Adoptionen verboten, Steueraufschlag erlaubt

Von Rainer Brandes · 01.08.2011
Seit zehn Jahren dürfen homosexuelle Paare in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Die gleichen Rechte wie heterosexuelle Ehepaare haben sie in manchen Bereichen noch immer nicht. Unterschiede gibt es vor allem im Steuerrecht und bei der Adoption von Kindern.
In einem Monat ist es soweit. Dann heiratet Alexander Krämer seinen langjährigen Freund. Sagt er. Streng juristisch betrachtet stimmt das aber nicht. Denn in Deutschland können schwule und lesbische Paare nicht heiraten. Sie können sich nur "verpartnern". Der 38-jährige Berliner findet dieses Wort absurd:

"Der Name allein ist ja schon so bescheuert. Also Lebenspartnerschaft, da kann keiner was mit anfangen, klingt total bürokratisch. 'Ich gehe jetzt mich verpartnern' oder so was sagt auch kein Mensch, sondern sagt man natürlich: 'Ja, nee, wir heiraten.'"

In vielen Bereichen ist die eingetragene Lebenspartnerschaft auch identisch mit der Ehe. So haben Lebenspartner die gleichen Rechte und Pflichten im Verhältnis zueinander wie Ehepartner. Der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried:

"Im Ergebnis bedeutet das dann auch, dass die gesetzliche Unterhaltspflicht öffentlichen Leistungen vorgeht. Also das heißt, im Sozialrecht wird die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt und inzwischen auch in sehr, sehr vielen anderen Rechtsgebieten gibt es die Gleichstellung."

Zum Beispiel bei der Erbschaftssteuer. Doch dazu musste das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber erst zwingen. Bis zum vergangenen Jahr wurden verwitwete Lebenspartner im Erbfall wie Fremde behandelt und zahlten deutlich höhere Steuern. Bei der Einkommensteuer werden dagegen schwule und lesbische Paare bis heute benachteiligt. Das bedeutet: Eine Zusammenveranlagung beider Partner und eine Wahl der Steuerklassen ist nicht möglich. Das könnte sich noch in diesem Jahr ändern. Denn mehrere homosexuelle Paare klagen zurzeit dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der zweite große Bereich, in dem homosexuelle Paare noch immer benachteiligt werden, ist das Kindschaftsrecht: Eine gemeinsame Adoption fremder Kinder ist für eingetragene Lebenspartner verboten. Seit 2005 gibt es immerhin die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Bringt ein Partner ein eigenes Kind mit in die Lebensgemeinschaft, kann der andere Partner nun das Kind adoptieren, genau wie in einer Ehe.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe haben sich also in den vergangenen zehn Jahren durch Gerichtsentscheide und Gesetzesänderungen weiter angeglichen. Eine völlige Gleichstellung wäre aber wohl erst erreicht, wenn die Ehe auch für homosexuelle Paare geöffnet würde.
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