Wirtschaftslobby oder Zwangsverband?

Unternehmer wehren sich gegen IHK-Mitgliedschaft

Letzter Ausweg: Unternehmer wehren sich gegen eine IHK-Pflichtmitgliedschaft vor dem Bundesverfassungsgericht.
Letzter Ausweg: Unternehmer klagen gegen eine IHK-Pflichtmitgliedschaft vor dem Bundesverfassungsgericht. © dpa / picture alliance / Bernd Wüstneck
Von Christian Blees · 15.09.2015
Undemokratisch und ungerecht - so empfinden manche Unternehmer die verpflichtende Mitgliedschaft in einer Industrie- und Handelskammer. Der Unmut führt einige Firmenchefs bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
"'Graue & Maus: Immer die neusten Trends.' Das ist der Slogan von Pia Graue und Otto Maus‘ Modeladen, den sie schon seit fünf Jahren erfolgreich führen. Seit Beginn zahlen sie jährlich an ihre örtliche IHK einen Beitrag. Aber warum eigentlich?"
Die Frage der fiktiven Modeladen-Besitzer Pia Grau und Otto Maus aus einem IHK-Werbe-Video wird zwar innerhalb weniger Minuten beantwortet – natürlich zu deren vollster Zufriedenheit. Doch im realen Leben lassen sich viele Unternehmer nicht mehr so einfach abspeisen. Kai Boeddinghaus, Reisebürobetreiber aus Kassel ist so einer. Er fragt sich, ob die Beiträge, die er seiner Industrie- und Handelskammer zahlen muss, gut angelegt sind.
"Ich bin ja Zwangsmitglied in der IHK, und um mich daran zu erinnern, schickt mir die IHK jedes Jahr einen Beitragsbescheid. Ich habe eine GmbH. Zu dem Zeitpunkt, als ich die Klage eingereicht habe, hatte ich zwei GmbHs, musste 400 Euro im Jahr bezahlen. Und dieser Bescheid ist wie ein Wasserbescheid, den sie von der Kommune bekommen. Da ist eine Rechtsmittelbelehrung drin. Und bei uns in Hessen kann man dann zunächst Widerspruch einlegen bei der IHK, die lehnt den natürlich ab. Und dann gibt’s mit dem ablehnenden Widerspruchsbescheid wieder eine Rechtsmittelbelehrung. Da steht drin: Sie können klagen."
Boeddinghaus hat die Rechtsmittelbelehrung seiner Industrie- und Handelskammer ernst genommen und im März 2013 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Er will nicht länger akzeptieren, dass er für seine Pflichtmitgliedschaft in der IHK jedes Jahr mehrere Hundert Euro Beitrag zahlen muss.
Bei seiner Verfassungsbeschwerde beruft sich der Unternehmer vor allem auf Artikel neun des Grundgesetzes. Dieser regelt die Vereinigungsfreiheit - also das Recht, sich zu gemeinsamen Zwecken und Zielen zusammenzuschließen und diese gemeinsam anzustreben. Artikel neun garantiert gleichzeitig aber auch die sogenannte negative Vereinigungsfreiheit. Diese wiederum umschreibt das Recht, einer Gruppe oder Vereinigung eben nichtbeizutreten - oder aus einer solchen austreten zu können.
Das Grundrecht der negativen Vereinigungsfreiheit werde durch die IHK-Pflichtmitgliedschaft unterlaufen, glaubt Boeddinghaus. Für ihn ist das Einreichen der Verfassungsbeschwerde vorläufiger Höhepunkt einer lange währenden Auseinandersetzung. Begonnen hat diese im Jahr 1996, und zwar mit der Gründung von "IHK-Verweigerer e.V.".
"Das Ziel ist schlicht und ergreifend die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in den Kammern. Und das ist aus unserer Perspektive nicht gleichbedeutend mit der Abschaffung der Kammern. Die Kammern setzen da ein Gleichheitszeichen, das kann ich gut verstehen, das ist die Verteidigungslinie. Wir wollen den Kammerzwang abschaffen. Wir glauben, dass Selbstverwaltung der Wirtschaft auf freiwilliger Basis gut organisiert werden kann."
