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Sammelleidenschaft reloaded

17:35 Minuten
23.05.2015
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Kommunikationsdaten einfach auf Vorrat abfangen und speichern, ohne dass ein konkreter Anlass gegeben ist, also ohne Vorwurf einer Straftat - bisher ist das in Deutschland verboten.
Kommunikationsdaten einfach auf Vorrat abfangen und speichern, ohne dass ein konkreter Anlass gegeben ist, also ohne Vorwurf einer Straftat - bisher ist das in Deutschland verboten. Seit Jahren geistert das Thema "Vorratsdatenspeicherung" durchs Land, vor fünf Jahren untersagte das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit des Datensammelns zur Prävention von Straftaten. Und auch der Europäische Gerichtshof hat vor einem Jahr die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nicht rechtens erklärt.
Seit Anfang dieser Woche ist das Thema jedoch wieder auf dem Tisch: Justizminister Heiko Maas stellte einen neuen Gesetzentwurf zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung vor und nennt das Vorhaben «Speicherpflicht für Verkehrsdaten». Der Inhalt: Telekommunikationsunternehmen sollen die Verkehrsdaten zehn Wochen lang speichern, zudem wird Datenhehlerei zu einem Straftatbestand.
Kommt die VDS also doch? Wie passt der aktuelle Vorschlag in das europäische Gesamtbild und was bedeutet der neue Straftatbestand der Datenhehlerei für die Pressefreiheit? Matthias Finger zeigt uns zunächst die Sammelleidenschaft unserer europäischen Nachbarstaaten. Im Anschluss sprechen wir mit Ulf Buermeyer, Richter Landgericht Berlin, über die Möglichkeiten des neuen Gesetzesentwurfs und seine Konsequenzen für Bürger und Presse.
Foto: "Freiheit statt Angst 2011" von opyh, CC BY 2.0