Anrüchige Geschäfte mit antiker Kunst

In Rom hat am Mittwoch ein Prozess wegen illegalen Handels mit antiken Kunstschätzen gegen Marion True begonnen. Die ehemalige Kuratorin des Getty-Museums in Los Angeles soll für das Museum mehr als 40 antike Kunstwerke gekauft haben im Wissen, dass diese aus Raubgrabungen in Süditalien stammen.
Doch nachgewiesen sei noch nichts, erklärt der Journalist Philipp Kreisselmeier im Gespräch mit Deutschlandradio Kultur. An die Verhandlung in Rom werden hohe Erwartungen geknüpft: Sie soll als Musterprozess für ähnliche Streitigkeiten dienen. Lesen Sie hier Auszüge aus dem Interview mit Phillip Kreisselmeier:

Deutschlandradio Kultur: Auf Hehlerei lautet die Anklage. Wie konnte das nachgewiesen werden? Da gehört ja doch ein großes Netz von Ermittlungen dazu. Es geht ja auch wirklich über Kontinente.

Philipp Kreisselmeier: Es geht über Kontinente. Es geht über zehn Jahre Nachweisen im strengen Sinn. Nachgewiesen ist noch nicht, denn dafür ist ja der Prozess da, also noch hat Frau True als unschuldig zu gelten, aber es gibt angeblich kistenweise platzende Indizien. Man weiß, dass Marion True Geschäfte gemacht hat mit einem Kunsthändler namens Giacomo Medici, der schon im vergangenen Jahr verurteilt worden ist. Sie hatte also Kontakt zu Dealern, jetzt mal etwas salopp formuliert, und es kommt jetzt im Wesentlichen darauf an, ob ihr nachgewiesen werden kann, dass sie wusste, dass sie es mit illegal auf dem Markt befindlichen Kunstgegenständen zu tun hatte.

Deutschlandradio Kultur: Auf welcher rechtlichen Grundlage ist die Anklage formuliert worden?

Philipp Kreisselmeier: Nun, es ist die Rede von Hehlerei und von der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Da hat auch die Verteidigung heute gleich eingehakt, weil nur gegen zwei Personen verhandelt wird: Marion True und Emanuel Hecht, einen amerikanischen Kunsthändler. Da sagt die Verteidigung, das sei ja dann keine Vereinigung, respektive wo denn dann die anderen Mitglieder der Vereinigung seien und ein Richter, der schon vor längerer Zeit zu entscheiden hatte, ob das Belastungsmaterial ausreicht, ob da ein hinreichender Verdacht steht, der hat eben nach oberflächlicher Würdigung der ersten vorliegenden Indizien entschieden: Die Grundlage für einen Prozess ist vorhanden.


Das vollständige Gespräch mit Philipp Kreisselmeier finden Sie als Audio in der rechten Spalte.