Zur Strafe Lesen

Christoph Mangelsdorf im Gespräch mit Ulrike Timm · 19.04.2010
In Fulda geht der Jugendrichter Christoph Mangelsdorf neue Wege: Statt jugendlichen Delinquenten Arbeitsstunden aufzubrummen, verdonnert er sie zum Romanlesen. Die ausgewählten Werke haben mit der Lebenswelt der Jugendlichen zu tun und indem sie eine Inhaltsangabe schreiben, reflektieren sie auch ihr eigenes Leben.
Ulrike Timm: Zur Strafe ein Buch lesen. Der Jugendrichter Christoph Mangelsdorf hat sich das ausgedacht. Er soll ja laut Gesetz nicht nur strafen, sondern auch erziehen. Und so werden jugendliche Ersttäter, die sich geprügelt haben oder betrunken Mofa gefahren sind, von ihm zum Lesen verurteilt. Ein ungewöhnlicher Gedanke und wir wollen von ihm wissen, wie genau das geht und ob es fruchtet. Guten Tag, Herr Mangelsdorf!

Christoph Mangelsdorf: Guten Morgen!

Timm: Herr Mangelsdorf, normalerweise werden Jugendliche zu sozialen Arbeitsstunden verurteilt. Zum Beispiel müssen sie 30 Stunden in einem Tierheim helfen oder Ähnliches. Was fanden Sie denn daran so unbefriedigend, dass Sie manchmal diesen neuen Weg wählen, das Buch als Strafe?

Mangelsdorf: In vielen Fällen gibt es im Hintergrund Probleme, die in der Hauptbehandlung zwar angerissen worden sind, aber an die man mit Arbeitsstunden nicht rankommt. In den meisten Fällen ist es ja so, dass die Jugendlichen einsichtig sind und bereit sind, sozusagen was wieder gutzumachen. In den Fällen ist die Arbeitsstunde genau das Richtige.

Aber wenn im Hintergrund zum Beispiel familiäre Probleme stehen oder, ja man merkt, da spielt Alkohol eine Rolle, dann sind Arbeitsstunden zwar auch eine geeignete Form, aber die kommen halt nicht so an das Kernproblem ran. Und in dem Fall gibt es dann eben die Möglichkeit, andere Dinge zu wählen, zum Beispiel auch einen sozialen Trainingskurs, das ist auch eine klassische Form. Und dieses Buchprojekt, das ist so ein Mittelding zwischen verschiedenen Ideen, die es schon gibt.

Timm: Sie sagen, man kommt da an die Probleme nicht so ran. Heißt das, wer sich betrunken geprügelt hat, leistet im Tierheim zwar was Nützliches, aber wenn er liest, muss er sich mit seinem eigentlichen Fehler genauer auseinandersetzen?

Mangelsdorf: Das ist so der Kerngedanke des Ganzen. Wobei ich an der Stelle vielleicht das Projekt mal ganz kurz umreißen möchte: Es geht nicht nur um das Lesen, sondern es sind drei Teile, die alle ganz wichtig miteinander verknüpft sind. Es wird ein Buch gelesen, das vorher ausgewählt wird von der Jugendhilfe und mir. Dieses Buch ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu lesen. Danach ist ebenfalls innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums eine Inhaltsangabe zu fertigen und Fragen zu beantworten, die vorher vorgegeben worden sind.

Die Fragen beschäftigen sich meistens damit, was bedeutet mir das, was ich da gelesen habe, was hat das mit meinem Leben zu tun, wie hätte ich in dieser Situation gehandelt, was könnte man vielleicht in meinem Leben ändern, damit das nicht passiert, was in dem Buch sich dann ereignet hat. Also solche Fragen, die werden aber auch ganz individuell vergeben, sowohl individuell bezüglich der Bücher als auch individuell des Lesers, des Jugendlichen.

Und der dritte Teil, das ist dann ein abschließendes Gespräch, das durchaus umfangreich sein kann, in dem genau das noch mal thematisiert wird: Erst mal wird noch mal kurz gecheckt, ob das alles wirklich gelesen worden ist oder ob er sich das nicht irgendwo runtergeladen hat im Internet, diese Zusammenfassung, das ist also rein das Praktische, aber dann kommt, geht es wirklich an die Einzelheiten der Fragebeantwortung.

