Down-Syndrom und Wahlrecht

Julian Peters will wählen - und darf nicht

Julian Peters an seinem Smartphone
Julian Peters an seinem Smartphone © privat
Von Wiebke Keuneke · 24.09.2017
Julian Peters darf bei der Bundestagswahl nicht seine Stimme abgeben, weil er das Down-Syndrom hat und eine gesetzliche Betreuung in allen Angelegenheiten. Ist das gerecht?
"Und ganz ehrlich, ich möchte den Wählern in der Bundesrepublik nicht zu nahe treten, aber ich weiß auch nicht, ob jeder im Vollbesitz seiner Sinne ist, der nicht als behindert klassifiziert ist, wenn er dann zur Wahl geht. Ich kenne auch den Informationsstand des einzelnen Bürgers nicht, der zur Wahl geht. Es geht ja auch keiner hin und sagt, du lieber Bürger Müller berufst dich nur auf Fake News, wir können das alles beweisen, dass das, was du in deinem Kopf hast, warum du eine bestimmte Partei wählst, überhaupt nicht zutreffend ist, schließen wird dich von der Wahl aus - auf die Idee käme ja auch keiner."
Sehr groß, sehr kräftig, sehr ruhig und besonnen ist Ludger Peters. Und sehr, sehr verärgert. Sein 29-jähriger Sohn Julian darf am 24. September nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Grund: Er hat das Downsyndrom und gehört zu der Gruppe der so genannten Vollbetreuten.
Das Niederrheinische Freilichtmuseum Dorenburg in Grefrath, hier - wo die holländische Grenze näher ist als die nächste deutsche Großstadt - arbeitet Julian. Gemeinsam mit fünf anderen Kollegen mit Behinderungen backt er Kuchen und verkauft Süßigkeiten im Tante Emma Laden. Ich möchte Julian kennenlernen, nicht um zu testen, ob er fähig wäre zu wählen, sondern um nicht nur über ihn zu reden, sondern mit ihm. Ich möchte Einblicke in Julians Leben bekommen. Erfahren, was ihn bewegt – und ob wählen dazugehört.
Julian strahlt - und leuchtet. Für letzteres sorgt sein knallgelbes Borussia Dortmund Trikot. Die Markenbrille auf der Nase - schwarz, die Bäckershose - kariert.
"Ich glaube, ich würde jetzt mal ein bisschen einkaufen, kannst du mir helfen?"
"Kann ich machen."
"Ich hätte gerne Lakritze."
"So Taler, was brauchst du? Vier Stück?"
"Und kannste mir auch noch zwei so weiße Mäuse geben?"
"Okay, kostet zehn Cent und kostet zehn Cent."
"Sollen wir zur Kasse gehen?"

Der Vater zog bis vor das Sozialgericht

Julians Vater beobachtet seinen Sohn, voller Stolz und Liebe. Julian scheint glücklich zu sein hier. Es war ein langer Weg. Ludger Peters ist Journalist - und Lobbyist. Er hat dafür gesorgt, dass Julian eine normale Schule besuchen kann, hat für Inklusion geworben als das Wort noch in keinem Wahlprogramm stand, ist bis vors Sozialgericht gezogen, damit Julian sich nicht in einer Behindertenwerkstatt langweilen muss, sondern einem richtigen Job in der Küche nachgehen kann, und er hat den Verein Kindertraum gegründet, um anderen Familien zu helfen.
Julian Peters und sein Vater
Julian Peters und sein Vater © privat
"Man hat uns unser Familienleben eigentlich nicht leben lassen, sondern meinte immer von außen vermutlich von einer irgendwie professional verstandenen Fürsorgepflicht sich um uns kümmern zu müssen und ganz grob gesagt, wir hatten auch manchmal den Eindruck, dass Leute auch uns als Eltern so ein bisschen als leicht behindert betrachtet haben, als wenn auch wir in irgendeiner Form fürsorglich begleitet werden müssten. Und das hat uns wesentlich mehr belastet als die Tatsache, dass der Julian hier in unserer Familie aufgewachsen ist."
Die kommenden Stunden bin ich mit dem 29-jährigen Julian, seinen fünf Kollegen und den Betreuern und Betreuerinnen alleine. Julians Vater wird uns später abholen kommen. Aber jetzt ist erstmal Zeit fürs Mittagessen.
"Max, du bist spitze! Max, du bist spitze! Max, du bist spitze!"

