Prozess gegen Indizierung von Bushido-Album

Von wegen "krass gefährlicher Gangster"

Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt als Rap-Musiker Bushido, verlässt am 20.02.2014 nach dem Prozess gegen ihn das Gericht in Berlin. Die Anklage wirft dem 35-Jährigen vor, im Mai vergangenen Jahres einen Fan mit einem Schuh geschlagen zu haben. In dem Strafprozess am Amtsgericht Tiergarten ge...
Der Rapper Bushido, hier bei einem früheren Prozess im Februar 2014 for dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten © picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka
Der Medienwissenschaftler Roland Seim im Gespräch mit Nana Brink |
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien setzte das Bushido-Album "Sonny Black" auf den Index. Dagegen klagte der Rapper. Der Medienwissenschaftler Roland Seim hält die Indizierung für obsolet - und Bushido für "weicheiig". Das Urteil wird für heute erwartet.
Der Medienwissenschaftler Roland Seim vom Telos-Verlag bezweifelt, dass es sinnvoll sei, das Album, das 2014 erschien, ein Jahr nach seiner Veröffentlichung und nach 120.000 verkauften Alben 2015 auf den Index zu setzen. Grundsätzlich hält er Indizierungungen durch die Bundesprüfstelle unter modernen Medienbedingungen für veraltet und obsolet.
"In einer globalisierten und intermedialen und Online-Welt ist so was natürlich eher eine Handreichung für die Kinder: Da ist eine schöne Liste, da steht alles drauf, was schlimm ist, und das kann man sich schon relativ einfach besorgen."

"Super-Medien-Hype"

Umgekehrt kritisiert der Medienwissenschaftler aber auch den Rapper. Es sei "ein bisschen weicheiig", wenn Bushido jetzt auf Kunstfreiheit plädiere:
"Im Grunde sollte man dazu stehen und sagen, ich bin der krass gefährliche Gangster, ich bin jugendgefährdend, ich brenne und pipapo und super, ich komme auf den Index. In Amerika gilt man als Pussy, wenn man da von der PRMC nicht ein 'parental advisory: explicit lyrics' auf seiner Platte hat als Gangsta-Rapper. In Deutschland gehen sie vor Gericht und klagen dagegen."
Natürlich sei der Prozess für Bushido auch ein "Super-Medien-Hype", räumt Seim ein. "Und das konterkariert natürlich so eine Bundesprüfstelle, den Index, weil du machst es einfach bekannter."

Das Interview im Wortlaut:
Nana Brink: Wer von einem Rapper erwartet, dass er sich manierlich benimmt, der hat irgendwie nicht verstanden, worum es beim Rappen geht, erst recht nicht beim Gangsterrap. Bushido, einer der prominentesten deutschen Rapper, klagt gegen die Indizierung seines Albums "Sonny Black", heute ist die mündliche Verhandlung vor dem Kölner Verwaltungsgericht und es geht darum, ob die Texte jugendgefährdend sind oder ob sie der Kunstfreiheit unterliegen. In einem ganz ähnlichen Fall hatte der Rapper im vergangenen Juni ja vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht schon einen Erfolg erzielt, da ging es um seinen Song "Stress ohne Grund" und der wurde auch indiziert, und zwar zu Unrecht. Und damit wir jetzt mal einen Eindruck davon haben, worum es bei Bushido geht, zitieren wir jetzt mal hier aus einem Song:
Sprecher: Du kleiner ***sohn, fick deine Schulnoten, friss meine Schuhsohlen, leck meine Spucke jetzt vom Fußboden. Guck mal, wie ich Schläger zu The Dome schicke, für Culcha Candela, diese ***sohnclique. Yeah, was für Ghostwriter! Bin vernetzt wie ein Provider und mich schnappt auch kein Profiler. Ich bin alles, wovor Deutschland Paranoia hat, Multimillionär, Gangster geben keine Steuern ab. Wenn der Benz anspringt und die Reifen wieder qualmen, bin ich auf der Jagd nach euch *** und ich find euch fetten Schweine überall, ich bin wieder auf der Jagd nach euch ***.
Brink: So, und aus Rücksicht haben wir da mit ein paar Piepsen gearbeitet. Roland Seim leitet den Telos-Verlag für Kulturwissenschaften und beschäftigt sich dort auch mit dem Thema Zensur. Schönen guten Morgen!
Roland Seim: Schönen guten Morgen!

Wie wörtlich soll man die Texte nehmen?