Seit 2009 nennt sich die Initiative der IHK-Verweigerer "Bundesverband für freie Kammern e. V.". Dem haben sich bis heute rund 1300 Firmen angeschlossen. Der bffk rühmt sich inzwischen bundesweit in allen 80 IHK- und 53 Handwerkskammer-Bezirken vertreten zu sein.
"Das reicht von der ganz kleinen Ein-Mann-/Eine-Frau-Bude bis hoch zu ein paar Konzernen, also wirklich sehr großen Konzernen, die bei uns Mitglied sind. Wir bieten ausdrücklich eine öffentliche Mitgliedschaft genauso an wie eine nicht‑öffentliche Mitgliedschaft. Weil es tatsächlich sehr, sehr viele Unternehmen gibt, die sich Sorgen machen, dass ihnen das wirtschaftlich schadet, wenn bekannt wird, dass sie uns als Verband unterstützen. Ich will das Beispiel eines sehr großen Lebensmittelkonzerns nennen: Die machen einen Jahresumsatz von ungefähr 2,3 Milliarden."
Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern
Kai Boeddinghaus vom Bundesverband für freie Kammern© dpa / picture alliance
Kai Boeddinghaus glaubt, die Ursache für den Wunsch einzelner bffk-Mitglieder nach Anonymität zu kennen. Zurückzuführen sei dies, so behauptet er, auf die Dünnhäutigkeit mancher IHK-Vertreter in Sachen Pflichtmitgliedschaft. Für neutrale Betrachter scheint dies nicht allzu verwunderlich. Denn mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollen Boeddinghaus und seine Mitstreiter letztlich nichts anderes erreichen, als eine rund 150 Jahre alte Tradition abzuschaffen.
Die IHK-Pflichtmitgliedschaft basiert auf dem preußischen Handelskammergesetz
Die ältesten Interessenvertretungen der Unternehmer in Deutschland waren die Kaufmannsgilden. Sie wurden seit dem elften Jahrhundert an bedeutenden Handelsplätzen gegründet. Im frühen 19. Jahrhundert wurden dann, nach dem Vorbild der französischen "Chambres des Commerce", Handelskammern ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe war es, die Behörden in wirtschaftlichen Fragen zu beraten. Im Mai 1861 schließlich trat in Heidelberg erstmals der "Erste Allgemeine Handelstag" zusammen. Er verstand sich als "Organ des gesamten deutschen Handels- und Fabrikantenstandes". Nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871 stand für ihn zunächst das Streben nach einem nationalen Markt auf der Tagesordnung – mit der Vereinheitlichung der Währung, von Maßen und Gewichten sowie des Eisenbahn- und Postwesens.
Die heutige IHK-Pflichtmitgliedschaft wiederum basiert auf dem preußischen Handelskammergesetz von 1870. Damals waren die Kammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert. Das heißt: Ihnen wurden per Gesetz öffentliche Aufgaben zugewiesen – wie etwa das Recht, Beamte zu ernennen. Gleichzeitig festgeschrieben wurde damals die Pflichtzugehörigkeit aller selbständig tätigen Kaufleute. Zum ersten Mal in die öffentliche Diskussion geriet dieses Modell erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs – und zwar durch die damaligen Besatzungsmächte.
"Es ist so, dass nach 1945 die Frage anstand: Wollen wir die ursprüngliche Rechtsform, nämlich Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft, wollen wir die fortführen oder wollen wir, wie es in den USA oder in Großbritannien der Fall ist, das privaten Verbänden überlassen, die Interessen der Wirtschaft zu vertreten?"
Winfried Kluth, Vorstand des "Instituts für Kammerrecht" an der Universität Halle.
"Hier muss man wissen, dass es hier unterschiedliche Grundverständnisse gibt, wer diese Aufgabe wahrnimmt: ob das Körperschaften des öffentlichen Rechts oder private Verbände sein müssen, weil wir diese Organisationsrechtsform in der Rechtsordnung in den USA nicht haben. Die USA kennen das Modell der Selbstverwaltung nicht, und sie kennen praktisch nur Staat und Privat."
