Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten. Sie hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.