KPD-Urteil des BundesverfassungsgerichtsEin Lehrstück in Sachen Demokratie
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands, kurz KPD. Auch wenn manche Historiker das Verbotsverfahren für verfassungswidrig halten: Die Richter legten im Urteil umfassend dar, was Demokratie ist.