A. Rudorff: „Auschwitz vor polnischen Gerichten“ – Hinrichtung in „Picknickatmosphäre“

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Das Cover des Buchs zeigt - neben Titel und Namen der Autorin - eine Szene aus einem Gerichtssaal.
© Wallstein Verlag.

Andrea Rudorff

Auschwitz vor polnischen Gerichten. Ermittlungen, Urteile, WirkungenWallstein Verlag, Göttingen 2026

484 Seiten

46,00 Euro

Von Otto Langels |
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Bis zu 10.000 SS-Mitglieder waren im KZ Auschwitz beschäftigt. Mehr als 700 kamen in Polen vor Gericht – so viele wie in keinem anderen Land. Die Historikerin Andrea Rudorff widmet sich den Prozessen in einer exzellenten Studie.
Noch vor Ende des Zweiten Weltkriegs, Ende 1944, fand ein erster Prozess gegen SS-Personal des Vernichtungslagers Majdanek statt. Fünf zum Tode Verurteilte wurden auf dem ehemaligen Lagergelände öffentlich hingerichtet, vor 15.000 Schaulustigen.
Ein noch größeres Publikum fand die Hinrichtung von elf Angehörigen der Lagerbesatzung Stutthof im Sommer 1946. Zehntausende, darunter Familien mit Kindern, erlebten diesen Vollzug in Picknickatmosphäre, so beschreibt die Historikerin Andrea Rudorff das Geschehen.
Als der ehemalige Lager-Kommandant Rudolf Höß im März 1947 als erster Auschwitz-Täter in Warschau vor Gericht stand, war das Schauspiel öffentlicher Hinrichtungen beendet. Das Verfahren gegen Höß sowie ein folgendes gegen 40 weitere Auschwitz-Täter und -Täterinnen sollten nach weitgehend rechtsstaatlichen Maßstäben erfolgen. Die beiden Prozesse stehen im Mittelpunkt einer umfangreichen Studie, die die Historikerin Andrea Rudorff im Auftrag des Frankfurter Fritz Bauer Instituts erstellt hat; eine sorgfältig recherchierte, eindrucksvolle Arbeit.

700 Männer und Frauen standen in Polen vor Gericht

Die Autorin beschränkt sich nicht auf die Gerichtsverfahren, sie beschreibt auch den Kontext: das Lagerleben, den Terror, die Verantwortung des Einzelnen, die Rekrutierung des Personals.
Die Angeklagten seien weitestgehend aus kleinbürgerlichen Verhältnissen gekommen, so Rudorff. „Aber es gab unter ihnen auch einige höher Gebildete, zum Beispiel Architekten oder Ärzte.“
Bis zu 10.000 SS-Männer und -Frauen waren in den Jahren 1940 bis 1945 im Lager Auschwitz beschäftigt. Über 700 mussten sich in Polen vor Gericht verantworten, so viele wie in keinem anderen Land. Zum Vergleich: In Westdeutschland kam es bis 1989 in 41 Fällen zu einer Anklage, in der SBZ/DDR in 28 Fällen.

Niemand war gezwungen, an Exekutionen mitzuwirken

Bereits die Tätigkeit in Auschwitz war strafbar, hatten die Alliierten doch die SS zu einer verbrecherischen Organisation erklärt. Gleichwohl waren die Ermittler bestrebt, den Tätern konkrete Taten nachzuweisen. Niemand war gezwungen, schreibt Andrea Rudorff, an mörderischen Einsätzen teilzunehmen.
„Bei den Exekutionen setzte man auf Freiwilligkeit und Anreizsysteme. So gab es Verpflegungszulagen für Erschießungskommandos, zum Beispiel eine Zulage von ‚pro Kopf 100 g Fleisch und 1/5 Litr. Branntwein und 5 Zigaretten‘.“

Die meisten Beschuldigten gaben sich ahnungslos

Wer in Auschwitz Dienst tat, gleich an welcher Stelle, wusste von den Massentötungen und Gaskammern. Trotzdem schützten die meisten Beschuldigten Unwissenheit vor.
„Einige behaupteten, keine schlechte Behandlung von Häftlingen wahrgenommen zu haben. Andere berichteten, dass sie keine oder nur ungefähre Kenntnis von den Deportationen und dem Massenmord hatten. Karl Pertig, der von Oktober 1941 bis September 1944 in der Wachkompanie Dienst getan hatte, erklärte: ‚Ich weiß nicht, warum es im Lager eine große Sterblichkeit gab. Ich hatte ja keinen Zutritt‘.“

Weitgehend faire Gerichtsprozesse

Der Versuch, Unwissenheit vorzutäuschen, führte in keinem Fall zum Erfolg, resümiert Andrea Rudorff die Strafverfahren. Sie hat ausgiebiges Quellenstudium betrieben, minutiös Gerichtsakten und Zeugenaussagen ausgewertet und selbst scheinbar nebensächliche Details notiert, und seien es die primitiven Schlafstellen in den Gefängnissen mit Flöhen und Bettwanzen.
Die Autorin betont, dass die polnischen Auschwitz-Prozesse weitgehend fair verliefen. Den Angeklagten standen Verteidiger zur Seite, die Beschuldigten wurden nicht öffentlich gedemütigt, es gab keine erzwungenen Geständnisse. Richter und Staatsanwälte bemühten sich, den SSlern einzelne Taten nachzuweisen.

Täter und Opfer saßen gemeinsam in Haft

„Es war für die auch wichtig, dass diese Verfahren vorzeigbar sind“, sagt Rudorff. „Bei den Großprozessen sind auch immer internationale Vertreter gekommen aus Nürnberg – Nürnberger Ankläger oder auch von der UN War Crimes Commission. Und man wollte nicht außerhalb des Rahmens der internationalen Gemeinschaft fallen.“
Ein makaberes Kapitel der Strafverfolgung waren die Begegnungen zwischen Tätern und Opfern in den Gefängnissen. Während die polnischen Auschwitz-Prozesse stattfanden, ging das kommunistische Regime rigoros gegen Oppositionelle vor.
Rudorff: „Die trafen dann manchmal in Haft mit ihren ehemaligen Peinigern zusammen, weil viele von denen waren ja auch zuvor in Auschwitz Häftlinge gewesen. Und grundsätzlich ist es so, dass auch die deutschen Rückkehrer berichten, dass die polnischen Oppositionellen in den Gefängnissen sehr viel härter behandelt worden sind als sie selber.“

Haftentschädigung für SS-Mitglieder

In den beiden ersten großen Auschwitz-Prozessen wurden 26 Todesurteile gefällt, darunter gegen die Kommandanten Höß und Liebehenschel, sechs Angeklagte erhielten lebenslänglich. In den folgenden Verfahren vor Bezirksgerichten verurteilten die Richter von 650 Angeklagten nur noch neun zum Tode.
Die meisten kamen mit Haftstrafen von drei bis acht Jahren davon und kehrten in den 1950er-Jahren als freie Menschen nach Deutschland zurück. Dort wurden sie als Kriegsheimkehrer aufgenommen. Die SSler konnten den wahren Grund ihrer Haft in Polen verschleiern und Haftentschädigung beantragen, wie Andrea Rudorff in ihrer exzellenten Studie konstatiert. Mit den in Auschwitz begangenen Verbrechen und der eigenen Schuld setzte sich kaum jemand auseinander.
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