Aktivist Semsrott über Rechtsextremisten-Listen

"Das BKA wäre gerne ein Geheimdienst"

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Ein Schild mit dem Schriftzug "Bundeskriminalamt", aufgenommen an einem Gebäude des Bundeskriminalamts (BKA) in Wiesbaden (Hessen).
Ein normale Behörde wie jede andere auch - aber sie selbst sieht das nach Meinung des Journalisten Arne Semsrott nicht so: Bundeskriminalamt Wiesbaden. © picture alliance/dpa/Susann Prautsch
Arne Semsrott im Gespräch mit Axel Rahmlow · 19.08.2019
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Durch Gerichtsbeschluss darf das Bundeskriminalamt von Rechtsextremisten erstellte Namenslisten weiter unter Verschluss halten. Aktivist Arne Semsrott kritisiert das: Das BKA dürfe sich nicht aus der Verantwortung stehlen, Betroffene müssten informiert werden.
Das Bundeskriminalamt (BKA) muss weiterhin nicht die Namenslisten herausgeben, die Rechtsextremisten zusammengestellt haben. Ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden ist heute nach einstündiger mündlicher Verhandlung eingestellt worden. Vor Gericht beriefen sich Vertreter des BKA auf ein laufendes Ermittlungsverfahren beim Generalbundesanwalt und erklärten sich für nicht zuständig.
Es geht um 25.000 Namen und Adressen von Privatleuten und Institutionen. Ein Teil wurde 2017 in Mecklenburg-Vorpommern sichergestellt. Später kamen weitere Listen und Datensätze dazu.
Geklagt hatte der Journalist und Aktivist Arne Semsrott, der unter anderem für das Portal "Frag den Staat" arbeitet. Das Urteil empfindet er als Rückschlag: Das BKA tue viel zu wenig dafür, für Betroffene Transparenz herzustellen – auf die diese einen Anspruch hätten. Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz will Semsrott sich nun mit einer Auskunftsanfrage an den Generalbundesanwalt wenden.

"Das BKA sollte mehr verklagt werden"

Der Journalist kritisiert: "Das BKA darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen." Als ein Hauptproblem sieht Semsrott: "Ich habe den Eindruck – und das hat man auch im Gerichtssaal gesehen -, dass das BKA sich weniger als normale Behörde versteht, sondern vielmehr gerne ein Geheimdienst sein würde. Und auch der Richter hat gesagt, dass das BKA im Vorfeld herumgeeiert hat und nebulös geantwortet hat." Das BKA habe einfach noch nicht begriffen, dass es durch das Informationsfreiheitsgesetz eigentlich zu mehr Transparenz verpflichtet ist. "Und letztlich muss das BKA, glaube ich, mehr verklagt werden, dann lernt es das in Zukunft auch."
Nicht nachvollziehbar ist für Semsrott das Argument des BKA, durch eine Veröffentlichung von Namenslisten werde unnötig Angst oder gar Panik bei den Betroffenen geschürt. Denn: Die meisten Betroffenen fühlten sich mehr durch die Intransparenz verunsichert.
Fest steht für Arne Semsrott: "Wenn der politische Wille mehr da ist, Rechtsextremismus zu bekämpfen, dann könnte man das jetzt schon tun. Und dann könnte man eben auch Betroffene mehr informieren."
(mkn)
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