84.000 Menschen sind von der Wahl ausgeschlossen

Max - das ist der Spitzenpfannkuchenbäcker. Und auch er darf - genauso wie Simone, Stephan, Kai und natürlich Julian bei der Bundestagswahl am 24. September keine Stimme abgeben. Sie gehören zu den rund 84.000 Menschen in Deutschland, die laut Paragraph 13 des Bundeswahlgesetzes von der Wahl ausgeschlossen sind. Das Gesetz teilt die Menschen in zwei Gruppen ein: Personen, die in allen Angelegenheiten Betreuung benötigen - dazu gehören Julian und Co. - und Menschen, die im, so heißt es, "Zustand der Schuldunfähigkeit eine Straftat begangen haben und in eine Psychiatrie eingewiesen worden sind."
Ich mag Julian. Immer wieder ertappe ich mich dabei, wie ich darüber nachdenke, wie ich das finde, dass er nicht wählen darf. Obwohl das so nicht ganz stimmt. Bei der Landtagswahl im Mai 2017 hat Julian seine Stimme abgegeben. Nordrhein-Westfalen hatte kurz zuvor den Wahlrechtsausschluss gekippt, ähnlich wie Schleswig-Holstein. Doch auf Bundesebene bleibt ihm weiterhin das Recht verwehrt. Einer der Betreuer, Robert, der seit 2014 mit Julian arbeitet, erinnert sich an die Zeit des Wahlkampfes in Nordrhein-Westfalen
"Er hat sich davor viel damit auseinander gesetzt, auch mit seinem Vater. Er konnte auch wirklich ausdrücken, was und wieso, doch da habe ich schon das Gefühl, dass er das mit Bedacht gemacht hat."
"Und dass er jetzt nicht wählen kann, ist das ein Thema für ihn oder eher nicht?"
"Bisher hat er mich so direkt noch nicht so damit konfrontiert oder angesprochen, aber Julian ist halt auch von zu Hause geprägt. Es ist wahrscheinlich zu Hause immer Thema, die ganze Familie ist politisch sehr interessiert und engagiert und er bekommt halt viel mit. Ich denke, dass er doch deutlich mehr weiß und deutlich mehr Interesse dafür hat als andere Menschen mit Behinderungen mit einem anderen Hintergrund."
In die Art und Weise, wie Julian spricht, muss man sich erst ein bisschen einhören. Dennoch fällt mir auf, dass er viel verständlicher redet als die anderen. Eine Gaumenplatte hat seit Kindertagen dafür gesorgt, dass die Zunge trainiert wird. Wieder ein Erfolg des Engagements der Eltern.
"Wie würdest Du ihn so beschreiben?"
"Vielschichtig. Er ist sehr facettenreich. Unglaublich viel Potential, er weiß manchmal selber nicht genau, wie er es abrufen soll, aber wenn man ihm die richtigen Hilfsmittel an die Hand gibt, dann passiert so viel, was man gar nicht erwartet hätte. Es ist schon wirklich erstaunlich, was er alles bewerkstelligen kann. Wenn er möchte."

Nicht der Grad der Behinderung entscheidet, sondern die Vollbetreuung

Reicht das schon aus, um sich für die "großen Themen" der Bundestagswahl zu qualifizieren? Und auch, wenn ich mir bei Julian und anderen Personen mit Down-Syndrom vorstellen könnte, dass sie wählen können. Bei den Menschen, die so schwere Behinderungen haben, dass sie nur liegen können, ernährt werden müssen und nur über Maschinen kommunizieren können, fällt es mir schon schwerer. Bundestagswahl per Wimpernaufschlag? Denn nicht der Grad der Behinderung entscheidet über das Recht zu Wählen, sondern die Tatsache der Vollbetreuung. Doch wer entscheidet darüber, wer eine Vollbetreuung braucht und wer nicht, wer also wählen darf und wer nicht?
Jan - Typ praktischer Pädagoge, strukturiert, aber herzlich - ist der Leiter der Gruppe und kennt Julian seit 2011.
"Ich denke, dass es da wie in allen andere Bereichen auch auf die Unterstützung ankommt. Wir haben hier Leute, die arbeiten hier im Verkauf, das haben sie vorher auch noch nie gemacht, aber mit der notwendigen Unterstützung können sie es lernen und das gilt für alle Bereiche, also auch für den Wahlbereich. Es gibt schon viele Projekte in einfacher Sprache, wo einfach Wahlthemen rübergebracht werden und mit einem guten Betreuer an der Hand ist es auch möglich, das so zu vermitteln, dass sie auch ne Entscheidung treffen können."

