Ralf J. Jox

Sollen Ärzte ihren Patienten helfen dürfen, ihr Leben zu beenden?

Moderation: Katrin Heise · 04.09.2014
Über die Frage des sogenannten ärztlich assistierten Suizids streiten Wissenschaftler und Politiker seit Jahren. Nun hat der Palliativmediziner Ralf J. Jox gemeinsam mit drei anderen Wissenschaftlern einen Gesetzesvorschlag dazu vorgelegt und erzählt, warum er sich für einen ärztlich begleiteten Suizid einsetzt.
Der Palliativmediziner und Medizinethiker an der Ludwig-Maximilians-Universität München beschäftigt sich seit langem mit Fragen rund um das Ende des Lebens. Seine Haltung hat der 40-Jährige 2012 in dem Buch "Sterben lassen. Über Entscheidungen am Ende des Lebens" zusammengefasst.
Seine Überzeugung:
"Machen wir uns nicht vor: Beihilfe zur Selbsttötung wird praktiziert, aber meist im Geheimen, ohne Regeln und Kontrollen, unter Verletzung ethischer Standards. Ein bloßes Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe wird daran nichts ändern, die Situation würde sich nur verschärfen. Wer es wirklich ernst meint mit dem Schutz des Lebens, muss Regeln aufstellen für eine verantwortungsvolle Suizidbeihilfe."
Dem Patienten Angst und seelische Sorgen nehmen
Schon als junger Mediziner engagierte sich Jox in der Palliativmedizin - der sehr frühe Krebstod seiner Mutter und später seiner Tante haben ihn geprägt. Er weiß: Das wichtigste sei es, dem Patienten die Angst und die seelische Sorgen zu nehmen.
Juristisch ist das Thema ein schwieriges Feld. Jox Gesetzesvorschlag zielt auf eine intensive Beratung des Patienten, an deren Ende der Arzt auch - "wenn sehr viele Regeln und Bedingungen eingehalten sind, ein todbringendes Mittel verschreiben darf, das dem Patienten. zumindest die Sicherheit gibt".
Viele lassen das Mittel im Schrank
Drei strenge Auflagen müssen dafür erfüllt werden: Der Patient muss nachweislich und unheilbar an einer tödlichen Krankheit leiden, die innerhalb einer begrenzten Zeit zum Tod führt. Er muss entscheidungsfähig sein und darf nicht an einer psychischen Erkrankung leiden. Zudem müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Patienten umfassend über alle Möglichkeiten und Alternativen informieren. Außerdem muss eine Frist von zehn Tagen zwischen dem geäußerten Wunsch des Patienten und der tatsächlichen Verschreibung des tödlich wirkenden Mittels liegen.
Aus Ländern, wo die Suizidhilfe bereits erlaubt sei, wisse man, dass nicht jeder Patient dann auch wirklich sofort davon Gebrauch mache. Ein Drittel etwa lasse das tödlich wirkende Mittel "als Sicherheit, damit es einen Notausgang gibt", im Schrank stehen.
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