Thüringer Paritätsgesetz gekippt

Mehr Frauen in die Parlamente - nur wie?

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Archivbild: Blick auf die Beine von Edmund Stoiber, Angela Merkel und Guido Westerwelle, die alle in schwarzen Hosen stecken und im Gleichschritt eine Treppe hochgehen.
Nur eines dieser Beinpaare gehört zu einer Frau: In deutschen Parlamenten sind Frauen deutlich unterrepräsentiert, häufig sinkt ihr Anteil sogar. © picture alliance / dpa / Wolfgang Kumm
Anna Sauerbrey im Gespräch mit Anke Schaefer · 15.07.2020
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Das Paritätsgesetz mag gekippt worden sein. Damit ist das Thema Parität in den Parlamenten aber nicht vom Tisch. Die Parteien sollten das Urteil zum Anlass nehmen, nach verfassungskonformen Lösungen des Problems zu suchen, meint Anna Sauerbrey.
Das Thüringer Verfassungsgericht hat das Paritätsgesetz gekippt, nach dem die Parteien künftig alle Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen hätten bestücken müssen. Nach Ansicht der Weimarer Richter verstößt das Gesetz gegen die Freiheit und Gleichheit der Wahl und das verfassungsmäßige Recht der Parteien, die Personen auf ihren Wahllisten selbst zu bestimmen.

Wenig überraschendes Urteil

Bereits im Vorfeld hatten Juristen und Juristinnen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Paritätsgesetzes geäußert. Daher hat das Urteil die Journalistin Anna Sauerbrey wenig überrascht.
"Da stehen verschiedene Werte miteinander in Konkurrenz", sagt sie. "Einerseits natürlich das grundgesetzlich festgeschriebene Gebot, Frauen zu fördern, und dass der Staat auch auf Gleichheit hinwirkt." Das allerdings konkurriere stark mit den Rechten Einzelner auf eine Kandidatur "und auch mit der Freiheit der Wahl und der Freiheit des Mandats, der Freiheit der Parteien, diese Listen zu erstellen und die Kandidaten festzulegen".
Porträt von Anna Sauerbrey.
Anna Sauerbrey, Mitglied der Chefredaktion des "Tagespiegels", sieht in dem Urteil einen Anstoß für die Parteien, eine verfassungskonforme Lösung für das Paritätsproblem in der Politik zu finden.© Tagesspiegel
Die Leiterin des Meinungsressorts beim Berliner "Tagesspiegel" hält es für durchaus möglich, dass auch das Brandenburger Verfassungsgericht zum gleichen Ergebnis kommt. Die Richter müssen im August über das dortige Parité-Gesetz entscheiden.

Nicht nur die AfD hat ein Männerproblem in den Parlamenten

Vom Tisch muss das Thema Parität im Parlament deshalb noch nicht sein: Vielleicht sei das Urteil "ein guter Anstoß für die anderen Parteien, darüber nachzudenken, wie sie dieses Problem, was es durchaus gibt, rechtlich konform angehen können", betont Sauerbrey.
Denn es sei nicht nur die AfD, die durch eine hohe Männerdominanz in den Parlamenten auffällt und die auch gegen das Thüringer Paritätsgesetz geklagt hatte. Auch bei der CDU sehe es schlecht aus, was den Frauenanteil etwa im Bundestag angeht.
"Da sind von den 200 Abgeordneten auch nur 43 Frauen. Und das, obwohl viel mehr Frauen auf den Listen standen", so die Journalistin. "Aber die Frauen kriegen halt nicht die aussichtsreichen Plätze und bei den Direktmandaten auch nicht die aussichtsreichen Wahlkreise."
(uko)

Die Journalistin Anna Sauerbrey leitet das Ressort Meinung/Causa des Berliner "Tagesspiegels" und ist Mitglied der Chefredaktion. Die promovierte Historikerin kam 2009 als Volontärin zu der Zeitung. Sauerbrey schreibt außerdem für die "New York Times" eine monatliche Kolumne.

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