Tierrechte

"Die Artangehörigkeit sollte keine Rolle spielen"

Zwei Sauen stehen in einem offenen Stallbereich auf einem Biohof.
Es gibt keinen schmerzfreien Tod für Nutztiere wie diese Schweine, sagt Bernd Ladwig. © dpa / picture alliance / Friso Gentsch
Bernd Ladwig im Gespräch mit Stephanie Rohde · 24.06.2018
Der Politologe Bernd Ladwig hält es für ein moralisches Grundgebot, dass die Menschen komplexen Säugetieren kein Unrecht zufügen sollten. Die Praxis des Tötens von Nutztieren zur Fleischerzeugung sei immer mit Leid und Schmerz verbunden.
Der Schritt von den Menschenrechten zu den Tierrechten ist kein allzu großer. Bernd Ladwig ist Professor für politische Theorie und Philosophie an der Freien Universität Berlin und arbeitet zur Zeit an einem Buch zu Menschen- und Tierrechten, nachdem er lange zu Menschenrechten geforscht hat.
Die zentrale und immer noch umstrittene Frage, wie sich Tierrechte begründen lassen, beantwortet Ladwig denn auch ausgehend von den Menschenrechten:
"Was sind denn Gründe, warum wir Rechte beanspruchen? Mir scheint klar, dass ein Grund, warum wir auf Rechte Wert legen, der ist, dass wir eben leiden können und deswegen ernsthaftes Leiden nicht erleiden möchten. Wenn das in unserem Fall ein guter Grund ist, um Rechte auf Schutz und Schonung einzufordern, dann muss man sich jetzt fragen, ob wir gute Gründe haben, dies Tieren zu verwehren, die ein hinreichend ähnliches Interesse daran haben. Zu sagen, jemand leidet, bedeutet ja, dass es ihm schlecht geht. Und es ist moralisch der kleinste, gemeinsame Nenner, dass man es einem anderen nicht antun sollte, wenn man es denn vermeiden kann."

Tiere nicht willkürlich behandeln

"Und in diesem Sinn würde ich sagen, gebietet die Willkürfreiheit - und das ist wiederum ein moralisches Grundgebot -, dass wir Tiere, wenn sie hinreichend ähnliche Interessen haben wie wir, auch ähnlich behandeln. Das heißt, dass wir gleiche oder annähernd gleiche Interessen auch gleich beachten, und dabei sollte zunächst die biologische Artangehörigkeit eines Individuums keine Rolle spielen. Denn es ist unklar, warum dies ein Grund sein soll für eine ungleiche Behandlung."
Natürlich gebe es Unterschiede zwischen Tieren – wir wissen wenig über die Interessen von Insekten und gleichzeitig wäre es uns selbst beim besten Willen nicht möglich, jedes einzelne Insekt, auf das wir aus Versehen treten, zu schützen. Aber: "Alle Säugetiere, die der industriellen Tierhaltung, zur Fleisch- oder Milcherzeugung, unterworfen werden, sind klarerweise empfindungsfähig. Sie sind sogar relativ komplexe Säugetiere, die etwas erleben können. Die sehr viel weitergehende Interessen haben als nur das, keine Schmerzen zu empfinden."

Tiere haben ein Interesse am Weiterleben

Das Argument, dass Tiere gar nicht in derselben Weise wie der Mensch Interesse am Weiterleben haben könnten, weil ihnen Bewusstsein und Zeitempfinden fehle, lässt Ladwig nicht gelten; die Vorstellung, dass man ihnen mit einem schnellen und schmerzfreien Tod kein Unrecht zufüge, werde allein schon durch unsere Praxis des Tötens von Tieren, die so gut wie nie schmerz- und leidfrei sei, irrelevant.
Dass Tiere ihre moralisch feststellbaren Rechte selber weder robust verteidigen noch gar vor Gericht einfordern könnten, bedeute nicht, dass wir nicht gehalten wären, auf ihre Interessen Rücksicht zu nehmen:
"Wir kennen auch gegenüber bestimmen Menschen die Figur der stellvertretenden Wahrnehmung von Rechten, das gilt etwa für kleine Kinder; wichtig ist, dass ein Individuum eine Perspektive hat, auf die hin man ihm Rechte zuschreiben kann, die dann irgendjemand auch vor Gericht muss vertreten können. Das muss aber nicht dieselbe Person sein, die das Recht hat."
Mehr zum Thema