Sänger Pitbull sichert sich Copyright

Ein Schrei mit Markenzeichen

07:10 Minuten
Porträt des Rapper Pitbull vor blauem Himmel, 8. März 2020 in Avondale, Arizona.
Ein Schrei, wie ihn kein anderer hat: Der Musiker Pitbull hat nun ein Patent auf einen individuellen Laut. © Getty/Christian Petersen
Von Martin Böttcher · 19.05.2020
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Der Sänger Pitbull hat sich einen von ihm gepflegten musikalischen "Schrei" als Markenzeichen eintragen lassen. Dabei ist er sicher nicht der Einzige, der unvergleichlich singen kann.
Schon vor Jahren haben sich YouTuber einen Spaß daraus gemacht, eine Collage zusammenzustellen: Pitbull-Schrei an Pitbull-Schrei, zusammengesucht aus unzähligen Songs. Und tatsächlich: So wie Armando Christian Perez, besser bekannt als Pitbull, schreit keiner.

Aufmerksamkeit durch Markenstreit

Was hat Pitbull davon? Aufmerksamkeit, natürlich. Die braucht er auch, den Höhepunkt seiner Karriere hat der inzwischen 39-Jährige schon länger überschritten. Außerdem kann er jetzt leichter gegen Musiker vorgehen, die ihn zu kopieren suchen.

Viel interessanter als die Frage, was Pitbull davon hat, ist die Frage, ob es auch andere Musikerinnen und Musiker gibt, die über ein unverwechselbares Markenzeichen verfügen.
Michael Jackson mit seinem "Uhuh"-Schrei kommt einem in den Sinn. Der wäre wohl auch selbstbewusst genug gewesen, so einen Markenrechtsstunt durchzuziehen. Aber er lebt ja nicht mehr.
Hank Williams ist leider auch schon tot – gestorben in der Silvesternacht 52/53 auf der Rückbank seines eigenen Autos. Niemand juchzte so tragisch wie er, sein musikalischer, weinender Hillbilly-Schluckauf in "I’m So lonesome I Could Cry" hörte sich so an, als würde ihm beim Singen das Herz brechen. Und wurde deshalb schnell kopiert. Aber damals sah man das auch noch nicht so eng mit den Markenrechten.

Copyright auf Reibeisen-Stimmen?

Trotzdem: Das mit dem Kopieren ist natürlich so eine Sache: Darf man Howlin Wolf, die alte Blues-Legende, kopieren? Kann man sie überhaupt kopieren, die Reibeisen-Stimme des 1976 gestorbenen Musikers?
Die amerikanische Sängerin war in den 60ern als Catwoman in der Batman-TV-Serie aufgetreten und hatte seitdem eine extreme Vorliebe für Katzen. Sie sah sich selbst als ungebundenes, freiheitsliebendes Wesen – eine Art menschliche Katze.

Das Rammstein-"R" und das Patentamt

Aber auch Eartha Kitt ist schon lange tot, braucht also keine Sounds als Markenzeichen. Versuchen wir es mit den Lebenden.
Typisch Rammstein. Wenn Menschen die Berliner Gruppe nachmachen wollen, dann versuchen sie zuallererst, das "R" so schön rollen zu lassen wie Sänger Til Lindemann. Das rollende "R" als Markenzeichen? Das dürfte beim Deutschen Patentamt für Verwirrung sorgen – denn, sehr geehrter Herr Rammstein, ist das denn wirklich ein schützenswertes Markenzeichen, ein eigenständiger Sound?
Oder vielleicht doch nur eine bestimmte Art zu singen? So wie bei Bonnie Tyler: unverwechselbar, ja. Aber eben nur unverwechselbar rau.
Der "Klang eines Kassettendecks, wenn die Kassette da drinnen gerade stirbt", weil das Band herausgerissen wird, so hat Bandkollege Slash einmal den Gesang von Axl Rose beschrieben. Aber wie soll man das einem Beamten beim Patentamt klarmachen?
Kanye West könnte einem auch einfallen: Aber der hat einfach so viele verschiedene Sounds auf Lager, da fehlt tatsächlich die Eindeutigkeit.
Vielleicht ist es wirklich so: Pitbulls Schrei ist einzigartig. Kurz, prägnant, immer gleich klingend. Wenn er ertönt, dann denkt die halbe Welt an ihn.
Am ehesten vielleicht noch zu vergleichen mit dem Löwen, der am Anfang von Kinofilmen erklingt. Der MGM-Löwe! Der ist übrigens auch als Markenzeichen registriert.
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