Brink: Wer bestimmt denn eigentlich, was Kunst ist und was nicht?
Seim: Tja, im Zweifel ist es am Ende ein Jurist, der es bestimmt, weil, der Gesetzgeber hat natürlich bei Konfliktschlichtung schon das letzte Wort und die Bundesprüfstelle versucht, dem Gesetz halt Geltung zu verschaffen.
Brink: Die Texte – also, wir haben ja gerade aus einem zitiert –, die sind schon, sage ich mal, na ja, denkwürdig und ich kann mir vorstellen, dass viele von uns verstehen können, warum die Bundesprüfstelle da zumindest Bedenken hat.
Seim: Ja, der "Sonny Black" beziehungsweise Bushido spielt natürlich zum einen mit den Gangsta-Rap-spezifischen Attitüden, das kann man genrespezifisch definieren und sagen, das gehört natürlich dazu. Zum Horrorfilm gehört Blut, zum Liebesfilm gehören Küsse, zum Gangsta-Rap gehört Battle Rap und Dissing und Bad Language und so, das gehört alles dazu. Was die Bundesprüfstelle … Oder der Fehler, den man begeht, ist zu sagen, dass es wortwörtlich genommen wird. Nicht dieses, ja, im übertragenden Sinne.
Im wahren Leben ist so ein Verhalten natürlich nicht wünschenswert, aber Bushido beziehungsweise alle Künstler sagen, im Rahmen eines Kunstwerkes ist es zu dulden und sogar auch der Sprache förderlich und so. Die Gegner sagen eben, solche Musik ist sehr jugendaffin und die Künstler haben auch einen Vorbildcharakter. Und wenn man als Kind benachteiligter Provenienz irgendwie den ganzen Tag so was hört, dann kommt man irgendwann echt frech drauf, weil man auch ein falsches Weltbild hat und frauen- und homophob … frauenfeindlich und homophob wird und Pipapo.
Brink: Das haben wir ja in diesem Zitat auch irgendwie gehört und die Bundesprüfstelle muss das ja untersuchen jetzt.
Seim: Genau.

"Im Grunde genommen ist es ein Dilemma"

Brink: Aber dann ist sie doch in einer Zwangslage, sie kann doch nicht sagen, okay, das ist aber eigentlich nicht so gemeint und auf der anderen Seite steht es aber dort?
Seim: Ja, ja, klar …
Brink: Ist das eine Zwickmühle, aus der man nicht rauskommt, oder wie soll die sich verhalten?
Seim: Im Grunde genommen ist es ein Dilemma, so. Gilt das gesprochene Wort oder ist es eine künstlerische Überspitzung, Übersteigerung? Ist jetzt ein Horrorfilm wirklich Horror oder ist es nur ein Spiel mit der Angstlust? Und sind diese Worte jetzt tatsächlich als Aufforderung zu Gewalt gemeint oder bedeutet irgendwie … Ich weiß jetzt gar nicht, was ich hier sagen darf am frühen Morgen, ohne dass es irgendwie schlimm …
Brink: Arbeiten Sie mit Piepsen!
Seim: "Ich *** ((räuspert sich)) dich", heißt das ja nicht, dass der Akt als solcher gemeint ist, sondern dass ich dich besiege oder so. Oder "es brennt wie Benzin" heißt ja nicht im wörtlichen Sinne, sondern "es ist halt klasse" oder so. Das ist halt Jugendsprache und ich kann mir auch durchaus vorstellen, dass die meisten Kinder und Jugend… oder die meisten Minderjährigen das durchaus einzuordnen verstehen und jetzt nicht daraufhin losgehen und tatsächlich Straftaten begehen oder Dealer werden wollen.

Berufswunsch Dealer oder Zuhälter - das gibt es

Wobei, auch da gibt es natürlich echt Unterschiede. Einige Filmemacher haben herausgefunden, dass in einigen Problembezirken der Vorbildcharakter schon so ist, dass viele einfach Dealer oder Zuhälter als Berufswunsch angeben. Und da ist natürlich dann die Gesellschaft gefragt. Aber die Frage, ob man eine Bundesprüfstelle braucht, die nach einem Jahr, nach 120.000 verkauften Alben, Goldstatus, Pipapo, jeder das Ding … dieses Album irgendwie, "Sonny Black" auf den Index setzt und an Kinder und Jugendliche nicht mehr verkaufen lassen darf, ob das so sinnvoll ist, ist die Frage. Und dann …
Brink: Ich meine, ganz abgesehen davon, dass sich die Jugendlichen wahrscheinlich den Text sowieso besorgen können …
Seim: Ja klar.
Brink: … also, ich meine, davon mal ganz abgesehen, aber trotzdem: Was passiert denn oder was würde passieren, wenn Bushido jetzt wieder gewinnen soll? Das hat er ja schon mal und die müssen das von dem Index nehmen. Wäre diese Bundesprüfstelle dann nicht beschädigt?
Seim: Ach, beschädigt nicht, die macht das seit über 60 Jahren mit mehr oder weniger großem Erfolg, und … Das ist halt eine Bundesoberbehörde und nicht weisungsabhängig. Die macht den Deal einfach, die versteht sich selber als Fels in der Brandung gegen die Unbillen der Jugendgefährdung oder so. Für die ist das okay. Obwohl, auch für sie ist das echt neu, mal verklagt zu werden.
Also, nach Rammstein, die tatsächlich auch 66.000 Euro Schadenersatz haben wollten wegen der aufgehobenen Indizierung, ist jetzt auch Bushido da, und das sind meistens die Großen, die das machen, weil die das Geld dafür haben, solche Prozesse auch zu führen, um klarzustellen, was denn jetzt Kunst ist. Und im Artikel fünf des Grundgesetzes steht ja, Kunst ist frei. Und da steht nicht gute Kunst oder niveauvolle Kunst, sondern erst mal jede Art von Kunst. Und unter den erweiterten Kunstbegriff fällt halt auch tatsächlich jede Art von schöpferischer Leistung darunter, die so eine gewisse Ästhetik hat, und die muss nach werkimmanenten und sachgerechten, genrespezifischen Kriterien behandelt werden.

