, nach der Ernte keine Jobs finden in den Herkunftsgebieten und natürlich versuchen, in Deutschland, unter anderem in Deutschland die Wintermonate einigermaßen zu überstehen.
Schwarz: Und was macht Sie und die Große Koalition so sicher, dass es sich um sichere Herkunftsländer handelt? Die Diskriminierung vor allem der Roma dort ist ja weitläufig bekannt.
Schmidt: Es gibt eine Diskriminierung, das ist richtig, aber diese Diskriminierung ist nach unserer Einschätzung, und da sind wir nicht allein, das ist auch eine Einschätzung unserer Nachbarländer, die ja mit dem Problem zum Teil auch zu tun haben, diese Diskriminierung ist eben unterhalb der Genfer Flüchtlingskonvention, die wir anzuwenden haben, und insofern ist auch unsere Schutzquote bei 0,1, 0,2 Prozent, das variiert ein bisschen nach den Ländern, aber so im Pauschalen gehen wir davon aus, dass diese Diskriminierung, die vorhanden ist, dass auch die prekäre Situation, die vorhanden ist, eben unterhalb der Schwelle der Genfer Flüchtlingskonvention liegt.
Schwarz: Und jetzt sagen Sie, wenn das eh nur 0,1 Prozent aller Anträge sind, denen wir Asyl gewähren, dann können wir es gleich ganz lassen mit der Bearbeitung?
Schmidt: Es hat nichts damit zu tun, dass wir das ganz lassen. Es fällt uns nur dann einfacher, die offensichtlich unbegründeten Anträge schneller, noch schneller, als wir das jetzt schon versuchen, zu entscheiden.
Schwarz: Aber das ist ja eine komische Herangehensweise, dass man sagt, wir können uns ein Viertel der Arbeit sparen, wenn wir einfach sagen, diese Länder sind sicher?
Schmidt: Ich weiß nicht, ob das eine komische Herangehensweise ist. Wir haben im Jahr mit diesen 37.000 Anträgen zu kämpfen. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass wir unsere Arbeitskapazitäten nicht auf die Menschen legen können, die tatsächlich aus unseren Herkunftsländeranalysen Schutz in der Bundesrepublik Deutschland benötigen. Zum Beispiel Flüchtlinge aus Afghanistan, aus Irak, aus Syrien, aus Somalia, aus dem Sudan. Insofern glaube ich, dass wir unsere Kapazitäten bei dieser Anzahl von Menschen, die hierher kommen, durchaus auch richtig einsortieren müssen.
"Da stimmt dann im System was nicht"
Schwarz: Hört sich ein bisschen so an wie ein Arzt, der sagt, Vorsorgeuntersuchungen mache ich nicht mehr, Krebs bekommt sowieso nur einer von tausend Fällen.
Schmidt: Ich glaube, dass wir dem Ansatz da nicht gerecht werden. Wenn wir uns das Jahr 2012 anschauen, dann stellen wir fest, wir hatten auch im Jahr 2009, 2010 immer schon das Thema der Winterzuwanderung. Ab dem Oktober bis etwa März des folgenden Jahres. Im Jahr 2012 stellen wir fest, dass der Zuzug aus dem Westbalkan etwa im August angefangen hat und wir in wenigen Monaten über 24.000 Anträge hier zu bearbeiten hatten.
Anträge zu bearbeiten heißt eben auch, 24.000 Akten anlegen, Anhörungen planen und so weiter. Und in diesem Jahr sind wir bei 37.000. Und was auffällt, ist die höhere Anzahl von Folgeanträgen. Also Menschen, die vor einem Jahr oder vor zwei Jahren schon mal in der Bundesrepublik Deutschland waren, einen Antrag gestellt haben, wieder ausgereist und wieder eingereist sind. Darauf muss ein System, muss eine Verwaltung reagieren können.
Schwarz: Sie kritisieren ja auch, dass einige Länder das Abschieben in den Westbalkan über Winter ausgesetzt haben. Aus diesem Grund?
Schmidt: Ja, aus diesem Grund. Wenn man auf der einen Seite "beklagt", dass die Verwaltung belastet ist, extrem belastet ist durch den hohen Zuzug von Schutzsuchenden in der Bundesrepublik Deutschland, kann ich nicht auf der anderen Seite bei Ländern, wo wir davon ausgehen, dass eben die Schwelle der Genfer Flüchtlingskonvention nicht eingehalten wird, dann auch Winterabschiebeerlasse gibt, weil das ist natürlich der Anreiz, hier in die Bundesrepublik Deutschland zu kommen, um die Monate, die Wintermonate zu überstehen. Da stimmt dann im System was nicht.
Schwarz: Manfred Schmidt, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Danke Ihnen für das Gespräch!
Schmidt: Herzlichen Dank! Auf Wiederhören!
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