Facebook-Urteil

Deutliches Signal für mehr Datenschutz

Ein Glasstein liegt auf dem Bildschirm eines iPhones und vergrößert das Profil-Icon einer Facebook-Anwendung.
Ein Glasstein liegt auf dem Bildschirm eines iPhones und vergrößert das Profil-Icon einer Facebook-Anwendung. © picture alliance / dpa / Maximilian Schönherr
Lutz Hasse im Gespräch mit Marianne Allweiss und André Hatting · 06.10.2015
Bisher konnten sich Unternehmen wie Facebook auf das "Safe Harbor"-Abkommen berufen, wenn sie Daten von EU-Bürgern in die USA weitergaben. Jetzt hat der EuGH das Abkommen für ungültig erklärt. Thüringens Datenschutzbeauftragter, Lutz Hasse, begrüßt die Entscheidung.
Thüringens Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Lutz Hasse sieht im EuGH-Urteil zum Datentransfer zwischen Europa und den USA ein starkes Signal für mehr Datenschutz.
Das Urteil sei "wunderbar klar und sehr deutlich", sagt Hasse. Auch stärke es die Kompetenzen der nationalen Datenschutzbehörden. "Jetzt ist sozusagen der Startschuss gefallen, dass nicht nur in Bezug auf soziale Netzwerke oder Suchmaschinen, sondern im Blick auf sämtliche Datenübermittlung in die USA die Datenschutzbehörden Befugnisse haben, diese Datenübermittlung zu unterbinden", betont er. "Das hat also Auswirkungen, die fast paradiesisch sind."
Zieht sich Facebook aus Europa zurück?
Facebook, dessen Praxis der Datenweitergabe Gegenstand der Klage vor dem EuGH war, sei "gut beraten, dieses EuGH-Urteil zur Kenntnis zu nehmen und seine Praxis daran auszurichten", so Hasse weiter. "Wir Datenschützer werden jetzt genau hinschauen, wie Facebook reagiert, ob sie dieses Urteil auch in den Vereinigten Staaten – denn die Server stehen ja hauptsächlich in Kalifornien – umsetzen." Er halte einen Rückzug Facebooks aus Europa und eine Verlagerung der Datenverarbeitung allein auf die USA für denkbar.
Gefahr durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung
Trotz des aus Datenschützersicht positiven Urteils warnte Hasse, man müsse im Auge behalten, dass sich die Rechtslage in Europa verändern werde. "Am Horizont dämmert ja herauf schon die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die nur einen europäischen Minimalstandard darstellen wird und damit einen Rückschritt für das deutsche Datenschutzrecht bedeutet." Insofern sehe er "eine gewisse Gefahr", dass das das EuGH-Urteil durch die neue Rechtslage ausgehebelt werden könnte. Man solle sich Zeit nehmen, "dieses wegweisende EuGH-Urteil in die neue Rechtslage auf EU-Ebene zu implantieren", mahnte Hasse.
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