Ströbele begrüßt Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung

19.03.2008
Die teilweise Aussetzung des Gesetzes zur Massenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist sowohl bei Befürwortern wie auch bei Gegnern der Regelung auf Zustimmung gestoßen.
Am Mittwoch bezeichnete der stellvertretende Bundestagsfraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Hans-Christian Ströbele, im Deutschlandradio Kultur das BVG-Urteil als "erfreuliche Entscheidung". Unter Berücksichtigung der geltenden EU-Richtlinie sei dieses vorläufige Urteil als ein positiver Vorstoß zu werten.

Auch sein Amtkollege von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, äußerte Zufriedenheit, wenn auch aus anderen Gründen als Ströbele. Bosbach wörtlich: "Denn Karlsruhe untersagt ja nicht das Speichern von Telekommunikationverbindungs-Daten. Das bleibt weiterhin erlaubt." In dem Streitgespräch mit Ströbele begrüßte Bosbach, dass für die Aufklärung "schwerster Straftaten" diese Daten "zum Zwecke der Strafverfolgung auch benutzt" und ausgewertet werden könnten.

Hans-Christian Ströbele hingegen wertete die vorläufige BVerfG-Entscheidung als Ohrfeige für die Bundesregierung. "Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber, also der Großen Koalition, wie auch der Bundesregierung ganz schön einen mitgegeben. Die haben klar gesagt, (...) dass bereits die Speicherung der Daten ein gravierender Eingriff ist in das Grundrecht der betroffenen Millionen von Bürgern auf informationelle Selbstbestimmung", sagte der Grünen-Politiker.

Wolfgang Bosbach wiederum kritisierte, Ströbele berücksichtige zu wenig die Sichtweise der Opfer von schweren Straftaten. Bosbach wörtlich: "Das Wort ‚Opfer’ ist in seinem Monolog überhaupt nicht vorgekommen… Wir haben beispielsweise das fürchterliche Attentat von Atocha, Madrid, nur aufklären können mit der Hilfe der Telekommunikationsverbindungs-Daten." Man habe am Wohnort der Tatverdächtigen Mobiltelefone gefunden und deren Daten ausgewertet: "So konnte das gesamte terroristische Netzwerk enttarnt werden." Viele Straftaten würden heute mit Hilfe der modernen Kommunikation begangen. Bosbach weiter: "Wenn es so sein sollte, dass die endgültige BVerfG-Entscheidung der vorläufigen entspricht, dann werden wir vielen Opfern von sogenannter mittlerer Kriminalität erklären müssen: Wir könnten die Straftat aufklären, wir könnten auch den Straftäter überführen, aber wir dürfen es nicht."


Das vollständige Gespräch können Sie bis zum 19.08.08 in unserem Audio-on-Demand-Angebot nachhören. [url=http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/03/19/drk_20080319_1715_fcb6a145.mp3
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