Recht und Gerechtigkeit

Von Cora Stephan · 08.06.2011
Bei einem Urteil darf es nicht um Rache oder Sühne gehen, sondern um das Einhalten der Regeln. Eine davon heißt: im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb gibt es keinen Freispruch zweiter Klasse, wie im Fall Kachelmann behauptet wurde, meint Cora Stephan.
Gerechtigkeit ist ein Zauberwort. Als ich jung war, empfand ich es als ungeheuerlichen Zynismus, dass mein Vater sich strikt weigerte, die Sehnsucht danach zu befriedigen. Gerechtigkeit, verkündete der Richter am Landgericht, gibt es bei mir nicht. Wohl aber ein Urteil nach Recht und Gesetz.

Daraus sprach gewiss die Arroganz des (deutschen) Richters, der seinen Ermessensspielraum kennt. Und zugleich die Demut des Rechtsdieners, der um die vielen Grauzonen weiß, durch die er sich bewegt. Insbesondere die Opfer von Gewalttaten vermögen schwer einzusehen, dass es bei einem Urteil weder um Gerechtigkeit geht noch um Rache oder Sühne gehen darf, sondern um Verfahrensgerechtigkeit, vulgo: das Einhalten der Regeln. Eine davon heißt: im Zweifel für den Angeklagten. Deshalb gibt es keinen Freispruch zweiter Klasse, wie im Fall Kachelmann behauptet wurde. Dass der Richter glaubte, seine Zweifel an der Unschuld des Angeklagten bei der Urteilsbegründung ein weiteres Mal zur Sprache bringen zu müssen, verdankt sich wohl eher der Medienaufmerksamkeit, die das Tribunal genoss.

Tribunal? Ja. Es fällt auf, dass einigen der Prozessbeteiligten die Regelhaftigkeit des Verfahrens nicht auszureichen schien. Die öffentliche Vorführung des Beschuldigten, wie sie nicht nur im Fall Dominique Strauss-Kahn in den USA üblich sein mag, hat mittlerweile auch in Deutschland ihre Anhänger. Jedenfalls wenn es um Prominente geht, deren tiefen Fall man dem Publikum vorzuführen wünscht, das darauf reagiert wie einst bei mittelalterlichen Exekutionen. Ein öffentliches Schauspiel für die Massen, die schon immer dem Sturz der Mächtigen applaudiert haben.

Hohn und Spott mag man als allzu menschlich verstehen, aber es stiftet keine Rechtsordnung. Ebensowenig das Sendungsbewusstsein der Staatsanwaltschaft oder der Versuch parteilicher Berichterstatterinnen, dem Verfahren einen gesellschaftspolitischen Auftrag zu erteilen.

Tatsächlich haben wir es im Prozess gegen Kachelmann mit einer "dunklen Stunde des Rechtsstaats" zu tun, allerdings aus anderen Gründen als denen, welche Alice Schwarzer anführt. Die Emma-Frau hält es für einen Vorzug, dass Frauen häufig Recht mit Gerechtigkeit verwechselten, während Männer dabei nur an ein Regelwerk dächten, das ihrer Macht diene. Umgekehrt stimmt die Sache: das Verfahren ist von Anbeginn mit der Verhandlung über moralische Standards überfrachtet worden, obwohl die private Lebensführung von Herrn Kachelmann niemanden etwas angeht. Wahrheitsfindung überdehnt die Aufgabe des Gerichts, das eben nicht die Wahrheit zum Thema hat, sondern lediglich darüber befinden muss, ob vorliegende Beweise zur Verurteilung des Angeklagten ausreichen oder eben nicht.

Ganz sicher aber hatte es nicht die Aufgabe, darüber zu entscheiden, was im Interesse "der" Frauen ist. "Die" Frauen im allgemeinen haben es sicher keineswegs als Schlag auch in ihr Gesicht empfunden, dass die Nebenklägerin, das "Opfer", ernstgenommen wurde – dadurch nämlich, dass man ihre Darstellung dem Zweifel aussetzte. Frauen sind keine willenlosen Opfer, denen man aktives Handeln nicht zutrauen darf. So bitter das im Einzelfall auch ist: Gerichtsverfahren sind nicht dazu da, über gesellschaftliche Rollen zu befinden und allgemeine moralische Standards zu setzen. Ihre Aufgabe ist begrenzt – und das ist auch gut so.

Die medienöffentliche Stimmung aber suggeriert, dass das nicht ausreicht. Als ob wir uns hierzulande mitten im alten Streit zwischen wahrer deutscher Kultur und bloßer oberflächlicher Zivilisation befinden, wie ihn Thomas Mann einst skizziert hat, gelten heutzutage "bloße Regeln" als ebenso kalt und unmenschlich wie sachliche Argumente oder das Teufelswerk Statistik und Zahlen. Es gilt die gefühlte Wahrheit, nicht aber das, was Sache ist. Dazu passt auf erschreckende Weise, dass eine sachliche Entscheidung über die Nutzung der Atomenergie heutzutage und hierzulande einer sogenannten Ethikkommission überlassen wird und dass Wissenschaftler allen Ernstes die Demokratie und den Willensentscheid der Bürger suspendieren wollen, sobald es um Zukunftsentscheidungen geht, die ja über deren Horizont gingen.

So samtpfötig kommt ein neuer Totalitarismus daher, in dem Tugendwächter und Wissenseliten ihre Moral und ihr Expertenwissen ausspielen. Da lob ich mir die Demut des rechtsstaatlichen Gedankens, der sich auf Verfahrenstreue beschränkt. Nur das entspricht menschlichem Maß.

Cora Stephan, Jahrgang 1951, ist promovierte Politikwissenschaftlerin, arbeitet als freie Publizistin und schreibt unter dem Pseudonym Anne Chaplet Kriminalromane. Nach Büchern wie "Der Betroffenheitskult" und "Handwerk des Krieges" heißt ihre jüngste Veröffentlichung "Angela Merkel. Ein Irrtum", erschienen 2011 bei Knaus. Cora Stephan lebt in Frankfurt a.M.



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Die Historikerin, Publizistin und Autorin Cora Stephan
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