Bisher war es so: Wer zum Beispiel in einem katholischen Kinder-Garten oder einem katholischen Kranken-Haus gearbeitet hat, musste sich auch zu Hause an bestimmte Regeln halten. Man durfte sich zum Beispiel nicht scheiden lassen und dann wieder heiraten. Dann konnte man seine Arbeit verlieren.
Jetzt ist das anders. Wenn man wieder heiratet oder schwul oder lesbisch ist, dann wird einem nicht automatisch gekündigt. Sondern nur, wenn es deswegen große Probleme gibt.
Darum gibt es aber auch Kritik an dem neuen Arbeits-Recht. Denn es ist nicht klar geregelt, was denn so ein großes Problem ist.
Das neue Arbeits-Recht gilt seit Samstag, 1.8. Allerdings gilt es nicht überall in Deutschland. Die Bischöfe von Passau, Regensburg und Eichstätt wollen das alte Arbeits-Recht erst einmal behalten.
Das neue Recht gilt auch nicht für alle Menschen, die für die katholische Kirche arbeiten. Wer anderen Menschen den Glauben erklären soll, der muss sich weiter an die alten Regeln halten. Das sind zum Beispiel Religions-Lehrer.