Die Neuorganisation der Industrie- und Handelskammern im besiegten Deutschland – und damit auch die Frage: Pflichtmitgliedschaft oder nicht? – wurde von den westlichen Besatzungsmächten zunächst unterschiedlich gehandhabt. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Dachorganisation der insgesamt 80 regionalen IHKs, schreibt in seiner Chronik:
"Die amerikanische Militärregierung betrachtete das traditionelle System, zu dem der öffentlich-rechtliche Status und die Pflichtmitgliedschaft gehörten, als ein Element der Verflechtung von Staat und Wirtschaft. Diese Verflechtung hatte ihrer Ansicht nach den Nationalsozialismus gestützt und sollte daher aufgelöst werden. Im August 1945 ordnete die Militärregierung an, dass Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern nur als private Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft errichtet werden durften."
Dagegen fielen die Bedenken der britischen und französischen Militärbehörden in Bezug auf das traditionelle deutsche IHK-Modell deutlich geringer aus. Sie schrieben in ihren Besatzungszonen jeweils die allgemeine Kammerzugehörigkeit für Gewerbetreibende ebenso fest wie deren Pflicht, entsprechende Mitgliedsbeiträge zahlen zu müssen. Rund zehn Jahre später erhielt diese Regelung schließlich für das gesamte Gebiet der inzwischen neu gegründeten Bundesrepublik allgemeine Gültigkeit: Im Dezember 1956 trat das "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" in Kraft. Es gilt seitdem in fast unveränderter Form bis heute – Pflichtmitgliedschaft inklusive.
Winfried Kluth: "Der deutsche Gesetzgeber hat gesagt: Wir haben ein größeres Interesse daran, dass alle Wirtschaftszweige repräsentiert sind und dass auch in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren, also in einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, diese Interessen schon zu einem gewissen Ausgleich gebracht werden. Und jetzt kommt der wesentliche Unterschied: dass diese Interessenvertretung auch einem Sachlichkeitsgebot unterliegt.
Private Verbände können Interessen vertreten und dabei maßlos übertreiben. Eine Kammer, wenn sie Interessen ermittelt und vertritt, ist an das Sachlichkeitsgebot gebunden und sie muss differenzieren. Wenn eine bestimmte Maßnahme für einzelne Wirtschaftszweige günstig ist und für andere nicht, muss sie das in ihrer Stellungnahme zum Ausdruck bringen. Das bedeutet also: Die Entscheidung für das Kammermodell mit Pflichtmitgliedschaft ist auch eine Entscheidung für eine bestimmte Form sachlicher und umfassender Interessenermittlung und Interessenvertretung."
Gibt es wirklich ein gemeinsames Interesse der Wirtschaft?
Im Klartext: Die IHK-Pflichtmitgliedschaft soll garantieren, dass die einzelnen Kammern jeweils die Interessen aller ihrer Mitglieder repräsentativ widerspiegeln. Im Gesetz heißt es dazu wörtlich:
"Die Industrie- und Handelskammern haben die Aufgabe, das Gesamtinteresse der Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrnehmen, für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft wirken und dabei die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend berücksichtigen."
"Dass die IHK sich aber als weiterer Mitwirkender im politischen Spektrum versteht und zu fast jedem Thema eine Stellungnahme abgibt, das halte ich für übertrieben."
Henner Schmidt ist Geschäftsführer der Berliner Firma JSW Consulting. Diese berät vor allem Unternehmen aus der Chemie- und Energiebranche.
"Das Problem ist, dass bei vielen Positionen ja auch die Interessen der Unternehmen unterschiedlich sind. Wenn sie über Energiepolitik reden, da sind Windenergie-Unternehmen drin, da ist Vattenfall drin, da sind Energieberater drin, da sind Handwerker drin, die zu dem Thema jeweils eine völlig andere Beziehung haben. Manche profitieren von bestimmter Politik, andere leiden da drunter. Insofern ist die ganze Idee, dass man ein gemeinsames Interesse der Wirtschaft vertreten könnte, an sich ist absurd."
