Verfassungsgericht zur Psychiatrie

Ans Bett gefesselt

Das Foto zeigt eine mit einem Textilband festgebundene Hand eines Patienten.
Mit einem Textilband wird die Hand eines Patienten fixiert © dpa / picture-alliance / Hans Wiedl
Tilman Steinert im Gespräch mit Dieter Kassel · 30.01.2018
Vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zwei Männer, die in der Psychiatrie fixiert worden sind. Der Psychiater Tilman Steinert ist in Karlsruhe als Experte eingeladen und wünscht sich eine bundeseinheitliche Regelung.
Der Umgang mit psychisch kranken Menschen ist nicht einfach. Den Patienten ans Bett zu fesseln, klingt drastisch, ist in psychiatrischen Kliniken aber üblich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft jetzt zwei Verfassungsbeschwerden von Psychiatriepatienten, die gegen diese Praxis der Fixierung klagen.
Die Betroffenen aus Bayern und Baden-Württemberg, die während ihrer Behandlung festgeschnallt worden waren, sehen in den Maßnahmen eine Verletzung ihres Grundrechts auf Freiheit der Person aus den Artikeln 2 und 104 des Grundgesetzes. Ihrer Auffassung nach brauchen derartige freiheitsentziehenden Maßnahmen die Zustimmung eines Richters.
Tilman Steinert ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm (Weissenau)
Tilman Steinert ist Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm © privat

Zum Schutz der Patienten

"Der Grund ist die in manchen Fällen extreme Gegenwehr und die Gefährdung der Selbstverletzung in dieser Fixierung", sagt der Psychiater Tilman Steinert über die Praxis in den Kliniken. Steinert ist ärztlicher Direktor an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Ulm.
Die Ärzte müssten dafür sorgen, dass die Patienten in der Fixierung nicht zu Schaden kämen, sich beispielsweise nicht strangulierten. Das könne eine sogenannte Sieben-Punkt-Fixierung rechtfertigen, bei der nicht nur Hände, Füße und Bauch, sondern auch noch die Stirn fixiert werde. Der Psychiater, der in Karlsruhe auch als Experte zu Wort kommt, schilderte, dass es oft gemeinsam mit Patienten abzuwägen gelte, ob jemand medikamentös oder durch Fixierung zeitweise ruhig gestellt werde.

Schwierige Rechtslage

Steinert wies auf die komplizierte Rechtslage hin, denn neben 16 verschiedenen Gesetzen in den Bundesländern gebe es auch noch eine betreuungsrechtliche Regelung im Bund.
"Wir haben also auch noch zwei verschiedene Gesetze nebeneinander stehen."
Deshalb wäre es aus Sicht der Psychiatrie sehr zu begrüßen, wenn es in Karlsruhe zu einer einheitlichen Regelung käme.
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