Die Bundesländer gehen unterschiedlich mit Behinderten um

Missbrauch der Stimmen ist das Hauptargument der Befürworter des Paragraphen 13. Sprich: der Vater macht das Kreuz für seinen behinderten Sohn, der Pfleger für die Oma, die Ehefrau für ihren Ehemann nach dem Schlaganfall. SPD und Grüne haben sich für eine Abschaffung des Wahlrechtsausschlusses ausgesprochen - in der CDU/CSU gibt es Widerstand. Während in Hamburg und Bremen auf je 100.000 Bürger jeweils weniger als zehn Wahlrechtsentzüge kommen, sind es in Nordrhein-Westfalen 165 und in Bayern sogar 204. Also kann es theoretisch vom Wohnort abhängen, ob jemand als vollbetreut gilt oder nicht. Die Bundesländer jedenfalls gehen unterschiedlich mit Behinderten um.
Julian kann sich derweil auf den Feierabend freuen. Die Autofahrt zu Julian nach Hause birgt eine Überraschung - ohne Vorwarnung oder dass ich mit Julians Vater darüber gesprochen habe, fängt Julian an, über Politisches zu reden.
"Frau Merkel will ja aufhören, weißt du, Papa?"
"Die will aufhören?"
"Jaha. Und neuer Bundeskanzler wird?"
"Wer denn?"
"SPD."
"Und wer ist das?"
"Christian Schulz.
"Martin Schulz heißt der, ne."
"Wen habe ich denn mit Christian Schulz gemeint?"
"Das ist jemand anderes, aber Schulz ist schon richtig."
"Sind doch beide gute Freunde, die arbeiten bei der SPD zusammen."
"Ach so."

Kandidatencheck mit dem Vater

Überschwängliche Freude, überbordende Dekoration im Wohnzimmer - die vielen Erinnerungen an den Wänden machen das Haus der Peters heimelig. Optische Reize sind für Julian besonders wichtig. Auch im Wahlkampf. Plakate, ebenso wie die täglichen Nachrichten und Talk Shows im Fernsehen. So hat Ludger Peters seinen Sohn auf die Landtagswahl im Mai 2017 vorbereitet.
"Ich habe dann gesagt, stell dir mal vor, wenn die hier sind, wen würdest Du denn davon wählen und da hat er sich auch ganz deutlich geäußert. Es ist mehr ein Fragespielchen, wie findest du den und wenn er dann sagt, 'gut', dann frage ich 'warum', dann kommt als erstes 'die finde ich hübsch' - das hat er von Frau Kraft und von Frau Merkel schon gesagt und nach ner Weile kommt dann doch wieder eine andere Antwort, also man muss einfach ganz viel Zeit und Geduld aufbringen und dann kommt hin und wieder 'ja, die hat das und das und das gesagt und das hat mir gut gefallen'. Natürlich spreche ich mit ihm behindertenspezifische Themen ganz bewusst an, weil die halt hauptsächlich seinem Lebenskreis entsprechen, diese Dinge."
Julian Peters auf dem Fußballplatz
Julian Peters auf dem Fußballplatz© privat
Manchmal entscheidet bei Julian also Sympathie und nicht das Wissen über das komplette Parteiprogramm - aber mal ehrlich, das kenne ich auch, machen doch auch andere.
Auch die Erst -und Zweitstimme hat der Vater Julian erklärt. Bei dem Gang in die Wahlkabine stand er dann hinter seinem Sohn - diese Art der Assistenz sei erlaubt, sagt er. Ludger Peters geht es um die Teilhabe seines Sohnes an so vielen gesellschaftlichen Bereichen wie möglich. Niemals würde er Julian sagen, was er zu wählen habe. Er möchte sein Wissen auf eine Art vermitteln, so dass es Julian versteht - ohne ihn zu beeinflussen.

