''Schacht Konrad''

Von Frank Politz · 24.02.2006
Wohin mit dem Atommüll? Eine politische Dauer-Streitfrage. Immer noch gibt's in Deutschland bisher nur Zwischen-, aber keine Endlager. Die Regierung Merkel jedoch will das Problem laut Koalitionsvertrag "zügig und ergebnisorientiert angehen". Eine wichtige Rolle dabei spielt "Schacht Konrad", ein Ex-Bergwerk nahe Salzgitter in Niedersachsen. Die frühere Eisenerz-Grube soll zur republikweit zentralen Ruhestätte werden für schwach- und mittelradioaktiven Müll.
Der übrigens macht über 90 Prozent aller deutschen Atom-Abfälle aus. Für "Schacht Konrad" liegt auch schon ein Planfeststellungsbeschluss vor. Doch Bauern und umliegende Gemeinden haben dagegen bereits vor Jahren Klage erhoben. Folge: ein langes juristisches Tauziehen. In Kürze nun (28.02./01.03.) trifft das OVG Lüneburg eine Entscheidung. Und dabei wird's, trotz richterlicher Unabhängigkeit, so oder so auch zwangsläufig um Politik gehen: Das alte Bergwerk liegt nämlich mitten im Wahlkreis von Bundesumwelt-Minister Sigmar Gabriel.

Die A 39: Eine Autobahn in Südost-Niedersachsen, kurz vor Braunschweig. Weite Felder im Wechsel mit Großindustrie. Herausragend dabei: die zentrale Motorenfabrik von VW und ein riesiges Stahlwerk. Drumherum kleine Gemeinden, alle mit gleichem Namensvorsatz: Salzgitter-Beddingen, Salzgitter-Watenstedt, Salzgitter-Hallendorf und Salzgitter-Bleckenstedt. Heimatort von Walter Traube, 42, Landwirt, und einer der Kläger gegen Schacht Konrad:

"Also, wir stehen jetzt hier vor meinem Hoftor, und sie sehen linker Hand meine Ländereien, die ich hier bewirtschafte. Das sind 15 Hektar, die hier direkt an die Schachtanlage angrenzen. Den Schacht sehen wir hier als ein ungefähr 70 Meter hohes Stahlgebilde, und ich kenn ihn, seitdem ich auf der Welt bin. Ich verbinde mit dem Schacht eigentlich nichts Negatives, außer eben, er würde anderweitig genutzt."

Und zwar als unterirdische Atommüllkippe für schwach- und mittelradioaktive Abfälle.

Für ein derartiges Endlager in dem früheren Eisenerz-Bergwerk gibt es sogar schon eine Genehmigung.

Planfeststellungsbeschluss heißt diese Genehmigung im Behördendeutsch. Ob sie Bestand hat oder nicht, wird sich bereits in Kürze zeigen.

Ein Streitfall mit Premieren-Charakter für die deutsche Justiz. OVG-Sprecher Jürgen Rettberg:

"Es ist das erste Mal, dass ein Gericht über einen Planfeststellungsbeschluss nach Atomrecht zu befinden hat. Wir hatten bereits Entscheidungen über Teilerrichtungs-Genehmigungen für Atomkraftwerke, aber nie über Planfeststellungsbeschlüsse, und wir haben noch nie eine Entscheidung gehabt zu einem Endlager. Und das ist mit Sicherheit ein ganz bedeutsames Verfahren."

Übrigens auch für die Bundesregierung. Denn die, so jüngst Umweltminister Sigmar Gabriel, will das Thema Endlager endlich zu einem Ende bringen. Hintergrund: In Deutschland fehlt es bis heute an letzten Ruhestätten für Atommüll. Das gilt für hochstrahlende Abfälle, aber auch für schwach- und mittelradioaktive. Aus Kliniken und Krankenhäusern zum Beispiel sowie aus Forschung und Wissenschaft, vor allem jedoch aus Kernkraftwerken.

Solch schwach- und mittelradioaktive Abfälle übrigens, und nicht etwa alte Atombrennstäbe, machen mit circa 90 Prozent den Großteil des deutschen Strahlenmülls aus. Und dafür gab's sogar schon mal zwei Endlager: Morsleben, in Sachsen-Anhalt, stammte aus DDR-Zeiten und wurde auch nach der Wende noch eine Weile genutzt. Aber vor ein paar Jahren hat man die Anlage geschlossen. Ebenso wie lange zuvor bereits das andere, vormals westdeutsche Endlager, bei Wolfenbüttel in Niedersachsen.