Unabhängig vom Bundesverband für freie Kammern hat Henner Schmidt vor ein paar Jahren eine eigene, ausschließlich regional aktive Initiative mit ins Leben gerufen. Auch sie setzt sich dafür ein, den "Kammerzwang" abzuschaffen. "Pro KMU" heißt das Bündnis, das sich vor allem als Sprachrohr für kleinere und mittlere Unternehmen versteht.
"Mir wäre wichtig, dass diese ganze Idee 'Wir haben da eine Institution, die gesamthaft die Interessen der Wirtschaft vertritt' - dass über die mal geredet wird. Ich glaube, in der modernen Gesellschaf gibt es so ein ständisches Denken nicht mehr. Und deshalb wäre die Alternative auch gar nicht, die IHK abzuschaffen, sondern eben die Zwangsmitgliedschaft abzuschaffen. Dann kann jeder, der meint, er kriegt eine Leistung, was dafür zahlen, und dann wird man sehen, welche IHKs gut sind und was leisten und welche schlecht sind und eben dann kein Geld mehr kriegen."
Auch in anderen Bundesländern existieren regionale Unternehmer-Initiativen, die sich dafür einsetzen, die IHK-Pflichtmitgliedschaft abzuschaffen – wie etwa die sogenannte "Kaktus"-Gruppe aus Stuttgart oder das Hamburger Bündnis "Die Kammer sind wir".
Den meisten geht es dabei nicht nur um die Zwangsmitgliedschaft, sondern auch darum die ihrer Meinung nach verkrusteten Strukturen innerhalb der Industrie- und Handelskammern aufbrechen. Angelehnt an den "Marsch durch die Institutionen" der APO-Bewegung aus den 1960er-Jahren, wollen sie dies erreichen, indem sie sich in die IHK-Vollversammlungen hineinwählen lassen.
Die Vollversammlung ist in jeder IHK die entscheidende Institution. Über sie bestimmen die Unternehmen den Kurs der Kammer. Alle Mitglieder der IHK sind regelmäßig aufgerufen, ihre Vertreter in die Vollversammlung zu wählen. Insgesamt engagieren sich in den Vollversammlungen der 80 IHKs rund 5300 Unternehmensvertreter und -vertreterinnen. Letztere stellen knapp 16 Prozent der Mitglieder.
"Das heißt also: Alle Unternehmensberater wählen Vertreter und alle Energiewirtschaftsunternehmen wählen andere Vertreter. Es war bisher so, dass es überhaupt gar keinen Wahlkampf gab. Es gab immer nur eine Kandidatenliste, wo die Kandidaten die Möglichkeit hatten, drei, vier Sätze im Internet zu sich selber dazu zu geben. Wir haben mal versucht wirklich einen Wahlkampf zu machen, Leute anzusprechen, Filme zu drehen, Flyer zu produzieren, um tatsächlich auch mal ein bisschen Wahlkampfstimmung in diese IHK‑Wahl zu bringen."
Und das durchaus mit Erfolg. Seit der letzten Wahl im Jahre 2012 ist "Pro KMU" in der Vollversammlung der Berliner IHK mit rund einem Dutzend Köpfen vertreten – bei etwas über einhundert IHK-Parlamentsmitgliedern insgesamt.
"Einige von denen werden weiter als Nörgler gesehen - einfach, weil sie ständig nachhaken und das so ein bisschen als störend empfunden wird. Das hängt sehr stark von den Personen ab. Es gibt welche, die sehr konstruktiv auftreten und akzeptiert sind und andere, die einfach unbedingt was ändern wollen; und die werden von manchen als lästig empfunden. Weil natürlich viele Diskussionen stattfinden, immer wieder nachgefragt wird, sich die Sitzungen verlängern, zusätzliche Materialien bereitgestellt werden müssen. Das finden manche lästig."
