Mehr Gerechtigkeit für Studienbewerber

Von Annette Wilmes · 18.07.2007
1972 wurde der generelle Numerus Clausus als verfassungswidrig eingestuft. Ein neues Verfahren musste her, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) entstand. Zwar haben sich die Studienbedingungen bis heute geändert, doch die Aufnahmekriterien sind gleich geblieben.
Schon in der Zeit von 1952 bis 1967 hatte sich die Zahl der Studierenden an den wissenschaftlichen Hochschulen verdoppelt. Danach ermöglichte eine neue Bildungspolitik, die auf Egalität abzielte, immer mehr jungen Leuten ein Studium. Die Universitäten retteten sich vor diesem Ansturm mit strengen Zulassungsbeschränkungen, dem Numerus Clausus. Tausende von Abiturienten wurden abgewiesen. Dabei blieb oft im Unklaren, ob die Hochschulen wirklich nicht genug Plätze hatten, oder ob sie den jungen Leuten den Weg zu Unrecht versperrten. Das entspreche nicht dem Grundgesetz, entschied das Bundesverfassungsgericht in seinem Numerus-Clausus-Urteil vom 18. Juli 1972:

"Im Einzelnen ist ein absoluter Numerus Clausus für Studienanfänger nach dem Stand der bisherigen Erfahrungen nur verfassungsmäßig, wenn er erstens in den Grenzen des unbedingt erforderlichen unter erschöpfender Nutzung der vorhandenen mit öffentlichen Mitteln geschaffenen Ausbildungskapazitäten angeordnet wird."

"Und wenn, zweitens, Auswahl und Verteilung der Bewerber nach sachgerechten Kriterien mit einer Chance für jeden an sich hochschulreifen Bewerber und unter möglichster Berücksichtigung der individuellen Wahl des Ausbildungsortes erfolgen."

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, bei der Urteilsverkündung.

"Es war nicht nur eine Verbesserung, sondern es war eine echte Revolution. Denn erstmals wurden dort die Hochschulen verpflichtet, offen zu legen, nach welchen Kriterien sie die Studienplatzquoten festlegen, was dann eben auch wieder ermöglicht, diese Kalkulationen zu überprüfen."

Rechtsanwalt Hartmut Riehn, früher Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Gießen, ist Spezialist für Hochschulrecht.

"Es durfte nicht sein, was früher, vor der 72er Entscheidung ja war, dass vielleicht wichtig war, ob der Abiturient Sohn des Professors war, oder wie viel Geld gestiftet wurde der Hochschule. Und dass man wegkommt von der willkürlichen Vergabepraxis, dass jede Hochschule entscheidet, wer genommen wird, und dass jeder Abiturient sich bei allen Hochschulen bewerben musste in den wichtigen Studienfächern, nämlich Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Tiermedizin."

Die Hochschulen sollten ihre Kapazitäten ausschöpfen und offenlegen, wie viele Plätze sie wirklich hatten. Die Politik war gefragt.

"Wichtig als Schlussfolgerung ist, dass als einheitliche Regelungen, die wir finden müssen, in etwa die Regelungen vorgesehen sind, die das Hochschulrahmengesetz vorgeschlagen hat", sagte der damalige Wissenschaftsminister Klaus von Dohnanyi, SPD, nach der Urteilsverkündung.

Und der damalige bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Berthold Martin:

"Das Urteil erfordert gesetzgeberisches Handeln. Zunächst beim Bund Festlegung der Kriterien, der Grundsätze in einem Hochschulrahmengesetz, dann Ausfüllung durch die Länder."

Die Bundesländer schlossen einen Staatsvertrag und die ZVS in Dortmund, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, nahm am 1. Mai 1973 ihre Arbeit auf. Bei der Vergabe zählte vor allem die Abitur-Durchschnittsnote, aber auch die Wartezeit. Das ist bis heute so, das Urteil von 1972, sagt Rechtsanwalt Riehn, ist immer noch aktuell.

"Denken Sie daran, dass, wenn Abiturienten sich für das Studium der Medizin bewerben, wir allein in einem Semester 33000 Bewerber haben, und es stehen nur 8000 Studienplätze zur Verfügung."

Die Studienbedingungen haben sich gründlich verändert. 1972 konnten die Abiturienten zwischen 93 Studiengängen wählen, heute sind es mehr als 900. Die Hochschulen sollen sich spezialisieren, profilieren und in Wettbewerb gegeneinander treten. Durch die einheitlichen Regeln fühlen sie sich jedoch in ein Korsett gezwängt. Und auch im Hinblick auf den Bologna-Prozess, die Reform des Hochschulwesens im europäischen Zusammenhang, drängen sie auf Veränderungen.

"Anlässlich der Vereinheitlichung der Studienabschlüsse im Rahmen der EU hat die Hochschulrektorenkonferenz eine Initiative entwickelt und will erreichen, dass über Vereinbarungen zwischen Hochschulen und Land jeweils dann Zahlen festgelegt werden, die dann nicht mehr gerichtlich überprüft werden können."

Aber noch gilt, dass grundsätzlich jeder Abiturient und jede Abiturientin Anspruch auf einen Studienplatz hat und ihn notfalls einklagen kann. Und dass die Hochschulen ihre Kapazitäten voll ausschöpfen müssen.