Spanien

Ausnahmezustand?

Der baskische Spitzenpolitiker Arnaldo Otegi erhebt seine linke Hand vor einem Plakat in Elgoibar am 6. September 2008.
Spitzenpolitiker Arnaldo Otegi (Foto) wurde wegen seiner politischen Arbeit verurteilt. © picture-alliance/ dpa / epa efe Javier Etxezarreta
Von Raul Zelik · 03.06.2014
Im vergangenen Jahr fällte der Europäische Menschengerichtshof zwei aufsehenerregende Urteile gegen Spanien. Straßburg zufolge hat die spanische Justiz Foltervorwürfe gegen Polizisten nicht untersucht und die Haftstrafen von verurteilten ETA-Terroristen illegal verlängert. Die beiden Urteile sind nur die Spitze eines Eisbergs.
Im Kampf gegen die baskische Unabhängigkeitsbewegung hat Madrid in den vergangenen 20 Jahren eine umfangreiche Ausnahmegesetzgebung verabschiedet. Was im Kampf gegen den ETA-Terror notwendig erschien, stellt sich heute - zwei Jahre nach dem Ende der ETA - jedoch immer stärker als massive Beschneidung von Organisationsfreiheiten dar.

So wurden beispielsweise die baskischen Spitzenpolitiker Arnaldo Otegi und Rafa Díez 2011 wegen ihrer politischen Arbeit zu sechs Jahren Haft verurteilt - und dass, obwohl sie den Gewaltverzicht der ETA in den eigenen Reihen durchgesetzt hatten und im Baskenland als Friedenspolitiker gelten.
Produktion: DLF 2014