Arbeitsrecht in der katholischen Kirche soll grundlegend reformiert werden

Die Arbeitsregeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland sollen grundlegend verändert werden. Das sieht ein Arbeitsgruppenentwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" vor, den die Deutsche Bischofskonferenz veröffentlichte. Demnach soll die private Lebensgestaltung, insbesondere das Beziehungsleben der Mitarbeiter keinen Anlass mehr für Kündigungen sein, auch wenn diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. Als einziger Kündigungsgrund bliebe damit "kirchenfeindliches Verhalten". Verboten blieben etwa das Propagieren von Abtreibung, Fremdenhass oder das Verunglimpfen katholischer Glaubensinhalte. Auch ein Kirchenaustritt zöge in der Regel eine Entlassung nach sich. Im nächsten Schritt sollen die deutschen Bischöfe über den Entwurf beraten.