Urheberrecht

Kritik am Regierungsentwurf

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) arbeitet an einer Reform des Urheberrechts. © picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka
Jörg Plath im Gespräch mit Eckhard Roelcke · 15.03.2016
Nach Protesten von Verlegern, Agenten und Autoren bringt Justizminister Heiko Maas die Reform des Urhebervertragsrechts mit Zugeständnissen an die Verwerter ins Kabinett ein. Einige Anliegen der Urheber fehlten nun, sagt Literaturredakteur Jörg Plath.
Eigentlich sollten «Urheber» (Schriftsteller, Journalisten, Filmemacher, Drehbuchautoren, Designer oder Komponisten) für ihre kreative Arbeit gerechter entlohnt werden. Doch dem ursprünglichen Entwurf von Justizminister Heiko Maas fehlen inzwischen wieder wichtige Forderungen der Urheber.
Es fehle die Regelung, dass die Rechte an einem Werk nach fünf Jahren wieder an den Urheber zurückfallen, kritisierte Literaturedakteur Jörg Plath im Deutschlandradio Kultur. "Das ist ersatzlos gestrichen worden", sagte er nach Bekanntwerden der Änderungen. "Das ist schon sehr überraschend, muss man sagen, denn das war eigentlich ein Druckmittel." Dem Justizminister fehle nun gegenüber Verlagen und Sendern das Druckmittel für den Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln.

Kein Auskunftsrecht für Urheber

Maas habe außerdem das "Pauschalhonorar" abgesegnet. "Und es gibt auch noch für die Journalisten vor allen Dingen und Drehbuchautoren und Regisseure vor allen Dingen im Fernsehen und im Funkbereich kein Auskunftsrecht mehr, wie oft denn das Werk genutzt wurde", sagte Plath. "Das ist schwierig. Wenn man das nicht weiß, kann man keine Nachforderungen stellen." Ihm falle auf, dass zwei der Änderungen die Presseverlage und die Fernseh- und Rundfunksender begünstige und eine Regelung die Buchverlage. "Wir werden in den nächsten Tagen sehen, dass die Zeitungen diesen Regierungsentwurf recht positiv darstellen – darauf möchte ich jedenfalls wetten. Denn das kommt ihnen entgegen." Eigentlich habe der Referentenentwurf, den Urhebern zur Hilfe eilen wollen und nun rudere er zurück.

Prekäre Verhältnisse

Dabei gebe es bisher aus dem Markt heraus ein Ungleichgewicht zwischen Urhebern und Verwertern, dass eine Neuregelung nötig mache, sagte Plath. Da stehe ein Einzelner einem Unternehmen gegenüber und bei der Vertragsunterzeichnung heiße es dann: "Friss oder Stirb." Die Juristen sprächen etwas feiner von "gestörter Vertragsparität". Diese Lage führe bei Kreativen zu Einkünften von rund 19.000 Euro im Jahr. "Das sind prekäre Verhältnisse unter Leuten, die sehr gut ausgebildet sind, sehr viel auch Abends arbeiten und nicht nur fünf Tage die Woche", sagte Plath. Es gebe auch "total buy out-Verträge", die mit einer Einmalzahlung alle Nutzungen für ein Werk über die gesamte gesetzliche Schutzfrist abdeckten. "Das sind Wild-West-Methoden." Schon 2002 habe der Gesetzgeber vergebens versucht, diese Situation zu verändern.
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