500.000 Jahresgehalt für einen Hauptgeschäftsführer
Nachgefragt wird - nicht nur in der Berliner IHK-Vollversammlung - vor allem dann, wenn es um die Finanzen geht. Denn viele Kritiker sind der Meinung, dass der Umgang so mancher IHK-Oberen mit den Beiträgen ihrer Mitgliedsunternehmen an Transparenz deutlich zu wünschen übrig lässt. So auch Katharina Reuter. Sie ist Geschäftsführerin von "UnternehmensGrün e.V.", dem Bundesverband der grünen Wirtschaft, und gleichzeitig Vorstandsmitglied im bffk.
"Wir haben extreme Kritik an der Geldverschwendung, ich will gar nicht von Untreue reden. Aber das Problem der Verschwendung und des Umgangs mit den Beiträgen, die angehäuft werden, ist unverantwortlich. Nehmen Sie das Beispiel in Hamburg. Da hat der bffk die Zahl von 500.000 Euro Jahresgehalt für den Hauptgeschäftsführer in den Raum gestellt, und dem wurde nicht widersprochen. Und wenn man eben zum Beispiel auf dieses IHK‑Gebäude in München schaut, wo jetzt langsam die Baukosten auf die 100 Millionen Euro zugehen und es kein Konzept für die Finanzierung gibt, kann man einfach ganz klar sagen: Mit diesem zwangsweise eingesammelten Geld wird unverantwortlich umgegangen."
Die IHK-Gegner bemängeln nicht nur die ungeliebte Pflichtmitgliedschaft. Weitere, immer wieder kehrende Kritikpunkte sind zum Beispiel ungerechte Beitragsfestsetzungen, stark ansteigende Pensionsrückstellungen, überteuerte Prunkbauten in Innenstadtlagen und überhöhte Geschäftsführungs-Gehälter.
Das führte unter anderem dazu, dass bffk-Chef Boeddinghaus Mitte August 2015 gegen die Leitung der Handelskammer Hamburg sogar Strafanzeige wegen vermeintlicher Untreue stellte. Angeblich soll sich der dortige Hauptgeschäftsführer nicht nur eine halbe Million Euro Jahressalär zugesprochen haben. Auch sei die Vollversammlung der Kammer über die Höhe seiner Vergütung nicht rechtzeitig informiert worden, so Boeddinghaus.
"Das ist Entscheidung jeder einzelnen IHK, wie sie damit umgeht und dort auch der Gremien."
Achim Dercks ist stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, DIHK, dem Dachverband der Industrie- und Handelskammern. Dercks zufolge sind die IHKs keineswegs dazu verpflichtet, die Gehälter ihrer Geschäftsführung generell offenzulegen.
"Es gibt durchaus auch in der Wirtschaft bei diesem Thema sehr unterschiedliche Vorstellungen. Auch mittelständische Unternehmen, die in Präsidien von IHKs sind, sind zum Teil gar nicht darauf erpicht, Gehälter zu veröffentlichen, weil sie das in ihrem eigenen Unternehmen auch als zu ihrer Kultur passend empfinden. Es gibt auch durchaus welche, die sagen: 'Das erhöht nur den Druck, dass die Gehälter weiter steigen, weil man durch Transparenz natürlich auch die Verhandlungsposition verbessert.' Andere IHKs veröffentlichen Zahlen sogar zu einzelnen Personen."
Als Vertreter der Dachorganisation will Achim Dercks weniger über vermeintliche Verfehlungen einzelner regionaler Kammern sprechen. Angesichts der aktuellen, in Karlsruhe eingereichten Klage geht es ihm vielmehr um die Gesamtsituation. Dercks glaubt: Falls die Klage gegen die IHK-Pflichtmitgliedschaft vom Bundesverfassungsgericht tatsächlich zur Verhandlung angenommen und am Ende womöglich auch noch positiv beschieden wird, würde sich die Lage deutlich zuspitzen.
