Verbraucherschützer dürfen gegen Internet-Riesen klagen

    Visualisierung eines digitalen Sicherheitsschlosses
    Verbraucherschützer dürfen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Riesen klagen. © IMAGO / Alexander Limbach
    02.12.2021
    Verbraucherschützer dürfen auch ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße bei Internet-Konzernen wie Facebook klagen. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens des Europäischen Gerichtshofes. Demnach steht die europäische Datenschutzgrundverordnung einer deutschen Regelung nicht im Weg. Diese sieht vor, dass nicht nur Datenschutzbeauftragte, sondern auch Verbraucherschützer klagen dürfen. Hintergrund ist ein Fall aus Deutschland. Der Dachverband der Verbraucherzentralen kritisiert, dass Facebook mit kostenlosen Spielen anderer Anbieter gegen den Datenschutz verstoßen habe.