Abschlussbericht im Fall Oury Jalloh

Zu viele offene Fragen

07:48 Minuten
Ein Graffiti wurde an eine Hauswand gesprüht. Da steht:Oury Jalloh, von deutschen Polizisten ermordet.
Oury Jalloh verbrennt in Polizeigewahrsam. Die Sonderberater sagen nun, es gäbe keine offenen Ansätze, um wegen Mordes zu ermitteln. © imago images / Steinach
Margot Overath im Gespräch mit Nicole Dittmer · 28.08.2020
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Vor 15 Jahren verbrennt Oury Jalloh, an Händen und Füßen gefesselt, in der Zelle einer Dessauer Polizeiwache. Über die Frage, wie und warum zu Tode kam, wird seitdem gestritten. Nun haben zwei Sonderberater ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Was passierte damals wirklich, nach dem Oury Jalloh alkoholisiert und unter Drogeneinfluss in Polizeigewahrsam genommen wurde? Nach der offiziellen Version hat er sich in der Zelle einer Dessauer Polizeiwache selbst angezündet und starb daran. Doch seit dem Vorfall kursieren auch Vermutungen, dass Oury Jalloh im Polizeigewahrsam misshandelt wurde - und jemand dann seine Matratze angezündet hat, um Polizeigewalt zu vertuschen.
Zwei eingesetzte Sonderberater kommen nun, 15 Jahre nach Oury Jallohs Tod, zu dem Schluss: "Es gibt keine offenen Ansätze, um wegen Mordes oder Mordversuchs zu ermitteln."

Vorwürfe gegen Polizei und Justiz

Allerdings finden sich in dem Bericht auch erneut Vorwürfe gegen Polizei und Justiz. "Ganz sicher sind sich die Sonderberater, dass Oury Jalloh von Anfang an Unrecht getan wurde", sagt die Journalistin Margot Overath, die über den Fall einen fünfteiligen Podcast gemacht hat.
"Er hätte weder festgenommen werden dürfen, noch mit Gewalt in den Streifenwagen gebracht werden dürfen, noch hätte er auf die Wache bugsiert werden dürfen. Man hätte ihm auch kein Blut abnehmen dürfen gegen seinen Willen, man hätte ihn nicht in die Zelle bringen dürfen und vor allen Dingen nicht fixieren dürfen. Die Festnahme und die Behandlung waren rechtswidrig", sagt Overath.
Abgeschlossen sei der Fall auch mit dem Bericht der Sonderberater nicht. Mord verjähre nicht und die Brüder hätten Verfassungsbeschwerde eingereicht: "Das Bundesverfassungsgericht hat noch darüber zu entscheiden, ob da noch mal ein anderes Gericht beauftragt wird."

Ermittlungen wurden nicht richtig geführt

Dass die Sonderberater keinen Ansatz in den Akten gefunden haben, um wegen Mordes zu ermitteln, wundert Overath nicht. "Dass sie keinen weiteren Ermittlungsansatz gefunden haben, hat sicherlich damit zu tun, dass die Ermittlungen nicht sachgerecht geführt wurden. Das ist ja das Problem. Es ist von Anfang an nicht richtig ermittelt worden. Die Polizeiarbeit ist nicht dokumentiert worden. Das alles haben wir nicht."
Im Zuge der Black Lives Matter-Bewegung bekomme der Fall wieder eine größere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Auch persönlich könne sie damit nicht abschließen: Dafür wisse sie einfach zu viel über den Fall, sagt Margot Overath.
(nho)
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