Wolfgang Bosbach: Patientenverfügungen sind sinnvolles Instrument

Moderation: Jörg Degenhardt · 26.06.2008
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach hat mehr Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen angemahnt. Sie seien ein sinnvolles Instrument, sagte Bosbach anlässlich der Debatte im Bundestag. Allerdings könne er nicht ausschließen, dass möglicherweise kein Gesetzentwurf eine Mehrheit finde.
Jörg Degenhardt: Niemand möchte das, aber trotzdem passiert es: Ein Patient wird im Koma ins Krankenhaus eingeliefert. Über die Art und Weise seiner Behandlung kann er sich nicht äußern. Für solche Fälle gibt es eine Patientenverfügung. Darin kann eine Person festlegen, wie sie bei einer sehr schweren Erkrankung oder nach einem Unfall behandelt werden will. Es kann aber auch eine Vertrauensperson benannt werden, die das dann übernimmt. Rund neun Millionen Menschen in der Bundesrepublik haben Schätzungen zufolge eine solche Patientenverfügung verfasst.

Seit 2003 gibt es jedoch wegen eines Urteils des Bundesgerichtshofs Unsicherheit über die bindende Wirkung einer Verfügung. Das Gericht entschied, dass ein Vormundschaftsgericht hinzugezogen werden müsse, wenn Vertrauensperson und Arzt unterschiedlicher Meinung sind. Außerdem dürfe dem Wunsch, lebensverlängernde Maßnahmen abzustellen, nur entsprochen werden, wenn ein Patient bereits todgeweiht ist. Der Bundestag debattiert heute erstmals über einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Am Telefon begrüße ich den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach. Guten Morgen Herr Bosbach.

Wolfgang Bosbach: Guten Morgen Herr Degenhardt.

Degenhardt: Sie wollen ähnlich wie der BGH und im Gegensatz zu einem Gesetzentwurf von SPD, FDP, Grünen und Linken die Reichweite der Patientenverfügungen einschränken. Warum?

Bosbach: Das Hauptproblem besteht darin, dass man nicht die aktuelle Willensäußerung eines Patienten unter allen Umständen und in allen Fällen gleichsetzen kann mit einer sogenannten Vorausverfügung. Es gibt zwei fundamentale Unterschiede. Die aktuelle Willenserklärung eines Patienten ist immer und unter allen Umständen beachtlich. Da darf es keine Ausnahme geben. Der Patient kennt seine Krankheit. Er weiß, wie sehr sie ihn belastet, wie groß das Leiden ist. Er kennt Therapiemöglichkeiten. Er kann ärztlicherseits aufgeklärt werden. Und dann entscheidet er sich für oder gegen eine Behandlung.

Bei der Vorausverfügung kennt der Betroffene seine Situation nicht. Er kann sie auch nicht kennen. Er weiß auch nicht, wie er in der konkreten Situation sich dann tatsächlich entscheiden würde. Ärztliche Aufklärung ist bei Menschen, die nicht ansprechbar sind, nicht möglich. Das ist der erste Unterschied. Und der zweite: Der ansprechbare Patient, der seine Situation kennt, der kann seinen Willen jederzeit ändern und die Willensänderung ist jeder Zeit beachtlich. Aber ein Patient, der nicht in der Lage ist, seinen Willen zu artikulieren, der kann natürlich auch nicht mehr eine Willensänderung bekunden.

Degenhardt: Das heißt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Bosbach, sind Sie nicht gegen eine gesetzliche Regelung; Sie sind nur dagegen, dass zu viel geregelt wird?

Bosbach: Patientenverfügungen sind ein sinnvolles Instrument - insbesondere in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht. Ich bin auch nicht gegen eine rechtliche Regelung; im Gegenteil, denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die Sie eingangs zutreffend erwähnt haben, wird sehr unterschiedlich interpretiert, und das führt zu Rechtsunsicherheiten, und bei Fragen von Leben und Tot schuldet der Gesetzgeber den Beteiligten auch Rechtsklarheit. Das gilt insbesondere für die betroffenen Patientinnen und Patienten, aber auch für die Angehörigen und für die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte.

Degenhardt: Rechtsklarheit, das will ja auch die Bundesjustizministerin. In der Frage der Patientenverfügung geht es offensichtlich ja auch weniger um Parteizugehörigkeiten, wie der Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Stünker zeigt, der auch von Abgeordneten der Liberalen und der Grünen mitgetragen wird. Finden Sie denn für Ihre Position, Herr Bosbach, gleichfalls außerhalb auch der eigenen Partei Unterstützung?

Bosbach: Ja. Das kann man ja jetzt schon sehen. Der Gesetzentwurf ist als Gruppenantrag erarbeitet worden. Mit dabei waren der Kollege René Röspel von der SPD, Otto Fricke von der FDP und auch der Kollege Josef Winkler von Bündnis 90/Die Grünen. Es gibt ja keinen Fraktionsgesetzentwurf, der im Verfahren ist, sondern das sind allesamt Gruppenanträge. Allerdings ist es so, dass bei dem Gruppenantrag Stünker kein einziges Mitglied der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mitmacht und auch aus innerer Überzeugung nicht mitmachen kann, denn der entscheidende Satz lautet ja: "Die bindende Wirkung einer Patientenverfügung soll unabhängig sein von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten". Das heißt im Klartext: Die konkrete Lebenssituation, das Patientenwohl, die notwendige Fürsorge für den hilfsbedürftigen Patienten tritt völlig in den Hintergrund.

Degenhardt: Schauen wir mal in die nähere Zukunft. Kann es denn sein, dass am Ende der Debatten und des parlamentarischen Prozesses und vielleicht auch mit Blick auf den Vorwahlkampf (Stichwort Bayern- oder Bundestagswahl) überhaupt kein Gesetz zu Stande kommt?

Bosbach: Wir hätten möglicherweise in der vergangenen Wahlperiode schon ein Gesetz beschlossen, wenn es nicht vorgezogene Neuwahlen gegeben hätte und durch das Diskontinuitätsprinzip musste ja das gesamte Gesetzgebungsverfahren in dieser Wahlperiode wieder von vorne beginnen. Unser Ziel ist es, in dieser Wahlperiode abzuschließen.

Allerdings kann ich auch nicht ausschließen, dass möglicherweise kein einziger Entwurf eine Mehrheit im Deutschen Bundestag findet, denn letztendlich kann nur das Gesetz werden, was mit der Mehrheit des Parlamentes beschlossen wird, und es gibt nicht wenige Kolleginnen und Kollegen, die der Überzeugung sind, dass sich der Gesetzgeber möglicherweise überhebt bei dem Versuch, dieses schwierige Thema abschließend rechtlich zu regeln. Ich muss selber zugestehen als Mitverfasser eines Entwurfes: es wird uns beim besten Willen nicht möglich sein, alle denkbaren Zweifelsfragen im Vorhinein rechtlich so zu regeln, dass keine Unklarheiten mehr entstehen können.

Degenhardt Der Bundestag debattiert heute erstmals über einen Gesetzentwurf zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen. Am Telefon war der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion Wolfgang Bosbach. Vielen Dank für das Gespräch.

Bosbach: Ich danke Ihnen.