Wahlrecht und Down-Syndrom

Warum darf Julian Peters nicht wählen?

Julian Peters arbeitet im Hofladen.
Julian Peters arbeitet im Hofladen. © Deutschlandradio / Moritz Küpper
Von Moritz Küpper · 22.08.2017
Sie dürfen bei der Bundestagswahl kein Kreuzchen machen: geistig behinderte Menschen in Betreuung – obwohl sie in den Ländern mitunter abstimmen können. Das betrifft etwa Julian Peters aus Nettetal. Bei der Landtagswahl ging er wählen, im September darf nicht.
Es ist Montag, Ruhetag im Niederrheinischen Freilichtmuseum in Viersen. Julian Peters, 29 Jahre alt, gelbes Trikot von Borussia Dortmund mit Nuri Sahins Namen auf dem Rücken, führt durch den Tante-Emma-Laden, in dem er seit ein paar Wochen arbeitet:
"Das ist unsere Spülküche hier. Spülmaschine haben wir auch noch da."
Peters hat Down-Syndrom. Ruhetag, das heißt für ihn und seine Kollegen: Aufräumen und Vorbereiten.
"Fensterläden putzen. Auch noch draußen. Mittagessen vorbereiten. Und die Kuchen backen. Marmorkuchen, kalter Hund. Nussecken haben wir auch noch gemacht. Wenn Du da reinguckst."
Die Elterninitiative "Kindertraum" hat den kleinen Laden innerhalb des Museums, in dem auf 4,5 Hektar bäuerlich-handwerkliches Kulturgut des Niederrheins gezeigt wird, übernommen.

Julian interessiert sich nicht nur für Fussball

Der Hof ist Julian Peters Arbeitsplatz, da kennt er sich aus, genauso wie mit Borussia Dortmund und dem Fußball. Torschützen von vor über zehn Jahren. Kein Problem. Peters zieht sein Handy aus der Tasche.
"BVBV-App habe ich auch hier, gucke ich immer die Nachrichten. 2011/2012 waren wir Deutscher Meister."
Peters weiß fast alles über schwarz-gelb. Aber Fußball ist nicht das einzige Thema, das ihn interessiert – auch Politik, findet er spannend:
"Gucke ich immer im Fernsehen, immer. Von Irak, oder Krieg."
Bei der kommenden Bundestagswahl hilft ihm dieses Wissen nicht: Julian Peters darf nicht wählen, er ist von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Mit 17 Jahren durfte er zwar schon einmal bei der Kommunalwahl in Nettetal, seinem Wohnort am Niederrhein, ein Kreuzchen machen, doch mit 18 Jahren übernahmen seine Eltern das Betreuungsrecht – und Peters verlor sein Wahlrecht.
"Ich glaube, dass in dem Augenblick eine Grenze gezogen worden ist, die ich nicht für gerechtfertigt halte."
Ludger Peters, der Vater, sitzt in dem holzvertäfelten Tante-Emma-Laden, in dem sein Sohn arbeitet.
"Also, wir sind als Eltern und sein Bruder eben auch für alle Angelegenheiten gerichtlich bestellt, als Betreuer, aber auf der anderen Seite sehe ich das nicht als Ausschließungsgrund dafür, dass er seine eigene politische Meinung beispielsweise im Rahmen einer Wahl ausdrücken darf."

Julian sollte alles tun können

Er ist Journalist, hat lange für eine Regionalzeitung vom Niederrhein berichtet. Durch die Geburt von Julian wurde er auch zum Aktivist, er ist Vorsitzender des Vereins "Kindertraum". Bei Julians Geburt schwor er sich eines: Er wird alles tun, damit sein Sohn alles tun kann. Deswegen ging Julian Peters auf eine Regelschule, deswegen arbeitet er nun hier. Und deswegen soll er bald wählen können – und mit ihm rund 84.000 Menschen bundesweit, die ebenfalls vom Wahlrechtsausschluss betroffen sind:
"Bei unserem Sohn Julian erlebe ich das immer wieder, wenn wir uns unterhalten, dass er also durchaus eine dezidierte politische Meinung hat. Dass er in bestimmten Dingen auch durchaus, ja, politisch durchdringt um was es geht für ihn. Und ich finde, dass er da durchaus das Recht haben sollte eben beispielsweise an einem Wahltag über den Wahlzettel zu beugen und einer bestimmten Stelle sein Kreuz zu machen."
Wie Mitte Mai. Denn: In Nordrhein-Westfalen wurde der Wahlrechtsausschluss im vergangenen Jahr gekippt, Julian Peters durfte wählen. Erstmals auf Landes-Ebene, mit Ende 20.
Du kennst die Frau?
"Ja."
Die hast Du auch im Fernsehen gesehen?
"Ja, genau. Beim WDR."
Da hast Du Dir die Diskussion angeguckt?
"Hm."
Der WDR begleitete Julian Peters und seinen Vater damals auf einer kleinen Wahlplakate-Tour durch seinen Wohnort:
"Kraft ist besser. Frau Kraft, weil gut ist. Weil die eine coole Stimme hat, die ist nett. Die arbeiten auch immer mit Leuten zusammen."
Und so eine Partei und solche Politiker sind Dir wichtig, oder?
"Hm."

