Soforthilfe in der Coronakrise

Welche Rechte Mieter jetzt haben

34:29 Minuten
Eine Mieterin richtet die Grünpflanzen auf ihrem Balkon im Gesundbrunnen in Berlin. 25. März 2020.
Nicht nur in Coronazeiten wichtig: Mieter sollten ihre Rechte kennen - und durchsetzen. © picture alliance / dpa / Jörg Carstensen
Reiner Wild im Gespräch mit Frank Meyer · 30.03.2020
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Wie soll ich die Miete bezahlen, wenn ich nichts mehr verdiene? Was passiert mit Mietschulden, die auflaufen? In Coronazeiten gibt es drängende mietrechtliche Fragen. Die wichtigsten beantwortet der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Das Bundeskabinett hat in der vergangen Woche ein Paket auf den Weg gebracht, um die Folgen der Coronakrise abzumildern. Darin enthalten ist auch eine Entschärfung des sonst sehr strengen deutschen Mietrechts. Für Mieter und Vermieter gibt es einschneidende Veränderungen.

Kündigung für drei Monate ausgeschlossen

"Wird mir gekündigt, wenn ich die Miete nicht mehr zahlen kann?" – Eine existenzielle Frage, die sich viele Mieter derzeit stellen. Der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, hat darauf eine klare Antwort: "Nein!" Wer seine Miete wegen Verdienstausfall nicht zahlen könne, gewinne durch die Sofortmaßnahmen der Regierung nun erst einmal Zeit: "Der Bundestag und dann auch der Bundesrat haben entschieden, dass tatsächlich für drei Monate die Kündigung ausgeschlossen ist, wenn sie auf Zahlungsrückständen aufgrund der Covid-19-Erkrankung passiert."
Eine wichtige Entscheidung, denn nach alter Rechtslage konnte schon ein Rückstand von einer Monatsmiete zur Kündigung führen. Die Soforthilfe für die Mieter ist zu begrüßen, sagt Reiner Wild, doch erinnert er daran, dass – nach derzeitigem Stand – Kündigungen aufgrund von Mietrückständen nach dem 30. Juni 2020 durchaus wieder möglich wären: "Deswegen hat der Gesetzgeber jetzt auch gesagt, drei Monate reichen vielleicht nicht aus, es kann durch eine Ermächtigung der Bundesregierung verlängert werden."

Hilfsfond für Mieter und Vermieter

Die Hilfsmaßnahme "Kündigungsschutz" bedeutet nicht, dass Mietzahlungen entfallen – bislang ist nur vorgesehen, dass Mieten gestundet aber später beglichen werden müssen. Reiner Wild befürchtet, dass diese Regelung viele Haushalte überfordert. Deshalb werde über einen Hilfsfonds für Mieter und Vermieter diskutiert: "Das ist eine Idee, die vom Deutschen Mieterbund zusammen mit dem Vermieterverband GdW in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Weil es Mieter geben wird, die eben diese Schulden nicht werden tragen können. Wenn man drei oder vielleicht sogar sechs Monate Mietrückstände hat, weil man fast nichts verdient, dann ist es natürlich schwierig, wenn man anschließend seine Arbeit wieder antritt aber nur ein geringes Einkommen hat, die Mietschulden abzutragen."
An einem möglichen Hilfsfonds sind auch Vermieter interessiert, die Verluste durch Mietausfälle erleiden. Reiner Wild mahnt jedoch zur Verhältnismäßigkeit, was deren Ansprüche auf finanzielle Hilfe angeht: "Es gibt ja in den deutschen Großstädten erhebliche Mietenanstiege. Und die sind ja nun wirtschaftlich nicht unbedingt gerechtfertigt, sondern Resultat der Marktlage in den Städten. Und wenn 25 Euro pro Quadratmeter zum Teil gezahlt werden müssen, dann ist das natürlich eine Miete, die nicht durch einen solchen Fonds getragen werden kann. Da müsste es dann auch Verzichte der Eigentümer geben."

Nebenkosten bleiben beim Vermieter hängen

Große Wohnungskonzerne können Mieteinbußen anders schultern als kleine Privatvermieter. Bei den "Kleinen" sieht Reiner Wild durchaus die Gefahr eines finanziellen Desasters. Denn nach aktueller Rechtslage müssen sie gegebenenfalls nicht nur auf die Kaltmiete, sondern auch auf sämtliche Nebenkosten verzichten: "Wenn ich vier Eigentumswohnungen habe und alle vier Mieter können keine Mietzahlungen mehr leisten, weil sie keine Einkünfte mehr haben und die staatlichen Transfers – zum Beispiel Arbeitslosengeld – können so schnell gar nicht geleistet werden dann hat auch der Vermieter ein Problem!"
Aber kann das Wohngeld für ausstehende Mieten und Nebenkosten verwendet werden? Reiner Wild winkt ab: "Grundsätzlich ist es so, dass Schulden durch Wohngeld nicht getilgt werden."

Zinsen müssen gezahlt werden

Müssen auf Mietschulden Zinsen gezahlt werden? Grundsätzlich ermögliche eine Vorschrift im BGB Verzugszinsen, sagt Wild: "Zwischen vier und sechs Prozent Verzugszinsen muss man tatsächlich noch auf die Schulden mit einkalkulieren. Das ist aus unserer Sicht wirklich nicht akzeptabel, weil die Formulierung im BGB auf einer Zinsentwicklung basiert, die wir schon lange nicht mehr haben. Deswegen muss der Bundestag das Gesetz, das er vorige Woche beschlossen hat, auf jeden Fall nachbessern. Diese Verzugszinsen dürfen nicht sein!"
Auch sonst bleibe die große Grundsatzfrage: Wie soll jemand, dem die Einnahmen massiv wegbrechen, seine Miete je wieder zurückzahlen? Reiner Wild appelliert, betroffene Menschen dringend vor einer finanziellen Belastung zu schützen, die sie in den Ruin treiben würde.
(tif)
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