Stasi-Gold

Rechtmäßige Eigentümer unbekannt

06:23 Minuten
eine vergoldete Walnuss, innen mit blau schimmernden Diamanten besetzt
Eine vergoldete Walnuss, innen mit Diamanten besetzt: Die Eigentümerfrage ist bei fast allen Objekten nicht geklärt. © Deutschlandradio/Claudia van Laak
Ulf Bischof im Gespräch mit Vladimir Balzer · 18.12.2019
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Nach der öffentlichen Debatte über NS-Raubkunst, könnte nun die Zeit nach 1945 in den Fokus rücken. Im Stasimuseum lagert ein Goldschatz, dessen Herkunft und Besitzer bis heute unklar sind.
Woher die Schmuckstücke im Stasi-Museum kommen, ist nicht immer nachzuvollziehen. "Es war beispielsweise so, dass im Zuge von Grenzübertritten, bei Besuchsreisen von Rentnern, bei Übersiedlungen natürlich immer Schmuck mitgeführt worden ist", erklärt Kunstrechtsanwalt Ulf Bischof. Und teilweise wurde dieser Schmuck beschlagnahmt. Die Stücke, die heute noch im Museum seien, seien wahrscheinlich nach 1989 noch übrig geblieben.

Stasi besserte Kassen mit beschlagnahmten Gold auf

Denn klar sei, dass die Stasi beschlagnahmten Schmuck und Gold zur kommerziellen Verwertung genutzt habe. "Schon Anfang der 1960er Jahre hat man klare Anweisungen gegeben, dass Schmuck, so weit er noch verkäuflich war, exportiert wurde, auch umgearbeitet wurde und Edelmetall, das man nicht verkaufen konnte, weiterverwertet wurde", so Bischof. "Es kann durchaus auch sein, dass die sich Stasi selbst einen Notgroschen angelegt hat."
Ulf Bischof bei Deutschlandfunk Kultur.
Der Kunstanwalt Ulf Bischof denkt, dass es schwer wird die Eigentümer von Schmuckstücken, die mittlerweile im Stasi-Museum sind, zu finden.© Deutschlandradio / Vladimir Balzer
Nun würde man erst so langsam damit anfangen die Frage nach den Eigentümern zu stellen, und nach ihnen zu suchen. Allerdings sei das ein "schwieriges Unterfangen", sagt der Kunstrechtsanwalt. "Es wird schwierig sein, die früheren Eigentümer aufzufinden. Bei Kunst ist das etwas einfacher, wenn Sie Bilder haben, die möglicherweise beschrieben sind oder es Fotos gibt."

Neuer Gesetzentwurf wird noch blockiert

Generell bräuchte es auch eine andere Gesetzeslage. Aktuell sei der freie Markt wichtiger als frühere Eigentümer. "Das zeigt sich daran, dass solche Ansprüche oft nach 30 Jahren verjähren und selbst der Dieb oder der neue Eigentümer die Stücke dann nicht mehr rausgeben muss", erklärt Bischof.
Nach dem Fall Gurlitt sei sogar diskutiert worden, das Gesetz zu ändern, es gäbe sogar einen neuen Entwurf: "Der scheitert immer noch am Bundesministerium der Finanzen, weil man die Sorge hat, man müsste dann die heutigen Besitzer entschädigen und das könnte teuer werden", so Bischof.
(nho)
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