Rechtswissenschaftler zu Kontaktsperren

„Das geht in einem Rechtsstaat so nicht“

08:12 Minuten
Die Polizei kontrolliert am Tempelhofer Feld in Berlin während der Coronakrise, dass die Menschen den Mindestabstand einhalten und keine Gruppen bilden. 29. März 2020.
Mindestabstand eingehalten? Die Berliner Polizei kontrolliert auf dem Tempelhofer Feld. © Getty / Adam Berry
Clemens Arzt im Gespräch mit Julius Stucke · 01.04.2020
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Alleine auf einer Bank sitzen oder zu zweit im Park: In Berlin, Bayern und anderen Bundesländern ist das derzeit verboten. Diese Maßnahmen gingen zu weit, manche seien sogar rechtswidrig, sagt der Rechtswissenschaftler Clemens Arzt und fordert Nachbesserungen.
Bis zum 19. April sollen die Kontaktbeschränkungen im Zuge der Coronakrise mindestens noch gelten. Darauf haben sich Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder verständigt. Welche Maßnahmen in welchem Bundesland gelten, ist manchmal schwierig zu durchblicken – und sorgt immer wieder für Unverständnis.
So hat man in Bayern schon eine Woche vor den anderen Bundesländern eigene Ausgangsbeschränkungen erlassen: In Bayern ist es untersagt, sich zu zweit im Freien aufzuhalten. Gemeinsam vor die Tür gehen darf nur noch, wer zusammen in einer Wohnung lebt. Und wer keinen triftigen Grund darlegen kann, dem oder der drohen 150 Euro Geldstrafe. Genauso viel Geld kostet das Nichteinhalten des Mindestabstands. Die bayerische Polizei setzt diese Verordnungen sehr strikt durch.

Was ist erlaubt, was nicht?

Das habe in den vergangenen Tagen bei vielen Menschen zum "Gefühl eines Ausnahmezustandes" geführt, sagt der Staats- und Verwaltungsrechtler Clemens Arzt. "Bayern sieht sich da wahrscheinlich mal wieder so zu sagen an der vordersten Front von Recht und Ordnung." Die Regeln in den Bundesländern seien sehr unterschiedlich, so dass es selbst der Polizei schwerfalle zu urteilen, "was jetzt noch erlaub, und was nicht erlaubt ist".
"Das Grundgesetzt sieht einen Notstand für solche Fälle nicht vor", sagt Arzt. Die Diskussion um die Einführung von Schutzmasken zeige, dass man hierzulande schlecht auf das Virus vorbereitet sei. "Man versucht nun, diese Defizite auszugleichen durch teilweise überschießende Verordnungen". Es herrsche ein "Flickenteppich von Landkreis zu Landkreis".
Clemens Arzt möchte die gesundheitlichen Probleme und die in einer "Chaosphase" beschlossenen Maßnahmen nicht kleinreden. Aber nun müsse man diese auch "bewerten und nachsteuern" und für Klarheit sorgen. "Wir haben in Berlin das absolute Gebot, Ausweise mitzuführen und vorzulegen, das ist schlichtweg rechtswidrig."

"Das ist unverhältnismäßig"

Arzt erhalte derzeit Berichte von Menschen, die zu zweit auf einer Decke im Park sitzen würden, weit entfernt von anderen, und von der Polizei aufgefordert würden zu gehen. Gerade für Menschen mit Kindern, in engen Wohnungen und Menschen mit wenig Geld, sei es notwendig nachzusteuern. Ältere Menschen hätten das Bedürfnis, an die Luft zu gehen und sich auch einmal hinzusetzen: "Sie dürfen im Moment nicht einmal alleine auf einer Parkbank sitzen, wo zehn Meter im Umkreis kein Mensch ist. Das ist unverhältnismäßig, das geht in einem Rechtsstaat aus meiner Sicht so nicht."
Keiner beneide derzeit die Polizeibeamten, die ohne Maske im Einsatz seien. Sie hätten in der Bevölkerung immer ein hohes Vertrauen genossen. "Ich denke, hier muss man aufpassen, dass es so bleibt."
(sed)
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