Strohschneider: Whistleblowing an Hochschulen nicht missbrauchen

Peter Strohschneider im Gespräch mit Klaus Pokatzky · 08.07.2013
Wer Fälschungen im Wissenschaftsbetrieb - etwa bei Doktorarbeiten - anzeigen möchte, der kann das im Rahmen eines Ombudsverfahrens tun. Zwar nicht anonym, aber vertraulich, wie der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Peter Strohschneider, betont.
Klaus Pokatzky: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist eine unserer wichtigsten Einrichtungen, wenn es darum geht, dass Wissenschaft und Forschung finanziell gefördert werden. Wenn nun die Deutsche Forschungsgemeinschaft – abgekürzt: DFG – neue Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis erarbeitet hat und darin auch Empfehlungen gegeben werden zum Umgang mit Plagiaten in wissenschaftlichen Arbeiten, dann verdient das höchste Aufmerksamkeit. Vor allem dann, wenn gleich unter Wissenschaftlern ein Streit darüber entbrennt, wie denn umzugehen ist mit anonymen Hinweisgebern auf solche Plagiate etwa in Doktorarbeiten. Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist Peter Strohschneider, den ich nun am Telefon begrüße. Guten Tag, Herr Strohschneider!

Peter Strohschneider: Guten Tag!

Pokatzky: Herr Strohschneider, wie vielen Damen und Herren wurden denn schon die Doktorhüte wieder abgesetzt, nachdem es durch anonyme Hinweisgeber, also die sogenannten Whistleblower zu entsprechenden Verfahren gekommen ist?

Strohschneider: Das weiß ich nicht.

Pokatzky: Können Sie es ungefähr schätzen?

Strohschneider: Nein, kann ich nicht schätzen, das weiß ich nicht. Ich habe keine Empirie, es gibt meines Wissens auch keine verlässliche Empirie über die Anzahl solcher Plagiatsverfahren an deutschen Universitäten. Also, wenn wir von plagiierten Doktorarbeiten reden oder von Doktorarbeiten, die unter dem Vorwurf des Plagiats stehen, das weiß ich nicht.

Es gibt einen Bericht des Ombudsmanns für die deutsche Wissenschaft, der bezieht sich aber sozusagen nur auf die Fälle von Whistleblowern, Hinweisgebern, sonstigen Beteiligten, die ihm vorgetragen werden und nicht den lokalen Ombudsleuten an den Universitäten.

Pokatzky: Und da geht es dann jetzt nicht um Doktorarbeiten, sondern es geht allgemein um den Wissenschaftsbetrieb? Also, abgesehen von Doktorarbeiten werden ja unentwegt weitere Arbeiten in den Universitäten verfasst. Haben Sie da denn Zahlen?

Strohschneider: Nein, es gibt keine Empirie. Es ist nur klar, was in diesen Ombudsverfahren eben aufschlägt, und es ist auch klar, dass da in irgendeiner Weise verhandelt wird. Was dort verhandelt wird, betrifft zum allergrößten Teil, sagen wir mal, den lockeren Umgang mit Daten, mit Autorschaftsfragen bei mehreren Autoren an einer Publikation. Es betrifft dann Fragen des hierarchischen Verhältnisses zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern und dann auch Plagiatsverfahren in Dissertationen.

Pokatzky: Könnten Sie das mal an einem Beispiel deutlich machen, wie das an so einer Universität aussieht? Also gerade im Vorgesetztenverhältnis, da stelle ich mir jetzt vor, ich bin Assistent an der Uni und mein Professor macht wieder ein großes Werk und ich bin einer der Zulieferer, und der kupfert dann von mir ab. Habe ich das so zu verstehen?

Strohschneider: Also, das ist jedenfalls eine Möglichkeit, dass die, die substanziell an einer solchen Publikation beteiligt sind, nicht alle gleichermaßen genannt werden, sondern dass die Nennungen sich nach Hierarchien stufen. Es gibt auch den gegenläufigen Fall, dass hierarchisch Übergeordnete sozusagen nur als Institutsleiter oder Direktoren in einer Art von Ehrenautorschaft bei allen Publikationen mit genannt werden, die in ihrem Institut entstanden sind, das ist auch völlig inakzeptabel. Und es gibt ein ganzes Spektrum sozusagen zwischen absichtlicher Fälschung und Schluderei bei Daten, bei Bildern, bei Texten, die insgesamt für das Wissenschaftssystem ein erhebliches Problem darstellen.