Julians Eltern sind auch seine Betreuer

Julian darf deswegen nicht an der Bundestagswahl teilnehmen, weil er eine Betreuung in allen Angelegenheiten hat. In Julians Fall sind seine Eltern auch seine Betreuer. Kurz vor seinem 18. Geburtstag mussten sie das beantragen. Sie regeln seine Finanzen, seine Ausbildung, seine Arzttermine. Dass damit Julians Recht zu Wählen außer Kraft gesetzt wird, müssen sie wohl oder übel in Kauf nehmen - und würden es dennoch wieder tun.
"Ja, ganz einfach deswegen, weil wir natürlich verhindern wollten, dass der Staat - wer immer das auch ist - sich selbst als Betreuer einsetzt, bzw. einen Dritten, der mit der Familie nichts zu tun hat und das würde unweigerlich geschehen.
Weder meine Frau noch ich können den Punkt an seinem Verstand festmachen, an dem man dann sagen müsste, da ist die Grenze seiner Fähigkeiten politischen Willensbildung zu äußern und ich denke dann auch immer daran, dass Menschen sich entwickeln und verändern, aber wo der Verstand, ich sage das jetzt mal ein bisschen übertragen, beginnt und wo er aufhört, die Grenze festzulegen, wird jedem sehr schwer fallen."

Eine Frage der Ethik

Wenn sich Julians Eltern nicht anmaßen über den Verstand ihres Sohnes zu urteilen, darf es dann der Staat? Ludger Peters sagt, er nähme die paar möglichen Fälle des Wahlbetrugs in Kauf - die es seiner Meinung nach eh gibt - dafür, dass für jeden Menschen in Deutschland die gleichen Rechte gelten. Ganz egal, ob Mensch mit Down-Syndrom, der mehr versteht als mancher denkt - oder Menschen, die an Maschinen hängen. Es sei eine Frage der Ethik.
Ich wage einen letzten Versuch - und spreche Julian direkt auf das Thema Wahl an.
"Julian, du weißt doch, warum ich gekommen bin, wegen der Wahl. Kannst Du Dich erinnern, dass Du dieses Jahr schon mal gewählt hast?"
"Ja, habe ich gemacht."
"Und jetzt ist ja nochmal eine große Wahl bald."
"Sowas war das hier, auf der Gesamtschule. Da war ich immer jung."
Julian ist abgelenkt von einem Fotobuch.
"Und sag mal, wie findest du das, dass du nicht wählen gehen darfst bei der Bundestagswahl?"
"Das ist nicht gut aus."
"Und warum findest du das blöd?"
"Die haben mich nicht angenommen. Da war ich in Hamburg. Da waren wir mit Frederik dabei."
Ich lasse die Sache mit der Wahl auf sich beruhen.

Landtage öffnen sich, auf Bundesebene tut sich nichts

Schon zur Bundestagswahl 2013 protestierten Behindertenverbände gegen den Ausschluss vom Wahlrecht. Daraufhin gab das Bundessozialministerium eine Studie in Auftrag. Auf 300 Seiten kamen die Rechtswissenschaftler zu dem Schluss, dass der Paragraf 13 verfassungsgemäß sei. Dafür, dass in Deutschland Menschen mit Behinderungen vom Wahlrecht ausgeschlossen werden, bekam die Bundesrepublik Deutschland 2015 sogar eine Rüge von der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Geändert hat sich dennoch nichts. Außer, dass einige Landtage beschlossen haben, Menschen mit Behinderungen nicht von den Landtagswahlen auszuschließen. Doch auf Bundesebene tut sich nichts.
Im Hause Peters geht der Tag zu Ende. Geschichten aus Julians Kindheit werden erzählt - es wird gelacht, geärgert - und geschnippelt: Aus alten Prospekten schneidet Julian kleinstes Konfetti. Um den BVB im Stadion zu bejubeln. Und um dabei zu entspannen.
"Papi! Vati knuddeln …"
"Wenn ich jetzt hier so sitzen bleibe, dann bist du in fünf Minuten fest eingeschlafen."
"Nein, tu ich nicht."
Während Julian mit dem Kopf an der Schulter seines Vaters langsam einschlummert, ist mein Kopf voller neuer Gedanken. Wenn ich am 24. September in der Wahlkabine stehe, werde ich an Julian denken. Der wird seinen Vater ins Wahllokal begleiten - natürlich - aber wählen wird er selber nicht. Höchstwahrscheinlich nicht. Denn noch läuft die Beschwerde von acht Betroffenen vor dem Bundesverfassungsgericht. Sie klagen gegen den Ausschluss vom Wahlrecht. Die Peters gehören nicht dazu – das Kämpfen überlassen sie dieses Mal anderen.
(inh)
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