Timm: Lassen Sie uns das noch mal konkret machen: Welches Buch für welches Vergehen mit welchem Ziel?

Mangelsdorf: Ja da hätten wir zum Beispiel "Evil" von Jan Guillou, das geht hier um einen jungen Mann, der vom Vater geprügelt wird und in der Schule Probleme hat sich durchzusetzen, da er aber selbst sehr kräftig ist, ist er manchmal auf der Seite der Gewinner und manchmal auf der Seite der Verlierer. Und er gerät so in diesen Sog hinein mit Mobbing und teilweise auch richtige Machtfragen und da kann man eben diese Problematik ganz gut anhängen. Also gerade, wenn jemand in der Schule mehrfach aufgefallen ist wegen Gewalttätigkeiten, dann kann es durchaus passieren, dass er wegen einer Prügelei in der Disco hier zum ersten Mal beim Jugendrichter ist, aber ich erfahre dann, dass in der Schule, dass es intern auch schon Probleme gab, die aber intern gelöst worden sind. Und in diesem Fall sieht man ja, da scheint es so eine Gewaltgeschichte gegeben zu haben. Also das Buch würde ich in diesem Fall für sehr sinnvoll halten.

Timm: Und dann heißt es Lesen, Aufsatzschreiben. Sie sorgen also dafür, dass das Lesen richtig Arbeit macht, dass es nicht beim Durchschmökern bleibt. Wird diese Strafe anfangs falsch eingeschätzt, so vom Aufwand her, dass jemand sagt, ja prima, easy?

Mangelsdorf: Also ein ganz wichtiger Punkt des Projekts ist die Freiwilligkeit. Ich habe durchaus auch Jungs, die sagen, sie machen das nicht, sie lesen nicht, das wollen sie gar nicht mitmachen. Es ist so, dass bei jedem Verfahren erst mal bei der Jugendgerichtshilfe ein Vorgespräch stattfindet, in dem schon recht klargemacht wird, was das bedeutet, wenn das letztlich das Ergebnis der Verhandlung ist. Also die Jugendlichen haben das Buch dann unter Umständen schon mal sogar gesehen, vielleicht schon mal reingeguckt im günstigsten Fall. Also die wissen schon, auf was sie sich einlassen und das wird natürlich auch in der Verhandlung besprochen.

Timm: Also für jeden eignet sich für diese Strafe nicht. Wie viel Jugendliche haben Sie denn schon zum Lesen verurteilt?

Mangelsdorf: Wir haben mittlerweile etwa 15 in dem Projekt, wobei elf Jugendliche bereits in dem dritten Teil drin sind oder gerade den dritten Teil auch schon durchlaufen haben.

Timm: Und bei wie vielen würden Sie sagen, Idee ist aufgegangen, und bei wie vielen sind Ihre pädagogischen Ambitionen möglicherweise auch desillusioniert worden?

Mangelsdorf: Bislang ist das Projekt sehr gut gelaufen, aber das hängt natürlich damit zusammen, dass wir sehr sorgfältig uns die Jugendlichen aussuchen, die dafür geeignet sind. Das ist mit Sicherheit keine Möglichkeit, die breite Masse der Jugendlichen zu belegen, also das geht nur bei Jugendlichen, die auch wirklich bereit sind mitzumachen, und da haben wir natürlich schon eine ganz erhebliche positive Vorauswahl. Inwieweit das natürlich jetzt also nachhaltigen Erfolg hat, das kann man jetzt bei dem Vierteljahr nicht sagen.

Timm: Deutschlandradio Kultur, das "Radiofeuilleton". Der Jugendrichter Christoph Mangelsdorf erzählt uns, warum er manchmal Jugendliche zum Lesen eines Buches verurteilt. Herr Mangelsdorf, ich stellte mir vor dem inneren Auge sofort 700 Seiten Dostojewski "Schuld und Sühne" vor und den Jugendlichen, der dann sofort vor Schreck sagt, oh Gott, ich bessere mich sofort, wenn ich das nicht lesen muss. Der Klassiker steht aber gar nicht auf der Liste oder doch?

Mangelsdorf: Nein, wir haben aktuelle Titel ausgewählt, die sich eben auch mit den Problemen und dem Hintergrund von Jugendlichen beschäftigen, so wie wir sie in Fulda als typisch empfunden haben.

