Schaar: Bürgern Rechenschaft ablegen

Moderation: Nana Brink · 02.01.2006
Nach Ansicht des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich durch das neue Informationsfreiheitsgesetz das Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung verändert. Es gelte nun das Prinzip der Offenlegung behördlicher Entscheidungen. Er selbst werde als zukünftiger Informationsfreiheitsbeauftragter die Bürger bei Fragen mit Hilfestellungen unterstützen.
Brink: Ich bin jetzt verbunden mit Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Herr Scharr, welche Amtsgeheimnisse kann ich denn jetzt in Erfahrung bringen?

Schaar: Na ja, das Interessante ist ja, dass der Grundsatz des Amtsgeheimnisses jetzt nicht mehr jegliche Informationszugänge verhindert, sondern dass, im Gegenteil, das Prinzip der Öffentlichkeit gilt, und das bedeutet zum Beispiel, dass, wenn ich mich dafür interessiere, warum eine bestimmte behördliche Entscheidung getroffen wurde, viel bessere Möglichkeiten habe, die Hintergründe zu erfahren: Warum ist eine bestimmte Autobahntrasse ausgewählt worden? Nach welchen Gesichtspunkten entscheidet die Bundesagentur für Arbeit? Was für Gutachten liegen vor über eine bestimmte behördliche Maßnahme? Ist ein bestimmtes Vorhaben ausgeschrieben worden und wenn nicht, warum nicht? Was waren die entscheidenden Kriterien, ein Arzneimittel zuzulassen? Das sind alles ganz praktische Fragen, die jetzt diesem Informationszugangsrecht zugänglich sind.

Brink: Informationsfreiheitsgesetze gibt es in den meisten europäischen Ländern, unter anderem zum Beispiel in den skandinavischen Ländern, in Frankreich, Spanien, interessanterweise auch in Osteuropa, in Polen, Ungarn oder der Russischen Föderation. Warum gibt es das jetzt erst in Deutschland?

Schaar: Ich habe den Eindruck, dass eben diese Tradition des Amtsgeheimnisses, was ja auch einen positiven Aspekt hat, nämlich dem Betroffenen sicher zu machen, dass Informationen, die er vertraulich der Verwaltung anvertraut, auch vertraulich bleiben, dass das letztlich dazu geführt hat, dass die Verwaltung Informationen insgesamt doch sehr weitgehend zurückhält. Das heißt, es ging dann gar nicht mehr um den Kern dieses Amtsgeheimnisses, sondern alles war im Prinzip nicht öffentlich, und mit dieser Verwaltungstradition wird nun doch ziemlich radikal gebrochen.

Brink: Hat das ein bisschen was mit dem deutschen Beamtentum zu tun, mit einem bestimmten Ethos?

Schaar: Ich glaube nicht, dass es mit dem Ethos des Beamtentums zu tun hat, denn wir haben vergleichbare Dienstverhältnisse in anderen europäischen und auch außereuropäischen Staaten, sondern es ist etwas wie ein institutionelles Selbstverständnis, das sich dort eingebürgert hat und das sicherlich sich von dem unterscheidet, was wir zum Beispiel in Skandinavien in ganz ausgeprägter Form anders vorfinden.

Brink: Wie kann man sich dann dieses langjährige Desinteresse der Deutschen erklären? Ist es ihnen einfach wurscht, was in den Ämtern passiert?