"Dann würden natürlich Dinge wegfallen, die nur funktionieren, wenn alle Unternehmen beteiligt sind. Wir würden uns auch sehr viel schwerer tun, manche gesetzliche Aufgaben zu übernehmen, die nur deshalb an die IHKs übertragen werden seitens der Politik, weil sie wissen, dass über die gesetzliche Mitgliedschaft zum Beispiel sichergestellt ist, dass alle Unternehmen sich an der Finanzierung von Aufgaben beteiligen und nicht Rosinen-Pickerei betrieben werden kann."
Aktuell erfüllen die Industrie- und Handelskammern mehr als 50 Aufgaben, die ihnen vom Staat übertragen wurden. Dazu gehören neben der Ausbildung unter anderem das Durchführen von Sach- und Fachkundeprüfungen, das Führen von Registern oder das Bestellen vereidigter Sachverständiger. Würden die IHKs solche Aufgaben nicht wirtschafts- und praxisnah ausführen, so die Argumentation des Dachverbandes, dann müsste der Staat zum Beispiel bundesweit Ämter für Ausbildungsprüfungen einrichten.
Vom kleinen Kioskbesitzer bis hin zum weltweit aktiven DAX-Konzern
Die Industrie- und Handelskammern betreuen nach DIHK-Angaben zurzeit rund 830.000 Auszubildende. Deren Zwischen- und Abschlussprüfungen werden von mehr als 170.000 ehrenamtlichen Prüfern abgenommen. Dies erspart dem Staat laut DIHK pro Jahr mehrere hundert Millionen Euro an Prüfungskosten. Zumal der über deutlich weniger finanziellen Spielraum verfüge als die Kammern, so Dercks.
"Wir haben in der Vergangenheit zum Teil die Prüfungsgebühren auf Beschluss der jeweiligen Vollversammlung auch reduziert, so dass sie nicht mehr kostendeckend waren - was aber ausdrücklicher Beschlüsse bedarf, weil eigentlich Gebühren im deutschen Recht kostendeckend sein müssen. Wir haben das in der Vergangenheit bewusst gemacht, um damit einen kleinen Anreiz zu setzen zur höheren Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen und damit aus dem Gesamtetat der IHK, und damit aller Unternehmen, das unterstützt."
Die Gesamterträge aller 80 IHKs in Deutschland betrugen 2013 über 1,3 Milliarden Euro. Davon stammte der Großteil aus Beitragszahlungen der insgesamt rund fünf Millionen Mitgliedsunternehmen. 308 Euro jährlich zahlen sie im Durchschnitt, was wenig aussagt, denn darin sind alle Zahlungen vom kleinen Kioskbesitzer bis hin zum weltweit aktiven DAX-Konzern gemittelt. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und einer an der Ertragsstärke orientierten Umlage. Dabei wird die Beitragshöhe von jeder einzelnen IHK für ihre jeweiligen Mitglieder eigenständig festgesetzt.
Vollständig vom Beitrag befreit sind natürliche Personen und Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Gewinn 5200 Euro jährlich nicht übersteigt. Freigestellt sind ebenfalls nicht im HR eingetragene Gründerinnen und Gründer in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz – vorausgesetzt, ihr Gewinn übersteigt nicht die 25.000 Euro-Marke.
"Ich muss etwas über 100 Euro zahlen und habe das Gefühl, dass ich dafür keine entsprechende Leistung kriege. Wir haben auch ein Unternehmen in Polen, da gibt’s keine Zwangsmitgliedschaft. Da sind wir freiwillig Mitglied der IHK, zahlen auch gerne den Beitrag, weil wir da genau sehen, was wir für unser Geld auch an Leistung kriegen."
Was Henner Schmidt von der Initiative "Pro KMU", abgesehen von der Pflichtmitgliedschaft, ganz besonders ärgert: Mit ihrem Dienstleistungsangebot treten die IHKs zum Teil in direkten Wettstreit mit privaten Unternehmen. So etwa bei der Gründungsberatung oder beim Handel mit Firmenadressen. Darum würde Schmidt das Leistungsspektrum der IHKs am liebsten auf einen hoheitlichen Kern zurückführen lassen. Generell verdammen will er die Leistungen der Kammern aber keineswegs.