Pokatzky: Und wenn ich jetzt der Assistent bin, der das anonym weitergibt an die Universitätsleitung, dann möchte die Deutsche Forschungsgemeinschaft nun, dass grundsätzlich diesen Anzeigen nicht mehr nachgegangen wird. Warum?

Strohschneider: Ja, also, so ist es nicht, wie Sie das jetzt beschrieben haben. Es ist auch nicht so, dass es in diesen Empfehlungen nur um Plagiate geht oder dass sie gänzlich neu sind. Es handelt sich um die Überarbeitung von Empfehlungen, die die DFG 1998 herausgebracht hat und die sie jetzt im Lichte neuerer Entwicklungen beschrieben hat.

Und das, worauf Sie jetzt anspielen, Anonymität und Vertraulichkeit, bezieht sich ausschließlich auf das Ombudsverfahren. Universitäten haben, weil die DFG das 1998 empfohlen hat, Ombudsleute, die ein Ombudsverfahren durchführen. Und Ombudsverfahren sind subsidiär. Sie lösen Probleme, die anders nicht gelöst werden können oder sollen im Wissenschaftssystem.

Nur diese Ombudsverfahren, nur für die gilt die Regel, dass man dort nicht anonym Vorwürfe erheben kann und dass diese Verfahren vertraulich sein müssen. Sie können selbstverständlich in allen anderen Kanälen der wissenschaftlichen Kommunikation, anonym oder nicht anonym, und außerhalb des Schutzes von Vertraulichkeit Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens erheben, wenn Sie dafür denn Gründe haben. Aber erstens geht es also darum sicherzustellen, dass das Instrument des Whistleblowings nicht missbraucht ist. Und Whistleblower sind nur solche, die Vorwürfe erheben im Rahmen eines Ombudsverfahrens, sonst sind es Kritiker.

Pokatzky: Wie wichtig ist denn dieses Ombudsverfahren, um unsere Wissenschaft lauter zu halten?

Strohschneider: Also, es ist ziemlich wichtig, weil es eben wegen Abhängigkeitsverhältnissen im Wissenschaftssystem wegen sonstiger Strukturen die Möglichkeit geben muss, dass jemand, der für sich selbst ein Risiko daraus erwachsen sieht, dass er einen begründeten Vorwurf gegen einen anderen erhebt, dass der eine Möglichkeit haben muss im Interesse guter Wissenschaft, diesen begründeten Vorwurf in einen geschützten Raum vorzutragen. Und das ist das Ombudsverfahren.

Und als solches ist es systematisch wichtig, weil sonst der, der einen Vorwurf zu erheben Gründe hat, gar nicht wählen könnte zwischen öffentlichen, also womöglich auch mit Karrierefolgen zum Beispiel versehenen Äußerungsformen und nicht öffentlichen.

Pokatzky: Aber nun sagt die Deutsche Forschungsgemeinschaft, also noch einmal, grundsätzlich soll diesen anonymen Hinweisen von Whistleblowern in diesen Ombudsverfahren nicht nachgegangen werden, von Einzelfällen abgesehen, und gleichzeitig aber auch, dem Hinweisgeber sollen intern keine Nachteile entstehen. Also, er steht dann ja mit seinem Namen dazu ein. Ist das nicht ein bisschen naiv, wenn ich mir vorstelle, ich bin an einer Universität, wo jeder jeden kennt? Also, karriereförderlich ist es doch sicherlich nicht!

Strohschneider: Das Anonymitätsprinzip, dass man zu seinem Vorwurf stehen muss, ist verknüpft mit dem Vertraulichkeitsprinzip. Wenn die Ombudsleute vertraulich operieren in ihren Ombudsverfahren – und das tun sie nach aller Erfahrung, die wir haben, verlässlich, und insofern völlig unnaiv –, wenn die Ombudsverfahren vertraulich durchgeführt werden, dann ist es kein Risiko, den Namen zu nennen. Ganz abgesehen davon, dass in diesen Empfehlungen nichts darüber steht, wie man sich sonst an die Öffentlichkeit wenden könnte. Sie können sich einen Namen erfinden und einen Blog schreiben und jemand anderem Vorwürfe machen, das ist dann nur anonym, aber eben kein Ombudsverfahren mehr.