Salzgitter liegt nicht weit davon entfernt. Und der dortige Schacht Konrad könnte jetzt - womöglich - quasi die gesamtdeutsche Endlager-Nachfolge antreten. Für die gewaltige Menge von 300.000 Kubikmetern schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, deponiert in etwa 1000 Metern Tiefe. So steht's im strittigen Planfeststellungsbeschluss. Der Widerstand dagegen läuft schon seit Jahrzehnten. Rückblende, in die zweite Hälfte der 70er.

Die Eisenerzförderung aus Schacht Konrad wird nach bloß knapp elf Jahren 1976 eingestellt. Es lohnt sich nicht mehr. Um Arbeitsplätze zu retten, schlägt der Betriebsrat vor, die noch junge Schachtanlage zur Einlagerung von Problemabfällen zu nutzen. So - und nicht etwa durch ein vergleichendes Standortverfahren - kommt die ganze Sache ins Rollen.

Von 1976 bis 81 laufen erste Untersuchungen. Ende August 82 wird daraufhin das später noch jahrelang strittige Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Zwei Monate danach, Ende Oktober 82, mobilisiert sich erstmals zahlreicher Widerstand. Im Rahmen einer Großdemonstration wird gegen die Atom-Müllkippe in spé massenhaft protestiert. Anfangs ruhig, aber dann kommt es - so tags darauf die Regionalpresse, zur "Schlacht am Schacht". Mit dabei damals unter den Endlagergegnern, Ludwig Wasmus:

"Also, es waren schätzungsweise 8 - 10.000 Leute. Die kamen hier aus der Region, die kamen aber auch aus dem weiten Umfeld. Man muss ja sehen, dass es damals ne ganz breite politische Debatte um diverse Atomanlagen gab. Und in diesem Klima hat halt auch diese Demonstration stattgefunden. Und das ist nach friedlichem Beginn dann am Schacht eskaliert, das Ganze. Es ist sicherlich provoziert worden, aber dann hat es einen - unserer Meinung nach noch heute - einen nicht verhältnismäßigen Einsatz der Polizei gegeben. Da sind Leute dann hier ins Dorf reingetrieben worden, und da haben sich relativ unglaubliche Szenen abgespielt. Ich würde das schon als Jagdszenen bezeichnen."

In den späten 80ern wird Schacht Konrad für 84 Millionen vom Bund, von der Regierung Kohl, gekauft. Ebenfalls in jener Zeit wird das neue Bundesamt für Strahlenschutz eingerichtet, eine direkt dem Umweltminister unterstehende Oberbehörde. Wichtig zu merken hierbei: Sie ist fürderhin Betreiberin des Planfeststellungsverfahrens.

Niedersachsen 1990: Macht- und Politikwechsel. Auf Schwarz-Gelb folgt Rot-Grün in Hannover. Die neue Landesregierung lehnt das geplante Endlager ab. In der Sache sperrt sich daher das hannoversche Umweltministerium, zuständig für die Bearbeitung des Planfeststellungsverfahrens, immer öfter dagegen, mit dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer zu kooperieren.

Es kommt zum kräftigen Kompetenzgerangel. Der CDU-Mann lässt deswegen 1991 die Entscheidungshierarchie in Sachen Konrad gar vom Bundesverfassungsgericht klären. Und gegenüber Rot-Grün in Hannover schimpft Töpfer:

"Sie haben in ihre Koalitionsvereinbarung, in ihre Regierungserklärung rein geschrieben, dass sie dieses Planfeststellungsverfahren nicht weiterführen wollen. Sie haben sich eindeutig dagegen ausgesprochen, und ich hab mich weder dafür noch dagegen ausgesprochen, sondern dafür, dass die Genehmigungsverfahren nach Recht und Gesetz weitergeführt werden."

Frühjahr 91: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen für Konrad. Dagegen werden innerhalb von nur acht Wochen nahezu 300.000 Einwendungen erhoben. Mehr hat es in Deutschland bis heute nur ein Mal gegeben - als es im Süden der Bundesrepublik um die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf ging, die jedoch nie gebaut wurde.

Herbst 92: Für all jene, die die Einwendungen vorgebracht haben, beginnt der so genannte Erörterungstermin. Federführend dabei: das Bundesamt für Strahlenschutz, die antragstellende Behörde für das Planfeststellungsverfahren. Den eigentlichen Beschluss, die vor Gericht strittige Genehmigung, wird später zwar das niedersächsische Umweltministerium erteilen, aber das nur in Folge erzwungener Auftragsarbeit für den Bund. Über sage und schreibe fast 80 Tage zieht sich der Erörterungstermin hin, bis Anfang März 93. Zeit-Zeugin Ursula Schönberger:

"Es wurde 'n riesiges Festzelt aufgestellt. Vorne waren die Tische, an denen das niedersächsische Umweltministerium saß, dann das Bundesamt für Strahlenschutz. Und sozusagen auf der Publikumsseite saßen dann die Einwenderinnen und Einwender und ihre Sach- und Rechtsbeistände. Für diejenigen, die damals dabei waren - ich war an fast allen Verhandlungstagen da -, war das eine richtiggehende Qual, weil auf jede Einwendung der Antragsteller, also das Bundesamt für Strahlenschutz, immer nur antwortete, dass es eigentlich nichts zu sagen hätte."