Timm: Und wer hat die Bücher ausgewählt oder haben Sie sie alle selbst gelesen?

Mangelsdorf: Ich habe fast alle selbst gelesen. Wir haben einen Teil der Bücher noch sozusagen in Bearbeitung, da sind wir noch nicht sicher, ob wir die nehmen. Also der Idealfall ist, dass jeder jedes Buch gelesen hat und hier sozusagen bei der Jugendhilfe so eine Art Pate für jedes Buch da ist. Wobei ich sagen muss, ich bin nur bei der Auswahl dabei, bei den Fragestellungen bin ich nur insoweit eingebunden, als ich zum Schluss dann entscheiden muss, ob die Auflage, die Unterweisung jetzt erfüllt ist und ich quasi das Verfahren einstellen oder sagen kann, das Urteil ist damit erfüllt.

Timm: Und das Buch sorgt dann im besten Fall dafür, dass der Jugendliche ein klärendes Gespräch mit sich selber führt und das dann schriftlich niederlegt. Die Konzentration, die man zum Lesen und Schreiben braucht, ist diese Konzentration für die betreffenden Jugendlichen gelegentlich eine ganz neue Erfahrung?

Mangelsdorf: Das befürchte ich, ja. Es gibt durchaus Jugendliche, bei denen dieses Buch, überhaupt ein ganzes Buch komplett durchzulesen, wahrscheinlich so die erste Erfahrung dieser Art ist.

Timm: Sie arbeiten mit einer Buchhandlung zusammen. Wie geht das?

Mangelsdorf: Die Zusammenarbeit mit der Buchhandlung ist nur, dass also die Schulklassen der Schulen hier vor Ort die Möglichkeit haben sollen, alle Bücher mal anzugucken und sich vielleicht selbst mal ein Bild zu machen.

Timm: Ach so, es gibt dann in der Buchhandlung also keinen, sagen wir "Tätertisch" mit den ausgewählten Titeln?

Mangelsdorf: Nein, nein, das dürfte ja auch nicht sein, sonst könnte man ja auch die Idee kommen, jeder, der sich so ein Buch kauft, der ist hier in der Verhandlung bei mir gewesen.

Timm: In welchem Altersspektrum und für welche Taten können Sie diese Strafe verhängen oder verhängen Sie sie?

Mangelsdorf: Also prinzipiell nach dem Gesetz kann ich es im Rahmen der Anwendung des Jugendrechts machen, aber wir haben jetzt eigentlich so 15- bis 17-Jährige in dem Projekt drin, das ist so das, was uns vorschwebt. Aber man kann natürlich auch im Einzelfall mal einen Älteren oder Jüngeren mit reinnehmen.

Timm: Und es geht immer um Ersttäter. Wird das Projekt Schule machen, haben schon Kollegen bei Ihnen angefragt und sich mal die Liste schicken lassen?

Mangelsdorf: Das nicht, aber das Projekt ist letztlich von der Grundidee her auch nicht neu. Also unabhängig davon, dass, denke ich, viele Jugendrichter schon mal aufgegeben haben, ein Buch zu lesen oder einen Film anzugucken oder in eine Ausstellung zu gehen, gibt es auch ein konkretes Projekt in Dresden und ich habe mich an dieses Projekt angelehnt, an die Idee. Nur die Ausarbeitung, insbesondere der Umstand, dass der Jugendrichter also ganz zentral mit dabei ist bei der Auswahl der Bücher, das ist also Fulda-spezifisch. Und natürlich auch die Bücher selbst und die Fragen, wie sie bearbeitet werden, wie sie gestellt werden, das ist alles Fulda-spezifisch. Aber die Grundidee, dieses Lesen, was darüber schreiben und danach ein Gespräch darüber führen, das gibt es schon.

Timm: Der Jugendrichter Christoph Mangelsdorf aus Fulda verurteilt gelegentlich jugendliche Ersttäter zum Lesen und ist mit den Erfolgen dieses Projekts bislang ganz zufrieden. Herzlichen Dank für das Gespräch und alles Gute, Herr Mangelsdorf!

Mangelsdorf: Danke schön, auf Wiederhören!