"Ich persönlich finde, dass die IHK eine ganze Menge an Kompetenzen in ihren Fachabteilungen hat. Dass, wenn man Hintergrundinformationen haben will, dort eine ganze Menge an Wissen da ist. Und es sind ja auch Ressourcen da von Leuten, die sich da intensiv damit beschäftigen, bestimmte Themen aufzuarbeiten. Also, da werden schon eine ganze Reihe von Leistungen erbracht."
Inwieweit würde sich das Leistungsspektrum der IHKs verändern, falls die Pflichtmitgliedschaft tatsächlich abgeschafft werden würde? Dazu Achim Dercks vom DIHK.
"Der Hauptunterschied ist einfach, dass Sie dann nicht mehr darauf setzen können, dass Sie in einem demokratischen Verfahren die ganze Breite der regionalen Wirtschaft abbilden. Denn da wird es so sein, dass ist eine Erfahrung, dass dann eben nicht mehr alle dabei sind. Weil sie einfach dann entweder die Beiträge nicht leisten können oder aber, wie immer bei freiwilligem Engagement, sich manche zwar engagieren, aber andere dann darauf vertrauen, dass sich andere engagieren. Das Trittbrettfahrer‑Phänomen ist ein menschliches Phänomen und das würde hier eben auch zum Zuge kommen."
Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Vereins "UnternehmensGrün" pocht auf ihr im Grundgesetz verankertes Recht der negativen Vereinigungsfreiheit. Vor allem deshalb, weil einzelne IHKs, aber auch deren Dachverband, bei wirtschaftspolitisch brisanten Themen nicht nur aus ihrer Sicht nach außen hin mitunter fragwürdige Positionen vertreten.
"Wenn wir diesen Verstoß gegen die negative Vereinigungsfreiheit nehmen, ist ein aktuelles Beispiel das Freihandelsabkommen TTIP, wo sich zum Beispiel das DIHK hinstellt und Positionspapiere unterschreibt: 'Die Wirtschaft findet TTIP ganz toll, und es wird Wohlstand für uns alle bringen.' Und wir haben verschiedene Unternehmer, die belegen können, dass sie dann keine gentechnisch freie Gerste mehr für ihr Bier bekommen; dass sie teurer produzieren, weil sie sich an höhere Umweltstandards halten; die nachweisen können, dass sie Wettbewerbsnachteile haben werden und TTIP schwierig finden und viele Sorgen haben."
"Eine Szene, die sich von einem Büffet zum nächsten schleppt"
Bei seinem bislang letzten Urteil zum Thema IHK-Pflichtmitgliedschaft vom Dezember 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht keinen Widerspruch zum Recht auf die negative Vereinigungsfreiheit erkennen können. Damals erklärten die Richter, "dass die Vereinigungsfreiheit des Artikel neun, Absatz eins, Grundgesetz, nicht vor einer gesetzlich angeordneten Eingliederung in eine öffentlich-rechtliche Körperschaft schützt".
Noch einmal Winfried Kluth vom Institut für Kammerrecht an der Universität Halle.
"Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt: Der Gesetzgeber darf sich für diese Form einer auf repräsentativer Mitgliedschaft beruhenden Interessenvertretung entscheiden, weil es dafür gute Gründe gibt, dass der Staat eine solche Form der Interessenvertretung als Grundlage seiner eigenen Meinungs- und Willensbildung, etwa bei der Wirtschaftsgesetzgebung, möchte. Und das ist im Rahmen gewissermaßen einer gesetzgeberischen Entscheidungsfreiheit – dieses Modell gegenüber anderen möglichen Modellen zu bevorzugen."