Der Index ist eine schöne Handreichung für Kids

Brink: Habe ich Sie denn richtig verstanden, dass Sie dann auch selber die Bundesprüfstelle nicht mehr ernst nehmen können?
Seim: Ach, in den Konsequenzen schon. Wenn die was indiziert, dann gilt das tatsächlich auch als verboten für Jugendliche und es gibt Werbebeschränkung und Strafen, wenn man sich da nicht dran hält. Und das ist für die betroffenen Künstler …
Brink: Aber Sie selber haben doch gesagt, eigentlich ist es sinnlos. Also, das meinte ich nämlich, dass Sie die Bundesprüfstelle nicht mehr ernst nehmen.
Seim: Ach so, ja, es ist obsolet. Es ist veraltet, so. In einer globalisierten und intermedialen und Online-Welt ist so was natürlich eine Handreichung für die Kinder. Da ist eine schöne Liste, da steht alles drauf, was schlimm ist, und das kann man sich schon relativ einfach besorgen. Das ist prima.
Brink: Kommen wir noch mal auf Bushido zu sprechen. Ich kann mir dann doch nicht verkneifen, er macht ja immer so … Er hat so das Image des Gangsters, …
Seim: Ja, ja.
Brink: also total cool, will irgendwie alles machen. Ist das nicht so ein bisschen memmenhaft dann irgendwie zu sagen, ich lauf jetzt vors Gericht und klage gegen den Index? Das ist irgendwie nicht so cool.

Ein Gangsta-Rapper, der nicht auf dem Index steht, gälte in den USA als "Pussy"

Seim: Ja, das ist schon so ein bisschen weicheiig, so irgendwie auf Kunstfreiheit jetzt zu plädieren. Im Grunde sollte man dazu stehen und sagen irgendwie, ich bin der krass gefährliche Gangster, ich bin jugendgefährdend, ich brenne und Pipapo und super, ich komme auf den Index. In Amerika gilt man als Pussy, wenn man da bei einer PRMC nicht ein Parental Advisory Explicit Lyric auf seinem Stick, auf seiner Platte hat als Gangsta-Rapper. In Deutschland gegen sie vor Gericht und klagen dagegen. Es ist für den natürlich auch ein super Medienhype, der steht in allen Zeitungen und was Besseres kann den Leuten erst mal nicht passieren.
Das Dumme ist ja, bei den Großen – das ist das Matthäus-Prinzip –, bei den bekannten Künstlern, die werden da noch berühmter durch. Die Unbekannten, die werden auch indiziert, aber keiner berichtet darüber. Für die ist das ein echter Nachteil, aber wenn du erst mal Goldstatus in allen deutschsprachigen Ländern hast und die Zeitungen berichten überall darüber, unter anderem auch der Deutschlandfunk jetzt, prima, Deutschlandradio, dann ist das auch durchaus ein Erfolg für dich. Und das konterkariert natürlich so eine Bundesprüfstelle, ein Index, weil, du machst das einfach bekannter. Und wenn du es selbst indizierst, dann erregst du die Neugier der Leute: Was ist denn da, was wir nicht wissen dürfen? Also, es ist nach allen Kriterien eigentlich ziemlich unsinnig.
Brink: Roland Seim leitet den Telos-Verlag für Kulturwissenschaften. Danke für die Einschätzung!
Seim: Danke Ihnen für das Interesse!
Brink: Und wir sind gespannt, wie das Gericht heute entscheidet. Es geht um die Indizierung eines Albums des Rappers Bushido.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio Kultur macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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