Schaar: Also ich habe nicht das Gefühl, dass es den Menschen wurscht ist, sondern hier ging es ja darum, dass die Verwaltung sich als ein mehr oder minder abgeschlossener Organismus organisiert hat, und das hat sich natürlich dann auch ausgewirkt auf das Selbstverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und das ist dann eben ein Stück der deutschen Geschichte und auch des deutschen Selbstverständnisses im Verhältnis Bürger und Verwaltung geworden. Aber hier gibt es einfach auch eine Änderung, und ich denke auch, dass die jüngeren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch viele ältere sehen, dass sich da einiges geändert hat, dass man in einer Informationsgesellschaft lebt, wo das Öffentlichkeitsprinzip vorherrscht, das heißt, wenn ich über Steuergelder verfüge, dann bin ich der Öffentlichkeit auch Rechenschaft schuldig, nicht nur den Parlamenten, sondern auch der einzelne Bürger oder die Bürgerin selbst sollen die Möglichkeit haben, da gegebenenfalls Informationen auch zu bekommen, die dann Gegenstand auch vielleicht von politischen Debatten werden.

Brink: Aber wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, liegt es eher an den Ämtern als an den Bürgern, dass wir dieses Gesetz erst so spät haben?

Schaar: Ich habe auch den Eindruck, dass die Ämter kein sehr ausgeprägtes Interesse hatten, sich jetzt hier zu öffnen. Das gilt sicherlich nicht für alle, aber im Großen und Ganzen kann man das so sagen.

Brink: Hatte denn die Exekutive dann einfach Bedenken, zum Beispiel Bedenken, dass man irgendetwas findet, was nicht sauber gelaufen ist, ich will jetzt gar nicht mal unbedingt immer von Korruption sprechen?

Schaar: Das will ich gar nicht unterstellen. Die hauptsächliche Sorge ist, dass jetzt die Verwaltung überflutet wird von irgendwelchen Ersuchen, wie Sie das ja auch gerade berichtet haben aus den USA. Da muss man allerdings sagen, dass in den USA dieser Informationszugangsanspruch teilweise an Stelle des datenschutzrechtlichen Informationszugangsanspruches tritt. Wir haben ja nach dem Datenschutzrecht auch heute schon ein Auskunftsrecht für jeden, der betroffen ist. Und wir haben im deutschen Verwaltungsverfahrensrecht auch ein Akteneinsichtsrecht für alle Verfahrensbeteiligten und viele dieser Anfragen werden in den USA praktisch unter Informationszugangsrecht subsumiert, insofern sind die Zahlen auch gar nicht übertragbar auf Deutschland. Und ich denke auch, dass die Sorgen unbegründet sind, dass hier die Verwaltung lahmgelegt würde – das ist ja eines der Hauptargumente, das hier gebracht wird. Wir haben in einigen Bundesländern ja solche Gesetze. Es werden Anfragen gestellt, das ist auch gut so, aber es sind bei weitem nicht so viele, dass dadurch das Verwaltungshandeln wesentlich erschwert wird.

Brink: Aber wenn Sie davon ausgehen, dass sich die Bürger jetzt mehr für die Sachen interessieren, zum Beispiel für die Hartz-IV-Gesetze, dann könnte man doch davon ausgehen, dass die Anfragen schon steigen.

Schaar: Es wird Anfragen geben. Ich hoffe sogar, dass es Anfragen gibt, denn das ist ja der Sinn dieses Gesetzes. Aber die Frage ist ja, wie viele Anfragen wird es geben? Und da bin ich eigentlich ziemlich sicher, dass es durchaus sich in einer Größenordnung bewegen wird, die zu bewältigen ist, und man muss natürlich auch sagen, Demokratie und auch Transparenz hat ihren Preis. Das heißt also, ganz umsonst gibt es das nicht, einerseits für die Verwaltung nicht, aber letztlich auch nicht für den Bürger, denn diese Auskünfte sind ja nicht ganz kostenlos, sondern es kann bei schwierigeren Auskunftsersuchen oder Aktenzugangsersuchen ja auch eine Gebühr erhoben werden.

Brink: Wie verträgt sich denn zum Beispiel dieses Informationsfreiheitsgesetz mit dem Datenschutz? Ich denke jetzt zum Beispiel auch an ein Beispiel, was Sie genannt haben, da wird eine Autobahn gebaut oder ein Bauvorhaben, was eine große Firma hat, das muss ja auch durch verschiedene Ämter gehen - kann man das denn verantworten, dass das alles öffentlich ist?

