Zahlungskontengesetz

Konto-Wechsel wird einfacher

Ein Kugelschreiber liegt auf Kontounterlagen.
Beim Kontowechsel müssen Banken den Kunden nun unterstützen. © imago
Josefine Lietzau im Gespräch mit Nicole Dittmer und Julius Stucke · 19.09.2016
Wer sein Konto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln möchte, dem bleibt ab heute viel Arbeit erspart. Stattdessen müssen sich die Kreditinstitute um einen reibungslosen Girokontenwechsel kümmern. Grundlage für die Gesetzesänderung ist eine EU-Richtlinie.
Wer sein Konto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln möchte, hat ab sofort einen Anspruch darauf, dass beide Institute ihn unterstützen.
So muss das neue Institut ein- und ausgehende Überweisungen sowie Lastschriften übernehmen - und außerdem Versicherungen, Telefon- oder Stromanbieter über die geänderte Kontoverbindung informieren.

Wechsel innerhalb von zwölf Tagen

Damit der Übergang reibungslos läuft, sollen die Kreditinstitute die nötigen Informationen EU-weit zur Verfügung stellen. Der Bankwechsel muss innerhalb von zwölf Tagen vonstatten gehen.
Allerdings rät Josefine Lietzau, Expertin für Finanzprodukte bei finanztip.de, die Konten noch "ein, zwei Monate" nebeneinander laufen zu lassen. Denn die Zwölf-Tage-Frist schließe weder den Postweg noch die Zahlungspartner, wie beispielsweise den Arbeitgeber, mit ein.
Die Banken können für die Abwicklung des Wechsels eine Gebühr erheben. Das Entgelt muss allerdings angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren.
Das sogenannte Zahlungskontengesetz ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie.
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