Nach Abschluss des Erörterungstermins verschwindet das Thema Endlager Schacht Konrad aus der öffentlichen Wahrnehmung. Und das gleich für einige Jahre. Wohl gibt es zwischendurch weitere Scharmützel zwischen Land und Bund doch auf großartige Aufmerksamkeit stößt das nicht.

September 1998: Frische Zuversicht bei den Konrad-Gegnern. Rot-Grün gewinnt die Bundestagswahl. Und zwei Niedersachsen, die zuvor schon auf Landesebene gegen das Projekt waren, der neue Kanzler Gerhard Schröder sowie dessen Umweltminister Jürgen Trittin, sie könnten es jetzt als Regierende in Berlin zu Fall bringen - glauben jedenfalls viele in und um Salzgitter. So auch Ludwig Wasmus:

"Ich denke schon, dass es hier zu der Zeit große Hoffnungen gab, dass Konrad damit erledigt wäre. Denn eine günstigere Konstellation für uns, mit einer roten Regierung in Hannover und einer rot-grünen in Berlin, hätten wir uns eigentlich nicht ausmalen können, um das Projekt Konrad zu beerdigen."

Das aber geschieht eben nicht. Stattdessen beginnt eine kafkaesk anmutende Politik. Im Gegensatz zur kernkraft-freundlichen Regierung Kohl, zeigt sich das neue Kabinett Schröder sehr atomkritisch - und suggeriert in diesem Kontext, dass man ein Endlager Konrad eigentlich nicht will. Das Aus jedoch kommt trotzdem nicht. Denn Rot-Grün, konkret: Umweltminister Jürgen Trittin, steckt in einer Zwickmühle. Politisch ist er zwar gegen das Vorhaben. Aber das Verwaltungsprocedere für die Planfeststellung vermag er auch nicht auszuhebeln.

Denn bricht er es ab, muss er nicht nur mit juristischen Konsequenzen rechnen. Überdies drohen auch saftige Schadensersatzklagen der großen deutschen Energieversorger. Die nämlich haben in die Erkundung von Schacht Konrad bereits sehr viel Geld investiert.

Zudem vereinbart die Regierung Schröder später noch im Atomkonsens mit der Energiewirtschaft ein störungsfreies Verfahren für Konrad. Und so bleibt denn auch mit dem Kernkraftgegner Trittin als Bundesumwelt-Minister letztlich alles beim Alten. Der journalistische Beobachter Lutger Fertmann:

"Das Schwarze-Peter-Spiel ging weiter, nur mit etwas veränderten Rollen dabei. Denn der grüne Umweltminister hat sehr schnell gemerkt, dass er Schacht Konrad auch nicht verhindern konnte; schon wegen der vielen Gelder, die dort bereits hingeflossen waren. Und so hat er also versucht, im Grunde genommen, die Landesregierung in Hannover in eine Rolle zu bringen, wo sie handeln musste. Und das führte letztlich dazu, dass das Planfeststellungsverfahren weiterging, weil keine der beiden Seiten zahlen wollte. Es geht immerhin bei Schacht Konrad um eine Milliarde Euro, die da bereits verbaut worden sind. Und keine der beiden Seiten wollte am Ende verantwortlich sein."

Vorerst aber ist das Ende nicht da. Auch der Planfeststellungsbeschluss fehlt noch. Allerdings: Allmählich ist absehbar, dass er kommen wird. Doch dieser Verwaltungsakt, im Prinzip eine Baugenehmigung, soll nicht gleich in die Tat umgesetzt werden können. Berlin sorgt im Juni 2001 zumindest für aufschiebende Wirkung. Und zwar, indem man den Energieversorgern zusichert, die Behörden würden das Verfahren nach den gesetzlichen Bestimmungen abschließen. Zugleich aber wird vereinbart, bezogen auf das dem Umweltminister unterstehende Bundesamt für Strahlenschutz, also den Verfahrensbetreiber, Zitat:

"Der Antragsteller nimmt den Antrag auf sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurück, um eine gerichtliche Überprüfung im Hauptsacheverfahren zu ermöglichen."