Schaar: Das tangiert nun in der Tat nicht den Datenschutz. Diese Firmenbelange könnten möglicherweise als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse qualifiziert werden, aber sicherlich nicht in dem Sinne, dass alles, was mit einer Ausschreibung zu tun hat, jetzt plötzlich geheim bleibt, sondern es geht hier um bestimmte innere Organisationsstrukturen von Unternehmen, bestimmte Gesichtspunkte, die darauf hindeuten, dass bestimmte Geschäftsmodelle oder Verfahren von Unternehmen betroffen sind. Dieser Bereich bleibt ja auch geschützt. Beim Datenschutz geht es ja um den Schutz personenbezogener Daten, also zum Beispiel wenn es darum geht, dass Auskunft verlangt wird über Daten, die einen Dritten betreffen, und da soll der Dritte ja jetzt vorab informiert werden, und er muss dann seine Einwilligung geben, und wenn er die nicht gibt, dann wird diese Information auch nicht preisgegeben.

Brink: Können Sie da ein Beispiel nennen?

Schaar: Nun, es könnte ja durchaus so sein, dass man fragt, gibt es bestimmte Studien, an denen bestimmte Einzelpersonen mitgewirkt haben auch als Betroffene, Arzneimittelstudien, und in einem solchen Fall sind ja ärztliche Daten dann auch betroffen, und wenn die Krankenkassen bestimmte Modelle planen, dann greifen sie möglicherweise auch auf personenbezogene Daten zurück, und bei solchen Informationsersuchen muss der Datenschutz natürlich Vorrang haben, und er behält ihn auch.

Brink: Muss man nicht auch Verwaltungsbeamte schützen, wenn sie zum Beispiel kritische oder umstrittene Entscheidungen fällen?

Schaar: Nun, ich denke, der Verwaltungsbeamte wie jeder andere Amtsträger hat eine gewisse Verpflichtung, zu diesen Entscheidungen auch zu stehen, und der Bürger hat das Recht, diese Verwaltungsgänge dann entsprechend auch nachvollziehen zu können. Sicherlich gibt es dort die Grenze, wo eine persönliche Gefährdung des einzelnen Beamten anzunehmen ist. Und hier muss dann entsprechend auch abgewogen werden. Aber man kann nicht sagen, nur weil auch Menschen bestimmte Entscheidungen treffen, muss jetzt der Datenschutz so weit dann gehen, dass auch diejenigen, die verantwortlich sind für diese Entscheidungen, vollständig abgedeckt sind in dem Sinne, dass sie sich nicht einer Kritik auch möglicherweise stellen müssen.

Brink: Wie wird das denn in der Praxis aussehen, wenn ein Bürger eine Auskunft bei einem Amt einholen möchte? An wen wendet man sich denn da so ganz konkret?

Schaar: Also, es gibt da kein vorgeschriebenes Verfahren, aber auf der anderen Seite würde ich raten, dass man sich erst mal natürlich informiert darüber, welches Amt könnte denn da überhaupt zuständig sein.

Brink: Das ist schon schwierig genug wahrscheinlich.

Schaar: Das ist schon richtig, und da helfen wir, da werde ich ja als zukünftiger Informationsfreiheitsbeauftragter auch Hilfestellungen leisten, wenn da bestimmte Fragen bestehen. Es gibt aber auch eine Verpflichtung für die Behörden, ihre Organisationspläne, ihre Aktenpläne und Informationen über ihre Zuständigkeiten zu veröffentlichen, sogar elektronisch zu veröffentlichen, das heißt also im Wesentlichen über das Internet, und man schaut dann mal vielleicht rein in den Aktenplan, in den Organisationsplan der Behörde, um dann möglichst gezielt nachfragen zu können.
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