Pokatzky: Aber wenn ich jetzt daran denke, was aus dem Verfahren der Universität Düsseldorf in Sachen Annette Schavan an die Medien gedrungen ist, dann würde ich jetzt ganz naiv sagen, also, so dicht ist das ja nicht!

Strohschneider: In Düsseldorf ist es nicht dicht gewesen, das ist ja auch ein in vielfältiger Hinsicht kritisiertes Verfahren gewesen.

Pokatzky: Hat das denn inzwischen eine solche Dimension, dass wirklich die Deutsche Forschungsgemeinschaft – es hat auch bereits Kritiker gegeben, im Internet werden Unterschriften gesammelt, wo gesagt wird, dass durch diese neue Regel, was die Whistleblower angeht, die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland, an deutschen Universitäten eingeschränkt würde –, hat das denn wirklich so eine Dimension jetzt in den letzten Jahren gegeben? Und wenn ja, woher kommt das, dass Sie diese Empfehlung jetzt renovieren mussten?

Strohschneider: Wir mussten sie nicht renovieren, wir haben sie angepasst an Entwicklungen. Es gibt prominente Plagiatsfälle in der Politik, die viel öffentliche und mediale Aufmerksamkeit gebunden haben, und es gibt natürlich mit der wachsenden Bedeutung von Wissenschaft in modernen Gesellschaften und auch mit der Expansion von Wissenschaftssystemen, es gibt dort wie in allen anderen gesellschaftlichen Teilsystemen ein bestimmtes Maß an Fehlverhalten, mit dem man umgehen muss. Und …

Pokatzky: Ist dieses gewachsen?

Strohschneider: Das weiß ich nicht, darüber weiß ich wirklich … Es gibt nach meinem Wissen darüber keine verlässliche Empirie. Aber der Punkt, lassen Sie mich das sagen, der Vorwurf, dass die DFG irgendwie die Freiheit der Wissenschaft einschränken wolle, der ist einfach ohne Grundlage. Denn diese Vertraulichkeitsregel – ich wiederhole es noch einmal – ist allein eine Vertraulichkeitsregel für das Ombudsverfahren. Die setzt alle anderen Formen wissenschaftlicher Urteilsbildung und Qualitätskontrolle über das Internet, über die Publikation von Rezensionen in wissenschaftlichen Zeitschriften, über Debattenbeiträge auf wissenschaftlichen Konferenzen und so weiter, die setzt diese Formen, diese konstitutiven Formen wissenschaftlicher Selbstkontrolle und Urteilsbildung selbstverständlich keineswegs außer Kraft!

Pokatzky: Und wenn ich jetzt in dem Ombudsverfahren mit meinem Namen, also nicht anonym, also nicht dieser anonyme Whistleblower bin, sondern mit meinem Namen ganz offen im Internet sage, der Professor soundso hat dies und das und jenes gemacht, was passiert dann? Werde ich dann noch ernst genommen, wird dann ein Verfahren gemacht, oder gilt das nur bei diesen Anonymen?

Strohschneider: Nein, wenn Sie einen Vorwurf zunächst im Internet erheben, dann können Sie mit demselben Vorwurf nicht mehr ein Ombudsverfahren in Gang setzen.

Pokatzky: Warum?

Strohschneider: Weil das Ombudsverfahren ein Verfahren ist, das nur dann greift, wenn andere Formen des Meinungs- und Konfliktaustrags im Wissenschaftssystem nicht greifen. Ganz was anderes sind Titelaberkennungsverfahren. Also, darauf haben Sie gerade angespielt. Ein Verfahren zur Aberkennung eines Doktorgrades durch eine Universität ist ganz was anderes als ein Ombudsverfahren. Und selbstverständlich können Sie versuchen, durch anonyme oder nicht anonyme Publikation im Internet, also zum Beispiel auf einer der Plagiatsplattformen, einen Vorwurf zu erheben, der dann zu einem universitären Titelentzugsverfahren führt. Das ist aber was anderes als ein Ombudsverfahren.

Pokatzky: Im Deutschlandradio Kultur Peter Strohschneider, der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG zur Frage, wie ist mit Wissenschaften Whistleblowern umzugehen. Vielen Dank, Herr Strohschneider!

Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.
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