Gesetz zur Sterbehilfe

Neue Regelungen für einen selbstbestimmten Tod

08:23 Minuten
Ein Mann mit randloser Brille und grauem Bart schaut in die Kamera. Es ist der Rechtswissenschaftler Robert Roßbruch.
Angebote statt Verpflichtung: Eine Beratungspflicht bei Sterbehilfe hält der Jurist Robert Roßbruch für verfassungswidrig. © imago / ipon
Robert Roßbruch im Gespräch mit Axel Rahmlow · 21.04.2021
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Die Sterbehilfe gehört legalisiert, fordert Robert Roßbruch von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Eine Beratungspflicht, wie sie in aktuellen Gesetzentwürfen enthalten ist, lehnt der Jurist indes ab. Das sei nicht verfassungsgemäß.
Die Rechtslage zur Sterbehilfe muss neu geregelt werden. Deswegen wurde am Mittwoch im Bundestag über drei Gesetzesentwürfe debattiert. Notwendig geworden ist dies durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergangenen Jahr. Die Richter hatten das Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zum Suizid gekippt. Jeder Mensch habe demnach ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben; aktive Sterbehilfe bleibt indes weiterhin untersagt.
Dem Bundestag liegen nun mehrere Entwürfe vor: Zwei Vorschläge sehen liberale Regelungen vor, einer eine Verschärfung. Wie in anderen Ländern auch sollte in Deutschland die Sterbehilfe legalisiert werden, fordert der Jurist Robert Roßbruch von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).

Recht auf Beratung, aber keine Pflicht

Roßbruch merkt an, dass alle vorgelegten Entwürfe eine Beratungspflicht vorsehen. Dies sei nicht von der Entscheidung des Verfassungsgerichts gedeckt. Dieses habe lediglich von einem Beratungsrecht des Patienten und der Aufklärungspflicht des Arztes gesprochen, unterstreicht der Rechtswissenschaftler: "Daraus eine Beratungspflicht zu machen, halte ich für verfassungswidrig." Denn dies würde dazu führen, dass sich die Betroffenen für ihre Entscheidung rechtfertigen müssten. Trotzdem sei es empfehlenswert, so viele Suizidberatungsstellen wie möglich bereitzustellen, so der DGHS-Präsident.
Dass die Sterbehilfe ein Einfallstor sei, das das Leben weniger kostbar mache, könne er nicht nachvollziehen und sehe er auch in seiner Arbeit nicht bestätigt, unterstreicht Roßbruch. "Keiner der Menschen, mit denen ich seit Jahren zu tun habe, macht sich eine solche Entscheidung leicht", so der Jurist. "Auch sie leben sehr gern und würden gern weiterleben, wenn ihr Leben noch lebenswert wäre."
(rzr)
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