In anderen EU-Staaten gibt es keine pauschalen Wahlausschüsse

Julian Peters mochte auch die Turnschuhe von FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner. Armin Laschets Plakat war ihm ebenfalls sympathisch. Was nach einem ganz normalen Entscheidungsprozess klingt, kriegt in seinem Fall, durch die Schulung des Vaters, den Klang von Beeinflussung. Fragt der Vater zu suggestiv? Ludger Peters selbst war und ist sich dieses Problems bewusst, übte vor der Landtagswahl mit seinem Sohn daher vor allem auch die handwerklichen Schritte: Wahlbenachrichtigung erhalten, den Unterschied von Erst- und Zweitstimme, zwei Kreuzchen machen.
"Ja, er hat dann sehr stolz und mit großer Zielstrebigkeit, hat er also den Wahlvorgang vorgenommen. Ich habe an der Wahlkabine eigentlich nur hinter ihm gestanden. Ich weiß, was er gewählt hat, aber er ist das sehr zielstrebig mit umgegangen und er war auch hinterher sehr stolz darauf, dass er hat wählen dürfen."
Julian nickt.
"Hm, jetzt nicht mehr. Sagt mein Vater zu mir."
Wie war das, wählen zu gehen?
"Gut, ich war in der Grundschule da. Hab ich dann gemacht."
Anders sieht es in Ländern wie Österreich, den Niederlanden und weiteren zwölf EU-Staaten aus. Dort existieren keine pauschalen Wahlausschlüsse. Auch hierzulande, so ein Bericht in der taz kürzlich, gebe es Bundesländer wie beispielsweise Berlin, die das Ganze umgehen, indem sie die Gruppe "Betreuung in allen Angelegenheiten" nicht erfassen. Zudem läuft aktuell eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht, über die noch in diesem Jahr entschieden werden soll. Dass das Wahlrecht missbraucht werden könne, eben durch die Betreuer, ist für Ludger Peters kein Argument:
"Ich darf daran erinnern, dass es auch früher schon immer kritische Stimmen beispielsweise zum Umgang mit Wählern in Alten- und Pflegeheimen gegeben hat, wo dann gesagt worden ist: Da ist dann kollektiv für die eine oder andere Partei abgestimmt worden, also, ich halte das für ein bisschen hanebüchen, so etwas zu sagen."

Demokratie ohne Wahlrecht?

Auch Peters zweiter Sohn, Philipp, 35 Jahre alt, sitzt mit am Tisch im Freilichtmuseum – und nickt. Er ist Pressesprecher bei der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen, einem der Behindertenverbände. Das Ende des Wahlrechtsausschluss in NRW, es ist auch ein Verdienst seiner Organisation – und stellt ihn jetzt vor neue Herausforderungen. Beruflich, wie privat:
"Weil, das ist einfach in Nordrhein-Westfalen eine widersprüchliche Situation in diesem Jahr. Man darf auf Landesebene wählen, aber eben bei der Bundestagswahl darf eine bestimmte Gruppe nicht wählen und, ich glaube, das den Menschen zu vermitteln, ist auch nicht ganz einfach."
Er weiß es aus dem direkten Umgang. Eine Änderung aber hätte direkt Wirkung:
"Was wir so beobachtet haben: Das Interesse der Parteien war durchaus auch da, weil mehrere Parteien Programme in leichter Sprache angeboten haben. Also, es zeigt auch, dass durchaus auch ein Bewusstsein bei den Parteien entstanden ist: Da ist eine Wählerklientel, die man ansprechen muss."
Und berücksichtigt wird. Denn: Die Zahl der geborenen Kinder mit Down-Syndrom nehme aufgrund der Voruntersuchungen und eventuellen Abtreibungen ab, so Ludger Peters:
"Und natürlich sind wir auf dem Weg, da mache ich mir überhaupt keine Illusion, dass Institutionen wie Krankenkassen oder andere irgendwann mal sagen werden: Sag mal, ihr hattet die Möglichkeit, vorgeburtlich festzustellen, ob ihr ein behindertes Kind in die Welt setzt, wir sind aber gesellschaftlich nicht bereit, die Kosten langfristig dafür zu tragen."
Und da zeige sich, wie wichtig es sei, in einer solchen Debatte auch eine Stimme zu haben – auch und gerade im Wahllokal:
"Also, in dem Moment, wo ich den Menschen Wahlrecht gebe, ist das ja nicht nur ein Zeichen dafür, dass sie an dieser Gesellschaft teilnehmen können, sondern ich akzeptiere sie ja auch in ihrer Verschiedenheit und sehe sie dann eben nicht als Belastung, sondern ich profitiere ja auch davon, dass sie auch selbst ihren politischen Willen äußern. Das ist doch eigentlich nachvollziehbar."
Denn: Demokratie funktioniert eben nur mit Wahlrecht, wenn, ja wenn, man es denn hat.
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