Wer liest, muss zahlen

Von Jörg Plath · 20.05.2009
Wer Bücher schreibt, möchte damit in der Regel auch Geld verdienen. Der US-amerikanische Internetanbieter Google nahm es mit dem Urheberrecht nicht so ernst. Autoren und Verleger zogen vor Gericht. Sollte der Konzern verlieren, könnte das weltweite Konsequenzen haben.
Das Urheberrecht gilt auch im Internet, wird jedoch unterschiedlich interpretiert. Google, der nordamerikanische Suchmaschinenbetreiber, hat sieben Millionen Bücher digitalisiert, ohne deren Verfasser und Verlage um Erlaubnis zu fragen. Dagegen klagten in den USA ein Autoren- und ein Verlegerverband. Sie handelten mit Google einen Vergleich aus, den ein New Yorker Gericht im September annehmen könnte. Er sieht eine Entschädigung von 60 US-Dollar für jedes gescannte Buch vor, beteiligt die Rechteinhaber mit 63 Prozent an Googles Werbeeinnahmen und erlaubt ihnen, die Bücher aus Googles Datenbank zurückzuziehen.

Der US-amerikanische Vergleich könnte für die ganze Welt gelten, weil auch nicht englischsprachige Bücher von Google digitalisiert wurden und werden. Deutsche, österreichische und Schweizer Verbände von Verlegern und Autoren sowie Verwertungsgesellschaften wollen ihre Rechte gegenüber Google im Rahmen des Vergleichs kollektiv wahrnehmen.

2300 Künstler, Intellektuelle und Wissenschaftler haben jetzt einen Appell unterzeichnet, der grundsätzlicher vorgeht. Der Heidelberger Appell protestiert dagegen, dass der Google-Vergleich auch in Deutschland gilt. Und er protestiert gegen deutsche Wissenschaftsorganisationen, die angesichts explodierender Zeitschriftenpreise für "Open Access" eintreten, für die Veröffentlichung von Aufsätzen im Internet, die für Leser kostenlos ist. Beide Digitalisierungen seien, so die Kritiker, "Enteignungen" geistigen Eigentums und mit dem "verfassungsmäßig verbürgten Grundrecht (...) auf freie und selbstbestimmte Publikation" nicht vereinbar.
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