Staatshilfen für Künstler und Freiberufler

Ein Rettungsschirm für die Kultur

06:02 Minuten
Eine Frau in einem roten Kleid auf der Bühne vor einem roten Vorhang.
Das Hilfspaket der Bundesregierung für Freiberufler und Künstler umfasst Hilfen zum Lebensunterhalt, Zuschüsse und Darlehen sowie gesetzliche Schutzmaßnahmen. © imago images / Ernst Wukits
Christiane Habermalz im Gespräch mit Gabi Wuttke · 23.03.2020
Audio herunterladen
Der Bund will Kleinstunternehmern und Soloselbständigen in der Coronakrise unter die Arme greifen. Auch die Bundesländer stellen eine Vielzahl von Hilfen bereit. Wir haben aufgelistet, wer in welchem Bundesland dafür zuständig ist.
Vor allem Kleinstunternehmer, Soloselbständige, Künstler und Freiberufler leiden unter dem aktuellen Shutdown der Theater, Museen und Opern. Ihnen ist zum großen Teil die Existenzgrundlage weggebrochen. Vor allem wenn sie vorher prekär beschäftigt waren, stehen sie nun vor dem finanziellen Ruin. Um das abzuwenden, hat die Bundesregierung einen "Rettungsschirm für den Kulturbereich" aufgespannt.
"Es gibt jetzt drei Instrumente, von denen Kulturschaffende ganz konkret profitieren werden", erklärt unsere Kulturkorrespondentin Christiane Habermalz. Zum einen sichert der Bund den Künstlern und Musikern in Not den Lebensunterhalt und übernimmt ihre Basiskosten. Sie können ohne Vermögensprüfung Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen, die Prüfung wird bis September ausgesetzt.

Bis zu 15.000 Euro Soforthilfe

Zusätzlich soll es für Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis zu 15.000 Euro Soforthilfe für drei Monate geben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Ingesamt stehen 50 Milliarden bereit, um laufende Betriebskosten wie Mieten von Kinos, Musikclubs oder Künstlerateliers zu bezahlen, aber auch um Kredite und Leasingraten zu bedienen und finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Außerdem gibt es noch zusätzliche Schutzmaßnahmen gesetzlicher Art: "Wer die Miete nicht zahlen kann, dem darf jetzt von April bis September nicht gekündigt werden", erläutert Habermalz. Zudem wird das Insolvenzrecht ausgesetzt, und Beitragszahlungen zur Künstlersozialkasse können kurzfristig gesenkt werden.

Hilfen der Bundesländer

Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg Vorpommern
Niedersachsen
NRW
Rheinlandpfalz
Saarland:
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Mehr zum Thema