Antidiskriminierungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Von Michael Groth |
Goldene Zeiten für Rechtsanwälte: Das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" öffnet potentiellen Klägern Tür und Tor. Unklare Formulierungen und ungenaue Abgrenzungen dürften demnächst eine Prozesslawine auslösen, wenn es darum geht, diese oder jene vermeintliche oder tatsächliche Diskriminierung am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche oder im gesellschaftlichen Umfeld zu beurteilen.
Natürlich wird Gleichbehandlung in Deutschland nicht allerorts praktiziert. Aber Gleichbehandlung lässt sich per Gesetz nur sehr begrenzt einfordern. Bewusstseinswandel lässt sich nicht verordnen. Es gibt gute Gründe Staat und Gesellschaft zu trennen. Das jetzt verabschiedete Gesetz hebt diese Trennung ein Stück weit auf. Das Recht auf Subjektivität wird eingeschränkt. Diejenigen, die all dies befürworten, müssen sich fragen lassen, wo - im Falle der strikten Anwendung der demnächst geltenden Richtlinien - die Diskriminierung des Wohnungsinhabers beginnt, der eben nicht an Jeden vermieten will, oder die des Mittelständlers, der Einstellungen in seinem Betrieb von bestimmten Kriterien abhängig macht.

Die Initiative zum nun vorliegenden Gesetz kam aus Brüssel. Die Antidiskriminierungsrichtlinien der EU fordern Gleichbehandlung ohne Unterschied von Rasse, ethnischer Herkunft und Geschlecht. Dies muss auch in der Bundesrepublik umgesetzt werden, gleich wer regiert. Das die rot-grüne Regierung indes noch draufsattelte und die Merkmale Alter, Behinderung sowie "sexuelle Identität" hinzufügte, das vergrößert den Schaden - siehe oben. Immerhin nahm man die "Weltanschauung" aus dem Katalog – auf Druck der Union, die darunter leidet, nun etwas umsetzen zu müssen, was man im Wahlkampf gegen SPD und Grüne mit markigen Worten angeprangert hatte.

Von maßgenauer Umsetzung - Stichwort 1:1 - dies die damalige Forderung von CDU und CSU, kann auch nach den Verbesserungen in letzter Minute nicht die Rede sein. Wenn die Union jetzt auf den Koalitionspartner verweist, dessen Zustimmung zur morgen auf der Tagesordnung stehenden Föderalismusreform nur bei einem weitgehend unveränderten Gleichbehandlungsgesetz zu haben war, dann ist das bestenfalls halbehrlich. Auch in der Union, das hat die Parteivorsitzende und Kanzlerin offen zugegeben, waren die internen Lobbygruppen der Sozialausschüsse und der Senioren stärker als der juristische und ökonomische Sachverstand.

So schlecht sind unsere Gesetze nicht, als das sie an dieser Stelle hätten ergänzt werden müssen.
Man kann nur hoffen, dass das neue Gesetz nicht kontraproduktiv wirkt für eben Jene, die es schützen soll. Das der Mittelständler jetzt im Zweifel niemand einstellt, oder das der Vermieter seine Wohnung privat oder gewerblich nutzt.

Ansonsten bleibt mehr Bürokratie und ein Beschäftigungsschub für Juristen. Und die Hoffnung, das das Gleichbehandlungsgesetz nicht denjenigen als Argument dient, die einem vereinten Europa ohnehin eine möglichst schlechte Zukunft wünschen.