Sexueller Missbrauch im Bistum Hildesheim

Ehemaliger Messdiener belastet Bischof und Priester

SW-Foto von einem Mann, der dem Betrachter den Rücken zukehrt und vor einem Fenster steht.
Die Opfer sexuellen Missbrauchs könnten Schmerzensgeld von der Kirche einklagen, sagt der Strafrechtler Reinhard Merkel. (Symbolfoto) © Unsplash / Sasha Freemind
Von Sebastian Engelbrecht · 23.11.2018
Eine Studie enthüllte, dass auch im Bistum Hildesheim Minderjährige sexuell missbraucht wurden, ohne die Täter zu nennen. Doch hier besteht der Verdacht, dass eine Gruppe von Klerikern systematisch Missbrauch betrieb - darunter der langjährige Bischof von Hildesheim.
Heiner Wilmer ist erst wenige Wochen Bischof von Hildesheim, als ihn die Mail eines 70-jährigen Mannes erreicht:
"Am 3. Oktober bekomme ich eine Email, wo sich jemand über seine Zeit Ende der 50er-Jahre in Hildesheim ausschreibt und berichtet, wie er massiv missbraucht worden ist durch Jugendliche, also Gleichaltrige, dann aber auch durch einen Lehrer, durch andere Priester und eben durch den Bischof, zu dem er von einem Priester gefahren wurde."
Wenn es stimmt, was der Mann schreibt, dann ist einer seiner Vorgänger im Amt, Bischof Heinrich Maria Janssen, ein Missbrauchstäter.

Verdacht auf systematischen Kindesmissbrauch

Schon vor drei Jahren erklärte ein ehemaliger Ministrant, Janssen haben ihn zum Oral- und Analverkehr gezwungen. Der Mann bekam Geld vom Bistum zur Anerkennung des Leids, der ehemalige Bischof wurde jedoch nicht als Täter bezeichnet. Nun steht darüber hinaus der Verdacht im Raum, dass eine Gruppe von Klerikern – darunter Janssen – systematisch Kinder missbrauchte. Janssen war von 1957 bis '82 Bischof von Hildesheim. Er ist Ehrenbürger der Stadt, eine Hauptstraße ist nach ihm benannt, seine Gebeine ruhen im Dom. Noch zumindest.

Das Gesundheitsministerium will den Fall aufklären

An der Aufarbeitung des Falls arbeitet Bischof Wilmer gemeinsam mit Andrea Fischer. Die frühere Bundesgesundheitsministerin leitet seit Dezember vergangenen Jahres den bischöflichen Beraterstab sexualisierte Gewalt. Auch sie kennt die Email vom 3. Oktober:
"Der Betroffene war Messdiener in Hildesheim. Er beschrieb auch ein Missbrauchsvergehen durch Bischof Janssen. Demnach soll der Bischof den Messdiener aufgefordert haben, sich nackt vor ihm auszuziehen. Der Bischof soll ihn anschließend mit den Worten weggeschickt haben, er könne ihn nicht gebrauchen. Zum Bischof gebracht und wieder abgeholt wurde der Betroffene seinen Angaben zufolge durch den Leiter des Bernwardshofs."

Netzwerk von Tätern

Was ihm Ende der 50er-Jahre passierte, schilderte der Zeuge der Leiterin des Beraterstabs und dem heutigen Bischof Wilmer Mitte November im persönlichen Gespräch. Er berichtete, er sei auch vom Leiter des Bernwardshofs, eines katholischen Kinderheims in Hildesheim, und von einem Kaplan am Hildesheimer Kinderheim Johannishof missbraucht worden.
Heiner Wilmer will nun eine externe Untersuchungskommission einsetzen. Sie soll herausfinden, ob die Täter – Bischof Janssen, die Priester an der Spitze der Kinderheime, der Kaplan und andere – zusammengearbeitet haben.

Die Studie nennt keine Täter

Die Untersuchung im Auftrag der Bischofskonferenz, die sogenannte MHG-Studie, lässt absichtsvoll eine Lücke: Sie benennt keinen Verantwortlichen. Deshalb haben sechs Professoren für Strafrecht Ende Oktober Strafanzeigen bei allen Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht, die für die 27 Diözesen zuständig sind. Einer von ihnen ist der Hamburger Strafrechtler Reinhard Merkel:
"Wir wollen, dass die Staatsanwaltschaften ihrer Pflicht genügen, nämlich diese Lücken aufklären. Die Staatsanwaltschaften können das, und nicht nur das, sie müssen das, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht auf Begehen einer Straftat gegeben ist."
Damit besteht nach Ansicht der Strafrechtsprofessoren ein "zwingender Anlass zur Einleitung von Ermittlungsmaßnahmen zur Überführung der Täter". Gesetzesänderungen seien dafür nicht nötig, meint Reinhard Merkel. Die Staatsanwaltschaften hätten das Recht, bei hinreichendem Tatverdacht auf kirchliche Archive zuzugreifen.

Schmerzensgeld von der Kirche

Den Opfern sexuellen Missbrauchs macht Merkel Mut, nicht nur strafrechtlich, sondern auch zivilrechtlich vorzugehen. Sie könnten Schadenersatzansprüche gegenüber den Kirchen geltend machen – auch wenn der jeweilige Täter nicht mehr am Leben sei. Reinhard Merkel sagt:
"Ich meine, das ist der Fall. Das richtet sich nicht nur gegen den jeweiligen Täter, sondern schon auch gegen die Institution, die gegebenenfalls ein eigenes Verschulden trifft, mindestens ein Überwachungsverschulden, das solche Dinge unmöglich gemacht hätte oder deutlich erschwert hätte, also diese sexuellen Übergriffe erschwert hätte. Ich meine, die Chancen wären gut, dann wenigstens einen Schadensersatzanspruch in Verbindung mit einem fairen Anspruch auf Schmerzensgeld von der Kirche einzuklagen."
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