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Energieversorger
E.on zahlt endlich

Das Energieunternehmen E.on und der Grundeigentümerverband Hamburg haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Wegen der unzulässigen sogenannten Wärmemarktklausel bekommen bestimmte E.on-Gaskunden jetzt vom Konzern Geld zurück.

Von Axel Schröder | 02.06.2014
    Strommast und Windräder.
    E.on stimmt einem Vergleich zu und zahlt bestimmten Kunden Geld zurück. (dpa / picture alliance / Julian Stratenschulte)
    Wie viele E.on-Gaskunden damit rechnen können, einen Teil ihrer bereits gezahlten Rechnungen zurück zu bekommen, ist unklar. Denn der jetzt bekannt gewordene Vergleich zwischen dem Grundeigentümerverband Hamburg und E.on sieht nicht nur eine Rückerstattung vor, er verpflichtet beide Parteien auch zu, so wörtlich, "strengstem Stillschweigen".
    Das Gleiche gilt für die betroffenen Kunden, die E.on in den kommenden Tagen per Brief über die Rückzahlung informieren will. Auch sie sollen darüber "Stillschweigen" wahren. Vielleicht fürchtet das Unternehmen, dass noch mehr Kunden als bisher Ansprüche anmelden. Möglich ist das immer noch, erklärt Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale. Allerdings nur für jene Kunden, deren Verträge eine sogenannte Wärmemarktklausel enthalten:
    "In den Gasverträgen von E.on Hanse war eine sogenannte Wärmemarktklausel enthalten. Das heißt, die Preisveränderung war darin so geregelt, dass immer dann, wenn sich am Wärmemarkt der Preis verändert, auch der Preis des Gases sich verändert. Und diese Klausel ist von den Gerichten für unwirksam erklärt worden."
    Gegen die Klausel hatte die Verbraucherzentrale Hamburg erfolgreich geklagt. Und im Vorfeld E.on-Kunden geraten, die Preiserhöhungen einzubehalten, die auf die Wärmemarktklausel zurückgehen. Diese Kunden können jetzt sicher sein, keine Nachzahlungen mehr leisten zu müssen.
    "Dann gibt es die, die protestiert haben. Aber das Verlangte gezahlt haben. Die haben einen Erstattungsanspruch. Das Problem ist, dass der in drei Jahren verjährt. Das heißt, wenn die jetzt erst auf den Trichter kommen, das Geld zurückzuverlangen, dann können sie nur Ansprüche, die ins Jahr 2011 zurückreichen noch damit einbeziehen. Und deswegen kann es sein, dass da nicht mehr viel drin liegt. Aber sie sollten auf jeden Fall prüfen, ob sie noch solche Ansprüche haben. Die Verbraucherzentralen und andere Organisationen, Rechtsanwälte und so weiter helfen dabei natürlich."
    Wie hoch die Rückerstattung für betroffene E.on-Kunden ausfallen kann, ist schwer zu sagen, so Hörmann. Das hänge vom individuellen Gasverbrauch ab. Wer viel Gas von E.on bezogen hat, könnte aber mehrere hundert, wenn nicht sogar mehr als eintausend Euro zurückfordern, so der Verbraucherschützer. – E.on äußert sich nicht dazu, wie viele Kunden nun welche Rückerstattungen erhalten. In einer knappen Erklärung heißt es:
    "Unsere Preise waren und sind angemessen. Die Gerichte haben sich auf rein formale Aspekte konzentriert. Für Rückforderungen sehen wir keine Grundlage."
    Dem Vergleich mit dem Grundeigentümerverband Hamburg habe man nur zugestimmt, um - "im Sinne unserer Kunden", so E.on - langjährige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.