Der Preis für deutsche Verbrechen

Von Wolfgang Stenke · 19.01.2006
Noch heute sind die Rechtsgrundlagen der Vertreibung der deutschen Minderheit aus Böhmen und Mähren ein Reizthema zwischen Deutschen und Tschechen. Am 19. Januar 1946 traf die amerikanische Militärregierung in Deutschland mit der Tschechoslowakei, Ungarn und Jugoslawien ein Abkommen über die Aufnahme der aus diesen Ländern ausgewiesenen Deutschen.
"Da sind sie gekommen und haben gesagt, wir dürfen 60 Kilo mitnehmen, um 6.00 Uhr morgens waren sie mit dem Leiterwagen dagestanden, die Sachen wurden aufgeladen und wir sind nach Tachau ins Lager gekommen."

So wurde Margarete Knauf 1946 aus ihrem Heimatdorf Hollezrieb im Egerland vertrieben: Erst kam sie in ein Sammellager in Nordböhmen, anschließend per Bahntransport nach Bayern.

"Und dann sind wir bei Asch über die Grenze gekommen. Dann hat jeder die weiße Binde weggeschmissen. Die Deutschen mussten eine weiße Binde am Arm tragen, damit man wusste, dass das ein Deutscher ist. Die hat jeder weggeschmissen, (...) damit sie gewusst haben, wir sind jetzt in Deutschland."

Es war die Phase der so genannten regulierten Vertreibungen zwischen Januar und November 1946. Zwei Millionen Deutsche wurden außer Landes gebracht. Diese Deportationen folgten auf die "wilden Vertreibungen" unmittelbar nach Kriegsende, bei denen bis August 1945 etwa 700 000 Menschen aus dem Gebiet der Tschechoslowakei ausgewiesen worden waren. Vor dem Krieg stellte die deutsche Minderheit fast ein Viertel der Bevölkerung der Tschechoslowakei. Der Vertreibungsprozess ging einher mit Mord, Raub und Misshandlungen

"Was mich ganz erschüttert hat, war, wie ich zugesehen habe, dass alte Männer – und das waren ja wohl deutsche Männer – auf dem Hof im Kreis mit einer langen Peitsche rumgetrieben wurden wie im Zirkus. Und die mussten dann immer schneller rennen. Und dann mussten sie springen und dann fielen welche und dann wurden sie mit Fußtritten bearbeitet und mit Peitsche."

Auf der Potsdamer Konferenz im Juli 1945 hatten Truman, Stalin, Churchill und sein Nachfolger Attlee sich über die europäische Nachkriegsordnung verständigt. Anders als nach dem Ersten Weltkrieg sollten mit der Überwindung Hitlerdeutschlands in Ost- und Mitteleuropa homogene Nationalstaaten entstehen, die nicht von Minderheitenproblemen beeinträchtigt wurden. Das hatte gewaltige Bevölkerungsverschiebungen zur Folge, die laut Potsdamer Abkommen in "ordnungsgemäßer und humaner Weise" zu vollziehen waren. Die Realität sah oft anders aus.

Zur Konkretisierung der in Potsdam getroffenen Abmachungen schloss die US-Militärregierung in Deutschland mit Ungarn, der Tschechoslowakei und Jugoslawien einen Vertrag über die Aufnahme der abgeschobenen Deutschen. Am 19. Januar 1946 begann die "geregelte Ausweisung" aus diesen Staaten in die amerikanische Besatzungszone.

Was die Tschechoslowakei betraf, so fasste deren Präsident Eduard Benes schon nach dem Münchner Abkommen von 1938, in dem Hitler mit Kriegsdrohungen die Abtretung tschechischer Gebiete durchgesetzt hatte, Pläne zur Vertreibung der Sudetendeutschen. Sie galten als fünfte Kolonne Hitlers. Der mit den Nationalsozialisten sympathisierende Sudentendeutsche Konrad Heinlein agitierte Ende der 30er Jahre offen für den Anschluss ans Reich. Andere deutsche Politiker - Sozialdemokraten wie Wenzel Jaksch etwa – opponierten dagegen und mussten nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei ins Exil flüchten. Gegen Kriegsende radikalisierte Benes seine Vertreibungspläne – auch unter dem Eindruck der deutschen Besatzungspoliti. Der Prager Historiker Jirii Pesek:

"Am Anfang stand der große Schock aus dem Münchner Abkommen. (...) Die Geschichte in Böhmen war immer ruhiger, immer zivilisierter – und plötzlich kommt ein Regime mit den Erschießungen, den Massenverhaftungen. (...) Dann kam natürlich die Überzeugung, man kann nicht mit diesen bisherigen Partnern zusammenleben."

Der "Bevölkerungstransfer", der mit Massakern und "wilden Vertreibungen" begonnen hatte, wurde im August 1945 in Potsdam und später dann mit dem Abkommen der US-Militärregierung vom 19. Januar 1946 abgesegnet. 2,8 Millionen Sudetendeutsche zahlten den Preis für die imperiale Politik Großdeutschlands.