Quarantäneverweigerer nach Infektion

Zwangseinweisungen sind seltene Einzelfälle

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Eine Frau sitzt hustend auf einem Sofa.
Wer am Coronavirus erkrankt ist, muss in häuslicher Quarantäne bleiben, Verstöße werden in der Regel mit Bußgeld geahndet. © Unsplash / Annie Spratt
Katharina Thoms im Gespräch mit Nicole Dittmer · 26.01.2021
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Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, muss in der Regel zehn bis 14 Tage in häusliche Quarantäne. Wer diese verweigert, kann als letzte Konsequenz in eine spezielle Quarantäneeinrichtung eingewiesen werden.
Wer sich nicht an die Quarantäne-Anweisungen des Gesundheitsamts hält, bekommt in der Regel erst mal ein Bußgeld. In den Bundesländern entstehen jedoch auch zentrale Einrichtungen für hartnäckige Quarantäneverweigerer. So zum Beispiel diese Woche in Baden-Württemberg, in einer Lungenfachklinik bei Stuttgart.

Krankenzimmer mit einer Wache vor der Tür

"Das sind Krankenzimmer", sagt Landeskorrespondentin Katharina Thoms. "Man ist dort allein und kriegt dreimal am Tag das Krankenhausessen ins Zimmer. Es gibt einen Wachdienst, und der passt auf, dass die Menschen ihr Zimmer nicht verlassen. Und würden sie das tun, dann würde man die Polizei informieren. Der Wachdienst selbst darf da nicht tätig werden."
So eine Einweisung in ein bewachtes Quarantänezimmer gilt allerdings als allerletztes Mittel. Rechtlich sei das im Infektionsschutzgesetz geregelt, erklärt Thoms. Behörden dürften dies allerdings nicht ohne richterlichen Beschluss anordnen.

Quarantänezentren auch für Wohnungslose

Solche Maßnahmen betreffen nur Einzelfälle, sagt Thoms: "Das sind meistens Menschen, die einfach partout nicht reagieren, wenn man ihnen erklärt, warum sie zu Hause bleiben sollen. Und bei denen auch kein Bußgeld wirkt."
Auch Geflüchtete aus Gemeinschaftsunterkünften oder Obdachlose waren in der Vergangenheit schon betroffen, da diese oftmals keinen anderen Ort hätten, um in häusliche Quarantäne gehen zu können.
Auch Brandenburg hat schon so eine zentrale Quarantäneeinrichtung. Sachsen und Schleswig Holstein planen sie, unter anderem in den Räumen eines Jugendgefängnisses. Hessen wiederum hat seine schon wieder geschlossen: "Mangels Bedarf hieß es offiziell", sagt Thoms.
(nho)
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