Richterbund stellt geplante Justizreform in Frage

29.06.2005
Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Wolfgang Arenhövel, hat vor der Konferenz der Justizminister der Länder die Notwendigkeit der geplanten Justizreform in Frage gestellt. Eine Justizreform sei nur dann notwendig, wenn die Mittel für das Rechtssystem drastisch eingeschränkt würden, erklärte Arenhövel am Mittwoch im Deutschlandradio Kultur.
Dass diese Einschränkungen kommen müssten, werde allerdings nur unterstellt. Arenhövel betonte aber, dass die gut funktionierende Justiz in ihrer derzeitigen Form auch ein Standortfaktor für Deutschland sei.

Der Vorsitzende des Richterbunds kritisierte vor allem geplante Veränderungen am Rechtsmittelsystem. Insbesondere seien keine Einsparungen dadurch zu erreichen, wenn viele Fälle zukünftig nicht mehr in zweiter Instanz überprüft werden könnten:

"Wenn man das tut, dann wird sich die Arbeit noch mehr als bisher in die erste Instanz verlagern, und das wird dazu führen, dass in erster Instanz langsamer gearbeitet werden muss, und dass der Personalbedarf zunehmen wird." Dadurch werde das Gegenteil dessen eintreten, was mit der Reform eigentlich erreicht werden solle, fuhr Arenhövel fort.

Skeptisch zeigte sich Arenhövel auch gegenüber einer Privatisierung von Leistungen, die bisher vom Rechtssystem wahrgenommen werden. Eine Privatisierung in Bereichen wie der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder der Zwangsvollstreckung dürfe nur dann geschehen, wenn die Qualität erhalten bleibe. Ein Sparmodell sei das aber nicht, betonte Arenhövel:

"Wenn man so was macht, dann spart man ja Personal ein. Das ist auch das Ziel der Sache. Wir sind aber auch der Auffassung, dass in einem solchen Fall wenigstens ein erheblicher Teil der Einsparungen in den Kernbereich der Justiz zurück investiert werden müssen."

Eine Beteiligung armer Kläger an der Prozesskostenbeihilfe lehnte Arenhövel ab: "Ich halte das für den falschen Weg. Man darf nicht alles ökonomisieren. Außerdem muss man sich einfach mal anschauen, welcher Verwaltungsaufwand dafür erforderlich sein wird." Das Verfahren funktioniere schon bei den Ärzten nicht und werde auch im Justizsystem nicht besser funktionieren, betonte er.