Verkehr

Grünes Licht für "Dashcams"?

Autokameras werden vermehrt eingesetzt, doch die Rechtslage ist diffus.
Autokameras werden vermehrt eingesetzt, doch die Rechtslage ist diffus. © dpa / picture alliance / Frank Kleefeldt
Von Michael Engel · 02.06.2014
War die Ampel noch grün oder schon rot? Streitigkeiten aus dem Straßenverkehr landen tausendfach vor Gericht. Neue Beweismittel liefern jetzt die "Dashcams" - Autokameras, die während der Fahrt alles aufzeichnen. Doch wer sie installiert, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone.
Wenn Julia Wendelin den Zündschlüssel herumdreht, springt automatisch auch ihre Autokamera an. Jeder Meter, den die junge Frau fährt, wird nun überwacht und aufgezeichnet
"Und wenn ich unschuldig bin und trotzdem einen Unfall habe, dann lässt sich das mit einem Video sicherlich viel besser beweisen, weil es gibt so viele Drängler und Raser auf der Straße. Ich finde die Autokamera eigentlich richtig gut. Es ist ein besseres Gefühl damit zu fahren."
Autokameras oder "Dashcams" – wie sie auch genannt werden – gibt es im Elektronik-Markt um die Ecke für unter hundert Euro. Man installiert das faustgroße Gehäuse zum Beispiel mit dem Saugnapf an die Windschutzscheibe. Die Bildqualität ist bei vielen Modellen mit Full-HD sehr hoch. Damit lassen sich auch Kfz-Kennzeichen problemlos erkennen. Abgespeichert wird das Video auf einem herausnehmbaren Chip.
Untrügliche Beweiskraft oder Überwachung anderer?
"Man sieht hier auf dem Display, dass die Kamera gerade alles aufzeichnet. Alles, was vor der dem Auto passiert. Mit Datum, Uhrzeit, auch die Position und den Track, damit man später auf einer Karte auch sehen kann, wo die Kreuzung überhaupt war, die wir gerade überqueren."
Hersteller werben mit dem Argument der untrüglichen Beweiskraft – neuerdings auch in der ADAC-Mitgliederzeitschrift. Doch was sagt eigentlich der ADAC dazu? Frage an Christian Reinicke, Rechtsanwalt und Syndikus beim größten deutschen Automobilclub.
"Es ist eine ganz neue Entwicklung, die wir hier haben, sowohl technisch als natürlich auch rechtlich. Es gibt einige Fragen, die offen sind, die ungeklärt sind, und wo natürlich auch der ADAC jetzt erstmal eine Meinung dazu bilden will. Generell kann man sagen: Der ADAC hat nichts gegen Dashcams einzuwenden, er ist jetzt aber auch nicht derjenige, der sozusagen die Einführung zwingend fordert."
Eigentlich darf niemand aus privaten Gründen seine Umgebung filmen, wenn beliebige Personen – Fußgänger oder Autofahrer - erkennbar aufgezeichnet werden. Auf der anderen Seite hat nun ein Münchener Gericht entschieden, dass solche Videoaufnahmen als Beweismittel durchaus zulässig sind. Eine kuriose Situation, befindet der IT-Rechtler Professor Nikolaus Forgo von der Juristischen Fakultät der Uni Hannover und bezieht ganz klar Position.
"Das Argument war: Weil solche Aufnahmen eben nicht gezielt auf Herrn Müller oder auf Herrn Meier gezielt sind, sondern in der Gegend rumfilmen, deswegen sei es weniger schlimm. Und meiner Meinung nach ist es eigentlich genau umgekehrt. Nicht gerade weil nicht gezielt jemand beobachtet wird, entsteht eine datenschutzrechtliche Sensibilität, weil eben jedermann erfasst wird. Das hat das Gericht an der Stelle anders gesehen und die Aufnahme als Beweismittel herangezogen."
Wohin die Reise gehen könnte, deuten einige Versicherungsunternehmen an: So sollten Taxis in Düsseldorf Preisnachlässe bei den Prämien bekommen, wenn sie eine Autokamera installieren, um damit Unfälle besser dokumentieren zu können.
"Hier hinten sieht man auch noch die zweite Kamera im Heckfenster. Damit wird alles, was hinter dem Auto passiert, auch noch aufgezeichnet. Also, wenn jemand den Abstand nicht einhält und sowas."
Und außerdem ist die Heckkamera eine kleine Hilfe beim Einparken. Datenschützer indes lehnen die Rundumüberwachung am Fahrzeug kategorisch ab, und auch IT-Juristen wie Nikolaus Forgo sehen die Entwicklung zu immer mehr privaten Kameras im öffentlichen Raum eher kritisch:
"Grob zusammen gefasst ist die einzige Voraussetzung, die hier überhaupt denkbar wäre, die, dass hier berechtigte Interessen des Autofahrers die berechtigten Interessen der Überwachten übersteigen. Und das erscheint mir jedenfalls aus datenschutzrechtlicher Perspektive ziemlich unwahrscheinlich, dass das so ist. Also kürzer formuliert: Ich halte das datenschutzrechtlich mit guten Argumenten für einen mindestens unerfreulichen, wahrscheinlich rechtswidrigen Zustand, diese massenhafte, private Videoüberwachung."
Die Fahrt ist gleich zu Ende. Nichts passiert. Deshalb bleibt auch der Speicherchip in der Kamera und wird beim nächsten Mal einfach überschrieben - von dem neuen Video.
Wohin die Reise geht? Unbekannt...
Noch ist die Rechtslage diffus: Man kann die Kameras problemlos kaufen, doch Einschalten ist verboten, wenn damit andere Personen ohne deren Erlaubnis gefilmt werden. Wer überwacht wird, könnte eine Anzeige erstatten. Ein Gericht in München wiederum sah in so einer eigentlich verbotenen Aufnahme dennoch ein wichtiges Beweismittel. Aber Achtung: Die Richter hätten das Video auch als Beleg für eine Verfehlung des filmenden Autofahrers herangezogen.
Wie es nun weitergeht ist völlig offen. Das besagte Urteil ist das erste dieser Art und bezieht sich nur auf einen konkreten Verkehrsunfall. Ob die Dashcams eines Tages durchweg höher bewertet werden als das "Recht auf das eigene Bild", bleibt abzuwarten.
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