Verbandsvertreterin zu 100 Jahre Betriebsrätegesetz

Mitbestimmung bei Start-ups "passiert intuitiv"

09:22 Minuten
Aufnahme eines Startup-Büros. Mitten im Raum steht eine Tischtennisplatte. An der Seite Sitzgelegenheiten und eine Bar.
Alles da: Bar, Sitzmöglichkeiten, Tischtennisplatte - einen Betriebsrat sucht man in den meisten Start-ups in Deutschland aber vergeblich. © Unsplash / Slidebean
Lisa Gradow im Gespräch mit Dieter Kassel · 04.02.2020
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In der Start-up-Szene sind Betriebsräte wenig verbreitet. Mitbestimmung laufe dort ohne Gesetze und Verordnungen, sagt Lisa Gradow vom Start-up-Verband. Das Betriebsrätegesetz, das heute 100 Jahre alt wird, passe nicht so richtig in die Unternehmenskultur.
Vor 100 Jahren trat in Deutschland das Betriebsrätegesetz in Kraft. Es war damals eine große Leistung und schuf die Grundlage für die Mitbestimmungskultur in den deutschen Unternehmen. Heute darf in jedem Betrieb mit mindestens fünf Mitarbeitern ein Betriebsrat gewählt werden. Vor allem in der Start-up-Szene geschieht das aber selten.

Mitbestimmung anders organisiert

Dass Betriebsräte in der Start-up-Szene etwa so populär seien wie Faxgeräte, bestätigt Lisa Gradow, selbst Unternehmerin und geschäftsführendes Vorstandsmitglied beim Bundesverband Deutsche Startups: "Ich würde die Institution Betriebsrat gefühlt in die selbe Ecke einordnen wie das Faxgerät."
Es liege ihr nicht so nahe, was aber nicht bedeute, dass die Beteiligung von Mitarbeitern keine Rolle spiele. "Das passiert eigentlich ganz intiutiv in Start-ups und da braucht man nicht unbedingt Gesetze und Verordnungen und ein Betriebsverfassungsgesetz", sagt Gradow. Mitbestimmung auf Augenhöhe sei Gründern wichtig. Man versuche schließlich, Mitarbeiter zu halten und wolle, dass sie glücklich sind. Auch in Start-ups sei eine "Work-Life-Balance" eher die Regel als die Ausnahme.

Furcht um freundschaftliche Ebene der Zusammenarbeit

Außerdem könnten Mitarbeiter auch in der Start-up-Branche jederzeit einen Betriebsrat gründen, sagt Gradow. Die Frage sei jedoch eher, sagt Gradow: "Möchten sich Mitarbeiter, die in Start-ups sind, damit beschäftigen?" Vieles passe nicht in diese Unternehmenskultur.
Als Beispiel nennt Gradow das "Bevorteilungsprinzip". Es besage, dass Betriebsräte keine besonderen Vorteile oder Nachteile erleben dürften. Dazu gehöre auch, dass man keine privaten Einladungen des Arbeitgebers oder von Kollegen akzeptieren dürfe. "Es ist nun mal so, dass auch ein großer Teil der Start-up-Kultur so ist, dass man schon eher auf einer freundschaftlichen Ebene zusammenarbeitet." Das könnte dann verloren gehen. Auch für die Gründer bedeute es einen Mehraufwand, wenn neben den Investoren auch der Betriebsrat unterrichten werden müsse. "Aber wenn die Mitarbeiter das wollen, dann stellt man sich da auch dahinter."
(gem)
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