Abkoppelung der Gas- von den Ölpreisen gefordert

Moderation: Jörg Degenhardt · 28.09.2005
Nach der Ankündigung des Bundeskartellamtes, gegen die langfristigen Verträge der Gasanbieter vorzugehen, fordert der Verband der Energieabnehmer eine Abkoppelung der Gas- von den Ölpreisen. Wenn Unwetter Ölplattformen bedrohten und Öl deshalb teurer werde, habe dies nichts mit den Gaskosten zu tun, sagte der Sprecher des Bundesverbandes, Manfred Panitz.
Degenhardt: Dem Marktführer EON-Ruhrgas soll untersagt werden, Stadtwerke bis zu 20 Jahre lang vertraglich zu binden. Die sind durch die Verträge nicht in der Lage, zu günstigeren Anbietern zu wechseln und bessere Preise an die Verbraucher weiterzugeben. Manfred Panitz ist am Telefon, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Energieabnehmer. Herr Panitz, Sie haben das entschlossene Vorgehen der Wettbewerbshüter begrüßt, die Verbraucher hätten lange genug auf Wettbewerb am Gasmarkt gewartet und überhöhte Preise an Monopolisten gezahlt. Wann dürfen wir als Verbraucher denn nun mit fallenden Preisen rechnen?

Panitz: Ich möchte mal einen kurzen Ausblick geben. Es hat zehn Jahre gedauert, bis die Liberalisierung auf den Energiemärkten in Deutschland überhaupt gekommen ist, nämlich 1998, und das hat es weitere sieben Jahre gedauert, bis wir ein neues Energiewirtschaftsgesetz, das ja erst kürzlich in Kraft getreten ist, bekommen haben. Man muss also sehen, dass die Entwicklungen auf dem Energiesektor sehr langfristige sind. Es geht hier ja darum, dass die Langfristverträge zwischen den Ferngasgesellschaften und der lokalen Endverteilerstufe, also den kommunalen Stadtwerken, dass diese Langfristverträge abgeschafft werden sollen, und ich denke, es liegt auf der Hand einfach zu sehen, dass, solange diese Langfristverträge bestehen, kein Dritter die Möglichkeit hat, in den Markt einzutreten, und auch die kommunalen Versorger nicht die Möglichkeit haben, sich anderweitig günstiger Gas zu beschaffen. Deswegen halte ich es für sehr wichtig, dass in der Tat diese Verträge abgeschafft werden.

Aber ich denke, als Verbraucher können wir uns nicht darauf einstellen, dass das dazu führt, dass wir morgen schon günstigere Preise bekommen. Wir müssen weitere Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch, dass die Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis abgeschafft werden muss. Das habe ich bereits im letzten Jahr massiv gefordert, auch das Bundeskartellamt hat das jetzt auf seine Fahnen geschrieben. Ich denke, das wird der nächste Schritt sein, denn schauen Sie, irgendwelche Unwetter die Ölplattformen bedrohen, die dann dazu führen, dass der Ölpreis steigt, was haben die mit dem Gas zu tun? Das führt lediglich zu einem so genannten Windfall-Profit, das heißt, die Gasversorgungsunternehmen verdienen, ohne dass sie einen Handschlag dazu tun.

Degenhardt: Nun können aber doch die Gasversorger anführen, die Rohstoffkosten hätten sich auf Grund steigender Nachfrage erhöht. Das ist doch in der Tat so.

Panitz: Ja, das ist sicherlich richtig. Die Frage ist nur, ob das in dem Umfang zu diesen Preissteigerungen führen darf, wie es in diesem Jahr auch in Deutschland gegangen ist. Wenn Sie sich das mal angucken, die Gaspreise sind von April 2004 bis April 2005 um 30 Prozent gestiegen, und das, obwohl im letzten Jahr noch die Grenzübergangspreise, also das, was die Ferngasgesellschaften an die ausländischen Konzerne bezahlt haben, gesunken ist. Davon hat der Verbraucher überhaupt nichts gespürt, im Gegenteil: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen weitere Preiserhöhungen in der zweiten Jahreshälfte ins Haus zwischen 12,5 bis 20 Prozent.

Degenhardt: Inzwischen hat EON-Ruhrgas bei den langfristigen Lieferverträgen eine freiwillige Selbstverpflichtung angeboten. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen aber an, Rechtsmittel einzulegen. Hätte das Bundeskartellamt vielleicht schon früher die Gasversorger an die kurze Leine nehmen sollen?

Panitz: Herr Degenhardt, das haben wir immer gefordert. Aus meiner Sicht hat in der Tat das Bundeskartellamt, auch die Landeskartellbehörden, die ja für die Versorger zuständig sind, die nicht länderübergreifend tätig sind, viel zu lange gewartet. Ich denke mal, dass der Verbraucherdruck, der jetzt gekommen ist, die massiven Proteste aus allen Bereichen, dass die letztendlich auch dazu geführt haben – wir als Verbraucherorganisation haben auch dazu aufgefordert –, dass jetzt endlich das Bundeskartellamt mal aktiv geworden ist.

Degenhardt: Das Aufbrechen der Lieferverträge mag ja ein wichtiger Schritt sein im Interesse des Marktes und natürlich auch im Interesse der Verbraucher, aber reicht er letztendlich?

Panitz: Nein, er reicht nicht. Weg vom Öl, das ist die nächste Maßnahme, die kommen muss, und dann haben wir seit Mitte des Jahres endlich auch nach jahrelangem Ringen die Netzagentur, die zuständig ist für die Durchleitung von Gas. Wir haben ja heute eine Situation, in der es überhaupt keinen Wettbewerb für mittelständische und kleine Kunden gibt. Das muss sich massiv ändern, und hier muss auch die Netzagentur tätig werden. Wir müssen einfach mal sehen, dass circa 40 Prozent des Gesamtpreises auf die Durchleitungen fallen.

Degenhardt: Muss man nicht auch die großen Firmen – der Name EON fiel schon – zwingen, importiertes Gas zum Beispiel an kleinere Wettbewerber zu verkaufen?

Panitz: Mit Zwang wäre ich sehr vorsichtig, denn Liberalisierung ist eigentlich das Gegenteil von Zwang. Die Kartellbehörden wie auch die Bundesnetzagentur haben nur die Aufgabe zu verhindern, dass wettbewerbsschädliche Entwicklung Platz greifen und die Langfristverträge, aber auch die einseitige Bindung des Gaspreises an den Ölpreis – das liegt auf der Hand, dass es wettbewerbswidrig ist-, den Kunden Alternativen gegeben werden, vor allen Dingen auch den lokalen Unternehmen auf der Letztverteilerstufe müssen Möglichkeiten gegeben werden, günstig einzukaufen und diese Preisvorteile dann auch letztendlich an die Kunden weiterzugeben. Hier habe ich eigentlich weniger den deutschen Markt im Blick. Wir müssen auch schon europäisch gucken, ich habe den europäischen Markt im Blick. Diese Unternehmen müssen sich dann eben halt nicht nur bei EON-Ruhrgas eindecken können, sondern sie müssen sich europaweit eindecken können.

Degenhardt: Vielen Dank für das Gespräch.