Kai Boeddinghaus und seine Mitstreiter sind dennoch guter Hoffnung, dass die aktuelle Klage von den Karlsruher Richtern tatsächlich angenommen und erneut verhandelt werden wird. Ihre Argumentation: Seit dem letzten Urteilsspruch zum Thema IHK-Pflichtmitgliedschaft seien inzwischen immerhin 14 Jahre vergangen. Damals hatte das Gericht festgestellt:
"Die Änderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel die Änderung der Struktur von den in den Kammern zusammengefassten Unternehmen und die Entwicklung des Verbandswesens, verlangt vom Gesetzgeber allerdings die ständige Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Zwangskorporation noch bestehen."
Noch ist das Bundesverfassungsgericht dabei zu prüfen, ob sich die Voraussetzungen für die IHK-Pflichtmitgliedschaft seit 2001 tatsächlich entscheidend verändert haben – Grundvoraussetzung dafür, dass die aktuelle Verfassungsklage überhaupt angenommen und demnächst neu verhandelt wird. Achim Dercks vom DIHK hat daran so seine Zweifel, sagt er.
"Wir sind zuversichtlich, dass auch die gesetzliche Mitgliedschaft sozusagen am Ende natürlich des Verfahrens weiterhin bestehen wird. Von daher gibt es da jetzt auch keine Notwendigkeit sozusagen, andere, völlig andere Welten sich auszumalen."
Bffk-Geschäftsführer Kai Boeddinghaus dagegen wagt sich kaum auszumalen, was passieren würde, sollten die die Karlsruher Richter die IHK-Pflichtmitgliedschaft eines Tages wirklich für null und nichtig erklären.
"Dann passiert der Alptraum der Kammern, und zwar ein doppelter Alptraum. Erstens wird sich zeigen, dass Ihre Behauptung, dass damit das ganze Kammersystem zusammenbricht, nicht stimmt. Die Vorstellung, dass dann 80 Industrie- und Handelskammern und 53 Handwerkskammern schließen, ist ja absurd. Aber der zweite Alptraum wird wahr: Es wird nämlich weniger Kammern geben. Und damit wird’s weniger Präsidentenposten geben und weniger Hauptgeschäftsführerposten und auch weniger Geschäftsführungsposten. Das ist der zweite große Alptraum von denen. Die werden dann anfangen müssen tatsächlich für ihr Geld zu arbeiten.
Und ich will das mal ausdrücklich deutlich machen. Es gibt in der Kammerbürokratie, in der Kammerverwaltung viele Menschen, die dort richtig arbeiten und auch gute Leistungen bringen im Dienstleistungsbereich – damit da kein falscher Zungenschlag reinkommt. Aber bei denen, die sich im Wasserkopf weiter oben angesiedelt haben, muss man ganz ehrlich sagen: Richtig arbeiten für Leistungen ist über die Jahrzehnte in Vergessenheit geraten. Das ist eine Szene, die sich zehn Stunden am Tag oft von einem Büffet zum nächsten schleppt und am Abend ganz erschöpft ist. Und die Büffets haben die hart arbeitenden Zwangsmitglieder bezahlt."
Nach insgesamt zwei Jahrzehnten Kampf gegen die IHK-Mitgliedschaft ist allerdings auch Boeddinghaus Realist genug, um zu ahnen, dass sein Traum-Szenario wohl kaum in Erfüllung gehen wird. Darum, so sagt er, wäre er letzten Endes auch mit einem Teilerfolg zufrieden.
"Aus unserer Perspektive wäre ausdrücklich auch schon ein Erfolg, wenn das Verfassungsgericht einen 'Wenn‑Dann‑Beschluss' fassen wurde. Also, wenn die sagen würden: 'Der Kammerzwang könnte vielleicht fortbestehen, wenn…' Und wenn dann Auflagen gemacht würden bei den Themen Transparenz, Demokratie und so weiter, die es bis heute nicht gibt. Das könnte auch schon ein sehr großer Erfolg sein, weil aus unserer Perspektive es so ist, wenn Themen im Bereich Finanzen, Beiträge, Demokratie, Transparenz tatsächlich gründlich und gut geregelt werden, dass die Kammern dann in eine Situation kommen, in der sie die Zwangsmitgliedschaft gar nicht mehr brauchen."
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