Verwirrung um die Pressefreiheit

23.02.2013
Informationsfreiheitsgesetz hin, offene Daten her: Den Medien gegenüber sind Behörden eigentlich der Auskunft verpflichtet.
Informationsfreiheitsgesetz hin, offene Daten her: Den Medien gegenüber sind Behörden eigentlich der Auskunft verpflichtet. So sehen es die Landespressegesetze vor. Für Bundesbehörden gelten diese Gesetze allerdings nicht, so urteilte das Bundesverwaltungsgericht diese Woche. Die bisherige Praxis zwischen Journalisten und zum Beispiel dem Bundesnachrichtendienst oder dem Bundesamt für Strahlenschutz sah bisher allerdings anders aus.
Tim Wiese über das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und seine Folgen.
Die Kollegen vom NDR Medien-Magazin Zapp haben das Thema in Wort und Bild aufbereitet:

Foto: cc by-nc-sa flickr/HerrWick