Zum deutschen Nationalheiligen stilisiert

Von Volker Ullrich · 14.01.2010
Bei einem Überfall durch Kommunisten wurde der junge SA-Führer Horst Wessel vor 80 Jahren schwer verletzt. Weniger Wochen später erlag er seinen Verletzungen. Der Gauleiter von Berlin, Joseph Goebbels, nutzte den Tod, um den SA-Mann als politischen Märtyrer zu feiern und einen ausgeprägten Heldenkult um ihn zu inszenieren.
Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen der nationalsozialistischen Sturmabteilung – SA – und dem kommunistischen Rotfrontkämpferbund waren im Berlin der ausgehenden Weimarer Republik an der Tagesordnung. Einer der gefürchtetsten Schlägertrupps war der SA-Sturm Nr. 5 im Friedrichshain, der vom jungen Ex-Studenten Horst Wessel geführt wurde.

Seit November 1929 wohnte er gemeinsam mit seiner Geliebten, einer Prostituierten, zur Untermiete in der Großen Frankfurter Straße 62 im Bezirk Berlin-Mitte. Mit der Vermieterin Elisabeth Salm, Witwe eines Kommunisten, lagen die neuen Mieter, unter anderem wegen rückständiger Mietzahlungen, im Dauerstreit.

Am Abend des 14. Januar 1930 platzte Frau Salm endgültig der Kragen: Sie ging in eine nahegelegene Stammkneipe der KPD und bat um Unterstützung. Die anwesenden Mitglieder des Rotfrontkämpferbundes brannten darauf, dem verhassten SA-Sturmführer Wessel endlich eine "proletarische Abreibung" verpassen zu können. Gegen halb zehn Uhr zog man in die Große Frankfurter Straße 62. Drei Männer, an der Spitze Albrecht Höhler, ein als Zuhälter und Schläger bekannter "schwerer Junge", stürmten in den dritten Stock, während der Rest der Truppe Schmiere stand. Als Wessel die Tür öffnete, fiel ein Schuss, der ihn mitten ins Gesicht traf. Der Schwerverletzte wurde ins Krankenhaus am Friedrichshain transportiert und operiert. Der Oberarzt notierte:

"Schuss in den Mund gegen den Oberkiefer etwas nach links. Nebenader der linken Halsschlagader zerrissen. Wo die Kugel steckt, noch unbekannt, anscheinend am Halswirbel und nicht im Gehirn."

Am 23. Februar erlag Horst Wessel seinen Verletzungen. Joseph Goebbels, Gauleiter der NSDAP in Berlin, erkannte sofort die Chance, die dieser Tod für die Propaganda bot. In sein Tagebuch notierte er:

"Horst Wessel ist heute früh gestorben. Ein neuer Märtyrer für das Dritte Reich ... Leb wohl, Du tapferer Junge. Du lebst mit uns weiter und wirst mit uns siegen."

Wessels Biografie eignete sich besonders gut für den Kult, den Goebbels schon bald nach der Beerdigung am 1. März um den toten SA-Mann zu zelebrieren begann. Der 1907 in Bielefeld geborene und in Berlin aufgewachsene Pastorensohn hatte sich schon als Gymnasiast nationalistischen und rechtsradikalen Bünden angeschlossen und war als 19-jähriger Jurastudent im Dezember 1926 Mitglied der NSDAP und der SA geworden.

Spätestens im Frühjahr 1929 gab er das Studium auf, um sich als SA-Sturmführer im Friedrichshain ganz dem Straßenkampf gegen die Kommunisten zu widmen. In dieser Zeit schrieb er das Lied, das bald nach seinem Tode zur Hymne der NSDAP wurde:

Musik: Lied "Die Fahne hoch! Die Reihen fest geschlossen!"

Nach 1933 wurde das sogenannte "Host-Wessel-Lied" bei offiziellen Anlässen nach dem Deutschlandlied gesungen. Wessel wurde zum neuen deutschen Nationalheiligen stilisiert. In fast jeder deutschen Stadt wurden Straßen und Plätze nach ihm benannt, vielerorts auch Gedenksteine und Mahnmale errichtet. Am 9. Oktober 1933 wurde das Sterbezimmer im Krankenhaus am Friedrichshain zur Gedenkstätte geweiht. Propagandaminister Goebbels, der Hauptredner, beschwor die Erinnerung an die sogenannte "Kampfzeit" gegen die Republik:

"Dieser Tote ist für die Nation gestorben. Sein Lied hat er für das deutsche Volk gedichtet, und sein Leiden und Dahinsiechen ist ein Opfergang für die Zukunft von 66 Millionen gewesen."

An den Beteiligten am Überfall auf Horst Wessel nahmen die Nationalsozialisten grausame Rache. Abrecht Höhler, der im ersten Prozess 1930 zu sechs Jahren Haft verurteilte Todesschütze, wurde im September 1933 in einem Wald zwischen Berlin und Frankfurt an der Oder ermordet. Andere Verurteilte, die ihre Strafe bereits abgesessen hatten, wurden in Konzentrationslager verbracht, manche von ihnen zu Tode gequält. In einem zweiten Prozess 1934 wurden zwei Angeklagte, Sally Epstein und Hans Ziegler, zum Tode verurteilt, obwohl ihre Beteiligung an der Tat nicht bewiesen werden konnte. Erst im Februar 2009 hob die Berliner Staatsanwaltschaft das Unrechtsurteil auf.