Ein wichtiger Satz. Denn diese Chance zur gerichtlichen Überprüfung werden mehrere Kläger auch nutzen. Später, nach Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses. Zu Papier gebracht wird der schließlich im Mai 2002. Durch jenes Haus, das sich lange dagegen gewehrt hat, das niedersächsische Umweltministerium. Er habe keine andere Möglichkeit mehr, so der Ressortchef seinerzeit, der SPD-Mann Wolfgang Jüttner, als den Beschluss zu erteilen:

"Im Atomrecht ist geregelt, dass - wenn die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind - die Genehmigungsbehörde einen positiven Bescheid zu geben hat. Es sei denn, der Antragsteller weist darauf hin, dass er an einem Abschluss des Verfahrens im Moment nicht interessiert ist. Dieser Sachverhalt liegt nicht vor."

Was nun aktuell vorliegt, das ist der Termin für die bundesweit erste Gerichtsentscheidung über ein Endlager. Gegen den Planfeststellungsbeschluss sind dort vier Klagen anhängig: von der Stadt Salzgitter sowie zwei Gemeinden aus der Umgebung von Schacht Konrad, ferner vom anfangs gehörten Bauern Walter Traube und seinem Vater. OVG-Sprecher Jürgen Rettberg:

"Die beiden Gemeinden und die Stadt Salzgitter machen eine Verletzung ihrer so genannten Planungshoheit geltend, insbesondere eine Verletzung ihrer Rechte als Trägerinnen der Bauleitplanung. Sie wenden sich gegen den zu erwartenden Verkehr zum Endlager über Schiene und Straße. Und sie machen auch Rechte ihrer Bürger geltend, dahingehend: Gesundheitsbeeinträchtigungen bei unzulässigen Strahlenexpositionen oder bei einem Unfall, einem Störfall. Und die beiden Landwirte machen das letzte auch geltend, also Gesundheitsbeeinträchtigungen. Das sind die tragenden Dinge, die geltend gemacht werden."

Beklagt wird - als Aussteller des Planfeststellungsbeschlusses - das niedersächsische Umweltministerium. Seit dem Machtwechsel in Hannover hin zu Schwarz-Gelb, in 2003, steht das Haus unter Führung eines Freidemokraten: Hans-Heinrich Sander. Der FDP-Mann gilt als recht kernkraft-freundlich. Spitze Zungen nennen ihn daher Atom-Heinrich. Und Sander hat auch nichts dagegen, dass aus der Ex-Eisenerzgrube eine Nuklearmüllkippe werden soll:

"Konrad ist planfestgestellt. Das heißt, alle Verantwortlichen, auch im Bund, haben im Prinzip dadurch anerkannt, dass dieses Bergwerk zur Endlagerung geeignet ist."

Beigeladen zu dem Verfahren, so steht's in der Presseankündigung des Gerichts, ist: die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz. Diese Behörde nämlich ist Inhaberin der Planfeststellungsgenehmigung und direkt dem Umweltminister unterstellt. Also: Sigmar Gabriel. Ihn betrifft dieser außergewöhnliche Atomrechtsstreitfall gleich in mehrfacher Hinsicht.

Sein Bundestagswahlkreis ist genau in jenem Gebiet, in dem auch Schacht Konrad liegt. Heißt, salopp formuliert: Gabriel könnte unter Umständen erster Bundesumweltminister mit quasi heimischer Nuklearmülldeponie werden. Und die zweite Besonderheit: Als in 2002 Niedersachsens Umweltministerium den Planfeststellungsbeschluss erteilte, da war er Regierungschef in Hannover. In Reaktion darauf meinte Gabriel kürzlich:

"Ne putzige Situation ist das schon. Den Planfeststellungsbeschluss haben wir mal nach hinreichend großen Drohgebärden des damaligen Bundesumweltministers, meines Amtsvorgängers, in Hannover treffen müssen. Also, das ist schon ne interessante Geschichte."

Die spannende Frage ist nun: Endet diese Geschichte vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht oder nicht? Kommt's tatsächlich zu einem Atomendlager im Schacht Konrad oder sagt das OVG nein? Wird Lüneburg juristische Endstation sein oder landet der Streitfall, wenn es denn eine Revisionschance gibt, gar noch beim Bundesverwaltungsgericht? Abschließend dazu einer der Kläger, der anfangs gehörte Landwirt Walter Traube:

"Natürlich muss man positiv denken. Also, ich geh' davon aus, dass wir gewinnen werden. Aber sollte es eben der Fall sein, dass wir verlieren, würden wir definitiv auch in die zweite Instanz gehen. Wovon ich allerdings ausgeh: Wenn wir gewinnen werden, wird das Gleiche von der Gegenpartei natürlich in die zweite Instanz geführt. Also, es wird jetzt keine Entscheidung da sein."